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Energie & Management > Österreich - Discounter Maxenergy zu Schadenersatz verurteilt
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Discounter Maxenergy zu Schadenersatz verurteilt

Eine Preisgarantie für 18 Monate lässt keine versorgerseitige Kündigung schon nach zwölf Monaten zu - das beschied das Bezirksgericht Haag (Niederösterreich) Maxenergy.
Zu einer Schadenersatzzahlung an einen Stromkunden sowie zum Ersatz der Prozesskosten hat das Bezirksgericht (BG) Haag in Niederösterreich die Maxenergy Austria Handels GmbH verurteilt. Stellvertretend für den Kunden führte die Klage der Verein für Kosumenteninformation (VKI) im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums.

Der Hintergrund: Wie bereits in den Jahren zuvor hielt der VKI 2020 seine Aktion "Energiekostenstopp" ab. Er rief dabei Energieunternehmen zu Angeboten über Strom- sowie Gaslieferungen an Haushaltskunden auf. Zu den Vorgaben hinsichtlich der Stromlieferungen gehörten eine Vertragsbindung von zwölf Monaten sowie eine Preisgarantie für 18 Monate.

Als Sieger der Ausschreibung bezüglich Stroms ging die Maxenergy hervor. Wegen der gestiegenen Großhandelspreise für Strom kündigte einer Reihe von Kunden nach Ablauf der zwölfmonatigen Bindungsfrist. Manche Kunden sahen sich dadurch um die Preisgarantie von 18 Monaten betrogen. Einige von ihnen leiteten über den VKI rechtliche Schritte ein und begehrten Schadenersatz.

Laut dem Urteil des BG Haag argumentierte die Maxenergy, es sei stets unstrittig gewesen, "dass es sich bei der einjährigen Mindestvertragslaufzeit und der 18-monatigen Preisgarantie um zwei getrennt voneinander zu verstehende Kriterien handle". Dies sei den Kunden mehrfach schriftlich mitgeteilt und von diesen "stets unkommentiert zur Kenntnis genommen" worden. Sie hätten keinen Schaden erlitten und folglich kein Recht auf Schadenersatz.

Diese Auffassung wurde vom Gericht zurückgewiesen. Dem Urteilsspruch zufolge "würde die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten hinsichtlich des zwölf Monate übersteigenden Zeitraumes jede Bedeutung verlieren, wenn dem Unternehmer eine Kündigungsmöglichkeit nach zwölf Monaten zukommt. Dem Unternehmer, welcher mittels Preisgarantie seine Leistung für einen über zwölf Monate hinausgehenden Zeitraum von 18 Monaten zusagt, kann daher eine Kündigungsmöglichkeit erst nach Ablauf dieses erweiterten Zeitraumes zukommen." Daher stehe den Kunden "ein vertraglicher Schadenersatzanspruch" zu.

Maxenergy kann Urteile nicht nachvollziehen

Anfang Juli hatte das BG Dornbirn in Vorarlberg in der Angelegenheit analog geurteilt. Geklagt hatte damals eine andere Konsumentenschutz-Organisation, der Verbraucherschutzverein (VSV). In einem Grundsatzurteil befand das Gericht sinngemäß, die Maxenergy habe mit der Preisgarantie für 18 Monate auf ihr Kündigungsrecht nach zwölf Monaten faktisch verzichtet.

Auf Anfrage der Redaktion teilte die Maxenergy mit, sie werde gegen das Urteil aus Haag ebenso "berufen" (in Berufung gehen), wie sie dies gegen jenes des BG Dornbirn bereits getan habe. Die beiden Urteile könne das Unternehmen "nicht nachvollziehen". Nach Ansicht der Maxenergy gilt die Preisgarantie für 18 Monate nur, "sofern ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Es impliziert eben nicht eine einseitige Vertragsverlängerung zuungunsten des Versorgers."

In diesem Sinne habe das BG Perg in Oberösterreich Anfang September geurteilt und eine dort eingebrachte Schadenersatz-Klage gegen die Maxenergy abgewiesen: "Den weiteren Verfahren blickt Maxenergy demnach mit Zuversicht entgegen und vertraut dabei auf die Kompetenz der Behörde", schließt die Stellungnahme.

