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Energie & Management > Politik - Bürokratieabbau bei Energieeffizienzvorgaben
Das Reichstagsgebäude in Berlin. Quelle: Pixabay / Jörn Heller
Politik

Bürokratieabbau bei Energieeffizienzvorgaben

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Die Wirtschaft soll um 3 Milliarden Euro entlastet werden.
Zielgerichtete statt pauschaler Vorgaben mit Blick auf besonders energieintensive Betriebe – so kommentiert Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den in ihrem Haus erarbeiteten Entwurf für das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (Energieeffizienzgesetz). Das Bundeskabinett hat dem Papier am 24. Juni zugestimmt. Im Ergebnis entlaste das Gesetz die Wirtschaft um mehr als 3 Milliarden Euro, wird die Ministerin in einer Mitteilung zitiert. „Energieeffizienz senkt Kosten, stärkt die Versorgungssicherheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, so Reiches Credo.

91 Seiten zählt der Gesetzentwurf, in fünf Artikeln sind die Änderungen aufgeführt. In Paragraf 5 des Gesetzentwurfes steht ein neues Primat: „Energieeffizienz an erster Stelle“, ist der Abschnitt überschrieben. Das Primat trifft „juristische Personen“. Sie sollen, bevor sie „Planungsentscheidungen oder größere Investitionsentscheidungen“ treffen, verschiedene Energieeffizienzlösungen bewerten müssen.

In Artikel 1, Paragraf 3 nennt die schwarz-rote Koalition „indikative Einsparbeiträge“. Der Endenergieverbrauch Deutschlands soll demnach im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um mindestens 26,5 Prozent auf 1,87 Billionen kWh sinken, der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent auf 2,25 Billionen kWh, heißt es. In Paragraf 6 verpflichtet die Regierung öffentliche Einrichtungen „zu jährlichen Einsparungen in ihrem jeweiligen Endenergieverbrauch in Höhe von 1,9 Prozent pro Jahr“.

Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen soll künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Millionen kWh pro Jahr gelten. Bisher liegt die Grenze (Paragraf 8, Absatz 1) bei 7,5 Millionen kWh.

„Plattform für Abwärme“ bleibt

Entfallen soll nach dem Willen des Kabinetts die Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. „Durch die Änderung in Paragraf 16 entfällt die Pflicht zur Umsetzung von investiven Maßnahmen zur Vermeidung oder Verwendung von Abwärme, stattdessen wird der Fokus auf die Erstellung von Kosten-Nutzen-Analysen für Betreiber von großen Industrieanlagen, großen Versorgungseinrichtungen sowie großen Rechenzentren gelegt“, erläutert die Regierung. Einer der zentralen Punkte der Kosten-Nutzen-Analyse ist die Frage nach dem Anschluss „an ein Fernwärmenetz oder an ein effizientes oder auf erneuerbarer Energie beruhendes Fernkältesystem oder an andere Anwendungen für die Wärmerückgewinnung“.

Die auf Unternehmensseite kritisch gesehene „Plattform für Abwärme“ findet sich auch in der Novelle. Doch die bestehende Meldepflicht von Abwärme-Potenzialen werde auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert. „Jeder Betreiber einer Industrieanlage ist verpflichtet, bei der Planung oder erheblichen Modernisierung einer Industrieanlage mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieinput von mehr als 8 MW eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung der technisch unvermeidbaren Abwärme am Standort und außerhalb des Standortes durchzuführen“, heißt es in Paragraf 16. Bei Versorgungseinrichtungen liegt der Schwellwert bei 7 MW, bei Rechenzentren bei 1 MW.

Erleichterung für Rechenzentren

Für neue Rechenzentren will die Regierung die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängern. Die Frist, bis zu der die Betreiber von Rechenzentren den Stromverbrauch ihrer Anlagen bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken müssen, soll um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert werden.

Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und soll der Umsetzung von EU-Recht dienen.

Den Erfüllungsaufwand für Verwaltung beziffert das BMWE auf plus 20,5 Millionen Euro pro Jahr. Für den Bund erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 6,3 Millionen Euro, für die Länder um rund 14,2 Millionen. Für die Wirtschaft ergebe sich eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwandes in Höhe von rund 760 Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand reduziert sich um 2,9 Milliarden Euro.

CO2-Einsparung offen

Nicht beziffern lassen sich laut Ministerium die Einsparungen hinsichtlich Treibhausgasen und Energie durch die Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“. Denn unklar sei, „wie viele der mittels Kosten-Nutzen-Analysen identifizierten Effizienzlösungen tatsächlich umgesetzt werden und somit zu Einsparungen führen“.

Der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes samt der Änderungen steht auf den Internetseiten des BMWE zum Download bereit.

