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Energie & Management > Österreich - Erstes Urteil gegen Maxenergy rechtskräftig
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Erstes Urteil gegen Maxenergy rechtskräftig

Laut dem Landesgericht Feldkirch muss die österreichische Niederlassung des deutschen Versorgers Maxenergy Schadenersatz wegen unzulässiger vorzeitiger Vertragskündigungen leisten.
Die österreichische Niederlassung des deutschen Energieanbieters Maxenergy muss Stromkunden Schadenersatz wegen unzulässiger vorzeitiger Vertragskündigungen leisten. Dies steht nach einem nun ergangenen rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Feldkirch in Vorarlberg fest. Eine Berufung von Maxenergy gegen ein diesbezügliches erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn vom Juli vergangenen Jahres wies das Landesgericht ab.

Klage geführt hatten der Verbraucherschutzverein (VSV) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Für den VKI hat die Causa einen unangenehmen Beigeschmack: Maxenergy hatte die betroffenen rund 11.000 Kunden anlässlich einer Ausschreibung im Zuge der Aktion „Energiekostenstopp“ des Vereins akquiriert. Nach einem Jahr Bindungsfrist kündigte der Lieferant deren Verträge, obwohl er gemäß der Ausschreibung eine Preisgarantie über 18 Monate abgegeben hatte.

Kunden mussten sich einen neuen Versorger suchen

Somit mussten sich die Kunden um einen neuen Versorger bemühen, der ihnen möglicherweise weniger günstige Bedingungen bot. Unter Berufung auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) argumentierte Maxenergy, die Preisgarantie gelte nur, so lange ein aufrechtes Vertragsverhältnis bestehe. Dies sei aufgrund der von ihr nach der Bindungsfrist von einem Jahr zu Recht ausgesprochenen Vertragskündigungen aber nicht mehr der Fall. Somit sei die Preisgarantie hinfällig.

Diese Auffassung wurde seinerzeit vom Bezirksgericht und nunmehr auch vom Landesgericht Feldkirch indessen verworfen: Die aus den AGB hervorgehende Möglichkeit von Maxenergy, „den Vertrag zum Ende des ersten Jahres ohne sachliche Rechtfertigung einseitig zu kündigen, widerspricht der an prominenter Stelle im Vertragstext ausgewiesenen ‚Energiepreisgarantie‘ für 18 Monate, sodass dem Verbraucher ein unklares Bild von den wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen vermittelt wird.“

Maxenergy konstatierte gegenüber der Redaktion, das Unternehmen werde dem Urteil des Landesgerichts Folge leisten. Es liege am Bezirksgericht, die Höhe des zu bezahlenden Schadenersatzes festzulegen. Allerdings gehe es vorerst ausschließlich um jene 25 Kunden, auf die sich das dort geführte Verfahren beziehe. Dies wurde seitens des VSV in einer Presseaussendung im Wesentlichen bestätigt: Schadenersatz bekomme nur, wer ausdrücklich Anspruch darauf erhebe: „Wir sammeln die Betroffenen und machen deren Ansprüche nun gegen Maxenergy geltend.“

Maxenergy: Anhebung unumgänglich

Ähnlich wie das Landesgericht Feldkirch hatte, wie berichtet, das Bezirksgericht Haag in Niederösterreich im Oktober vergangenen Jahres geurteilt. Maxenergy ging in die Berufung. Das diesbezügliche Verfahren beim Landesgericht St. Pölten ist noch nicht abgeschlossen. Ferner läuft beim Landesgericht Linz in Oberösterreich ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Perg vom September 2022. Dieses Gericht hatte die Argumentation von Maxenergy bestätigt. Weitere Verfahren erster Instanz sind bei den Bezirksgerichten Korneuburg und Tulln in Niederösterreich anhängig.

Die Maxenergy konstatierte dazu, ihr gehe es um Rechtssicherheit und eine finale Lösung der strittigen Frage. „Denn damit beantwortet sich auch die Frage, ob es für einen Energieanbieter wie Maxenergy – oder auch für andere Branchen – künftig Einschränkungen bei Entscheidungen im Sinne eines wirtschaftlich sinnvollen Handelns geben wird.“ Die Vertragskündigungen seien aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise für Strom unumgänglich gewesen. Jedenfalls aber blicke die Maxenergy „den weiteren Entwicklungen mit Zuversicht entgegen und vertraut dabei auf die Kompetenz der Behörden.“