Mittwoch, 12.10.2022, 17:40 Uhr
Klaus Fischer
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Discounter Maxenergy zu Schadenersatz verurteilt
Eine Preisgarantie für 18 Monate lässt keine versorgerseitige Kündigung schon nach zwölf Monaten zu - das beschied das Bezirksgericht Haag (Niederösterreich) Maxenergy.
Zu einer Schadenersatzzahlung an einen Stromkunden sowie zum Ersatz der Prozesskosten hat das Bezirksgericht (BG) Haag in Niederösterreich die Maxenergy Austria Handels GmbH verurteilt. Stellvertretend für den Kunden führte die Klage der Verein für Kosumenteninformation (VKI) im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums.

Der Hintergrund: Wie bereits in den Jahren zuvor hielt der VKI 2020 seine Aktion "Energiekostenstopp" ab. Er rief dabei Energieunternehmen zu Angeboten über Strom- sowie Gaslieferungen an Haushaltskunden auf. Zu den Vorgaben hinsichtlich der Stromlieferungen gehörten eine Vertragsbindung von zwölf Monaten sowie eine Preisgarantie für 18 Monate.

Als Sieger der Ausschreibung bezüglich Stroms ging die Maxenergy hervor. Wegen der gestiegenen Großhandelspreise für Strom kündigte einer Reihe von Kunden nach Ablauf der zwölfmonatigen Bindungsfrist. Manche Kunden sahen sich dadurch um die Preisgarantie von 18 Monaten betrogen. Einige von ihnen leiteten über den VKI rechtliche Schritte ein und begehrten Schadenersatz.

Laut dem Urteil des BG Haag argumentierte die Maxenergy, es sei stets unstrittig gewesen, "dass es sich bei der einjährigen Mindestvertragslaufzeit und der 18-monatigen Preisgarantie um zwei getrennt voneinander zu verstehende Kriterien handle". Dies sei den Kunden mehrfach schriftlich mitgeteilt und von diesen "stets unkommentiert zur Kenntnis genommen" worden. Sie hätten keinen Schaden erlitten und folglich kein Recht auf Schadenersatz.

Diese Auffassung wurde vom Gericht zurückgewiesen. Dem Urteilsspruch zufolge "würde die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten hinsichtlich des zwölf Monate übersteigenden Zeitraumes jede Bedeutung verlieren, wenn dem Unternehmer eine Kündigungsmöglichkeit nach zwölf Monaten zukommt. Dem Unternehmer, welcher mittels Preisgarantie seine Leistung für einen über zwölf Monate hinausgehenden Zeitraum von 18 Monaten zusagt, kann daher eine Kündigungsmöglichkeit erst nach Ablauf dieses erweiterten Zeitraumes zukommen." Daher stehe den Kunden "ein vertraglicher Schadenersatzanspruch" zu.

Maxenergy kann Urteile nicht nachvollziehen

Anfang Juli hatte das BG Dornbirn in Vorarlberg in der Angelegenheit analog geurteilt. Geklagt hatte damals eine andere Konsumentenschutz-Organisation, der Verbraucherschutzverein (VSV). In einem Grundsatzurteil befand das Gericht sinngemäß, die Maxenergy habe mit der Preisgarantie für 18 Monate auf ihr Kündigungsrecht nach zwölf Monaten faktisch verzichtet.

Auf Anfrage der Redaktion teilte die Maxenergy mit, sie werde gegen das Urteil aus Haag ebenso "berufen" (in Berufung gehen), wie sie dies gegen jenes des BG Dornbirn bereits getan habe. Die beiden Urteile könne das Unternehmen "nicht nachvollziehen". Nach Ansicht der Maxenergy gilt die Preisgarantie für 18 Monate nur, "sofern ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Es impliziert eben nicht eine einseitige Vertragsverlängerung zuungunsten des Versorgers."

In diesem Sinne habe das BG Perg in Oberösterreich Anfang September geurteilt und eine dort eingebrachte Schadenersatz-Klage gegen die Maxenergy abgewiesen: "Den weiteren Verfahren blickt Maxenergy demnach mit Zuversicht entgegen und vertraut dabei auf die Kompetenz der Behörde", schließt die Stellungnahme.

Mittwoch, 12.10.2022, 17:40 Uhr
Klaus Fischer

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