Mittwoch, 24.06.2026, 17:15 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Politik - Bürokratieabbau bei Energieeffizienzvorgaben
Das Reichstagsgebäude in Berlin. Quelle: Pixabay / Jörn Heller
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Bürokratieabbau bei Energieeffizienzvorgaben
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Die Wirtschaft soll um 3 Milliarden Euro entlastet werden.
Zielgerichtete statt pauschaler Vorgaben mit Blick auf besonders energieintensive Betriebe – so kommentiert Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den in ihrem Haus erarbeiteten Entwurf für das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (Energieeffizienzgesetz). Das Bundeskabinett hat dem Papier am 24. Juni zugestimmt. Im Ergebnis entlaste das Gesetz die Wirtschaft um mehr als 3 Milliarden Euro, wird die Ministerin in einer Mitteilung zitiert. „Energieeffizienz senkt Kosten, stärkt die Versorgungssicherheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, so Reiches Credo.

91 Seiten zählt der Gesetzentwurf, in fünf Artikeln sind die Änderungen aufgeführt. In Paragraf 5 des Gesetzentwurfes steht ein neues Primat: „Energieeffizienz an erster Stelle“, ist der Abschnitt überschrieben. Das Primat trifft „juristische Personen“. Sie sollen, bevor sie „Planungsentscheidungen oder größere Investitionsentscheidungen“ treffen, verschiedene Energieeffizienzlösungen bewerten müssen.

In Artikel 1, Paragraf 3 nennt die schwarz-rote Koalition „indikative Einsparbeiträge“. Der Endenergieverbrauch Deutschlands soll demnach im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um mindestens 26,5 Prozent auf 1,87 Billionen kWh sinken, der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent auf 2,25 Billionen kWh, heißt es. In Paragraf 6 verpflichtet die Regierung öffentliche Einrichtungen „zu jährlichen Einsparungen in ihrem jeweiligen Endenergieverbrauch in Höhe von 1,9 Prozent pro Jahr“.

Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen soll künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Millionen kWh pro Jahr gelten. Bisher liegt die Grenze (Paragraf 8, Absatz 1) bei 7,5 Millionen kWh.

„Plattform für Abwärme“ bleibt

Entfallen soll nach dem Willen des Kabinetts die Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. „Durch die Änderung in Paragraf 16 entfällt die Pflicht zur Umsetzung von investiven Maßnahmen zur Vermeidung oder Verwendung von Abwärme, stattdessen wird der Fokus auf die Erstellung von Kosten-Nutzen-Analysen für Betreiber von großen Industrieanlagen, großen Versorgungseinrichtungen sowie großen Rechenzentren gelegt“, erläutert die Regierung. Einer der zentralen Punkte der Kosten-Nutzen-Analyse ist die Frage nach dem Anschluss „an ein Fernwärmenetz oder an ein effizientes oder auf erneuerbarer Energie beruhendes Fernkältesystem oder an andere Anwendungen für die Wärmerückgewinnung“.

Die auf Unternehmensseite kritisch gesehene „Plattform für Abwärme“ findet sich auch in der Novelle. Doch die bestehende Meldepflicht von Abwärme-Potenzialen werde auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert. „Jeder Betreiber einer Industrieanlage ist verpflichtet, bei der Planung oder erheblichen Modernisierung einer Industrieanlage mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieinput von mehr als 8 MW eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung der technisch unvermeidbaren Abwärme am Standort und außerhalb des Standortes durchzuführen“, heißt es in Paragraf 16. Bei Versorgungseinrichtungen liegt der Schwellwert bei 7 MW, bei Rechenzentren bei 1 MW.

Erleichterung für Rechenzentren

Für neue Rechenzentren will die Regierung die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängern. Die Frist, bis zu der die Betreiber von Rechenzentren den Stromverbrauch ihrer Anlagen bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken müssen, soll um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert werden.

Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und soll der Umsetzung von EU-Recht dienen.

Den Erfüllungsaufwand für Verwaltung beziffert das BMWE auf plus 20,5 Millionen Euro pro Jahr. Für den Bund erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 6,3 Millionen Euro, für die Länder um rund 14,2 Millionen. Für die Wirtschaft ergebe sich eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwandes in Höhe von rund 760 Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand reduziert sich um 2,9 Milliarden Euro.

CO2-Einsparung offen

Nicht beziffern lassen sich laut Ministerium die Einsparungen hinsichtlich Treibhausgasen und Energie durch die Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“. Denn unklar sei, „wie viele der mittels Kosten-Nutzen-Analysen identifizierten Effizienzlösungen tatsächlich umgesetzt werden und somit zu Einsparungen führen“.

Der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes samt der Änderungen steht auf den Internetseiten des BMWE zum Download bereit.

Mittwoch, 24.06.2026, 17:15 Uhr
Manfred Fischer

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