Donnerstag, 5.01.2023, 11:21 Uhr
Klaus Fischer
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Erstes Urteil gegen Maxenergy rechtskräftig
Laut dem Landesgericht Feldkirch muss die österreichische Niederlassung des deutschen Versorgers Maxenergy Schadenersatz wegen unzulässiger vorzeitiger Vertragskündigungen leisten.
Die österreichische Niederlassung des deutschen Energieanbieters Maxenergy muss Stromkunden Schadenersatz wegen unzulässiger vorzeitiger Vertragskündigungen leisten. Dies steht nach einem nun ergangenen rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Feldkirch in Vorarlberg fest. Eine Berufung von Maxenergy gegen ein diesbezügliches erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn vom Juli vergangenen Jahres wies das Landesgericht ab.

Klage geführt hatten der Verbraucherschutzverein (VSV) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Für den VKI hat die Causa einen unangenehmen Beigeschmack: Maxenergy hatte die betroffenen rund 11.000 Kunden anlässlich einer Ausschreibung im Zuge der Aktion „Energiekostenstopp“ des Vereins akquiriert. Nach einem Jahr Bindungsfrist kündigte der Lieferant deren Verträge, obwohl er gemäß der Ausschreibung eine Preisgarantie über 18 Monate abgegeben hatte.

Kunden mussten sich einen neuen Versorger suchen

Somit mussten sich die Kunden um einen neuen Versorger bemühen, der ihnen möglicherweise weniger günstige Bedingungen bot. Unter Berufung auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) argumentierte Maxenergy, die Preisgarantie gelte nur, so lange ein aufrechtes Vertragsverhältnis bestehe. Dies sei aufgrund der von ihr nach der Bindungsfrist von einem Jahr zu Recht ausgesprochenen Vertragskündigungen aber nicht mehr der Fall. Somit sei die Preisgarantie hinfällig.

Diese Auffassung wurde seinerzeit vom Bezirksgericht und nunmehr auch vom Landesgericht Feldkirch indessen verworfen: Die aus den AGB hervorgehende Möglichkeit von Maxenergy, „den Vertrag zum Ende des ersten Jahres ohne sachliche Rechtfertigung einseitig zu kündigen, widerspricht der an prominenter Stelle im Vertragstext ausgewiesenen ‚Energiepreisgarantie‘ für 18 Monate, sodass dem Verbraucher ein unklares Bild von den wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen vermittelt wird.“

Maxenergy konstatierte gegenüber der Redaktion, das Unternehmen werde dem Urteil des Landesgerichts Folge leisten. Es liege am Bezirksgericht, die Höhe des zu bezahlenden Schadenersatzes festzulegen. Allerdings gehe es vorerst ausschließlich um jene 25 Kunden, auf die sich das dort geführte Verfahren beziehe. Dies wurde seitens des VSV in einer Presseaussendung im Wesentlichen bestätigt: Schadenersatz bekomme nur, wer ausdrücklich Anspruch darauf erhebe: „Wir sammeln die Betroffenen und machen deren Ansprüche nun gegen Maxenergy geltend.“

Maxenergy: Anhebung unumgänglich

Ähnlich wie das Landesgericht Feldkirch hatte, wie berichtet, das Bezirksgericht Haag in Niederösterreich im Oktober vergangenen Jahres geurteilt. Maxenergy ging in die Berufung. Das diesbezügliche Verfahren beim Landesgericht St. Pölten ist noch nicht abgeschlossen. Ferner läuft beim Landesgericht Linz in Oberösterreich ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Perg vom September 2022. Dieses Gericht hatte die Argumentation von Maxenergy bestätigt. Weitere Verfahren erster Instanz sind bei den Bezirksgerichten Korneuburg und Tulln in Niederösterreich anhängig.

Die Maxenergy konstatierte dazu, ihr gehe es um Rechtssicherheit und eine finale Lösung der strittigen Frage. „Denn damit beantwortet sich auch die Frage, ob es für einen Energieanbieter wie Maxenergy – oder auch für andere Branchen – künftig Einschränkungen bei Entscheidungen im Sinne eines wirtschaftlich sinnvollen Handelns geben wird.“ Die Vertragskündigungen seien aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise für Strom unumgänglich gewesen. Jedenfalls aber blicke die Maxenergy „den weiteren Entwicklungen mit Zuversicht entgegen und vertraut dabei auf die Kompetenz der Behörden.“

Donnerstag, 5.01.2023, 11:21 Uhr
Klaus Fischer

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