Quelle: Fotolia / Miredi
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) fordert bundeseinheitliche Regeln für flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA).
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) fordert eine gesetzliche Regelung flexibler Netzanschlüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Individuelle flexible Netzanschlussvereinbarungen hätten sich in der Praxis nicht bewährt und würden den Ausbau neuer Anlagen behindern, erklärte der Verband in einem Positionspapier. Statt individueller Verträge schlägt der BNE einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Standardrahmen vor.
Der Netzanschluss sei inzwischen der zentrale Engpass beim Ausbau von Erzeugungsanlagen und Speichern. Der bislang diskutierte Redispatch-Vorbehalt entziehe vielen Projekten die wirtschaftliche Grundlage, erhöhe Strom- und Förderkosten und könne zudem europarechtswidrig sein. Auch die laufenden Branchendialoge zur Standardisierung flexibler Netzanschlussvereinbarungen hätten bislang keine praxistauglichen Ergebnisse hervorgebracht. Erwartet werde lediglich ein Baukastensystem mit individuell zu verhandelnden Klauseln. Dies reiche nicht aus, um die EEG-Ausbauziele im notwendigen Umfang umzusetzen.
Der Verband kritisiert insbesondere das Machtgefälle zwischen Netzbetreibern und Projektentwicklern. Netzbetreiber trügen selbst kaum wirtschaftliche Risiken, könnten aber Bedingungen vorgeben, die Projekte faktisch nicht finanzierbar machten. Hinzu komme die fehlende Standardisierung. Mehr als 800 Verteilnetzbetreiber arbeiteten mit unterschiedlichen Vertragsmodellen und Vorgaben. Dadurch entstünden lange Verhandlungen und erhebliche Unsicherheiten für Projektierer.
Unmittelbare Regelung im EEGBesonders problematisch seien die Auswirkungen auf Co-Location-Speicher. Batteriespeicher würden durch restriktive Vorgaben häufig in ihrer Nutzung eingeschränkt. Teilweise untersagten Netzbetreiber das Laden in Redispatch-Situationen oder legten langsame Rampenvorgaben fest. Dadurch würden selbst sogenannte Grünstromspeicher unwirtschaftlich. Gleichzeitig fehle vielfach Transparenz über die tatsächliche Auslastung einzelner Netzabschnitte und bereits vergebene Kapazitäten. Ohne diese Informationen lasse sich eine flexible Netznutzung kaum sinnvoll planen.
Der BNE schlägt deshalb vor, flexible Netzanschlüsse unmittelbar im EEG zu regeln. Ein Gutachten, das der Verband bei der Kanzlei Becker Büttner Held in Auftrag gegeben hat, erläutert die Details. Kernpunkt ist ein gesetzlich verankertes Recht auf sogenannte Überbauung. Anlagenbetreiber sollen Netzverknüpfungspunkte auch dann nutzen dürfen, wenn die installierte Leistung oberhalb der aktuell verfügbaren Anschlusskapazität liegt. Voraussetzung wäre eine technische Begrenzung der tatsächlichen Einspeiseleistung. Die Einspeisung müsste viertelstundenscharf gemessen und bilanziert werden.
Zudem fordert der Verband einen gesetzlichen Anspruch auf beschleunigte Netzauskunft. Netzbetreiber sollen innerhalb von vier Wochen mitteilen müssen, welche Anschlusskapazität an einem gewünschten Netzverknüpfungspunkt ohne zusätzlichen Netzausbau verfügbar ist. Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine gesetzliche Definition der wirtschaftlichen Zumutbarkeit beim Netzausbau aus. Als Grenze schlägt der BNE Netzausbaukosten von mehr als 15 Prozent der Errichtungskosten einer Anlage vor.
Zur Durchsetzung flexibler Netzanschlüsse fordert der Verband klare Sanktionsregelungen im EEG. Überschreitungen vereinbarter Einspeiseleistungen sollen viertelstundenscharf sanktioniert werden. Gleichzeitig müsse ein Rechtsanspruch auf digitale Einsicht in die Netzauslastung geschaffen werden. Flexible Netzanschlussvereinbarungen sollen nach den Vorstellungen des BNE weiterhin möglich bleiben, jedoch auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben.
Das 28-seitige Gutachten „
Gesetzesvorschläge für die Reduzierung der EE bedingten Netzausbaukosten“ steht im Internet zum Download zur Verfügung.
Dienstag, 12.05.2026, 16:52 Uhr
© 2026 Energie & Management GmbH