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Energie & Management > Recht - BDEW: Steuerrecht bremst Ausbau von PV-Freiflächenanlagen
Quelle: Shutterstock / Bilanol
Recht

BDEW: Steuerrecht bremst Ausbau von PV-Freiflächenanlagen

Der BDEW fordert Änderungen bei der Erbschaftsteuer für PV-Freiflächen. Die derzeitige Regelung erschwere Pachtverträge und könne den Solarausbau bremsen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert eine Reform der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Hintergrund ist nach Angaben des Verbandes die derzeitige steuerliche Einordnung landwirtschaftlicher Flächen, die für Solarparks verpachtet werden.

Nach aktueller Rechtslage werden entsprechende Grundstücke als Grundvermögen bewertet. Dadurch entfielen steuerliche Privilegierungen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Der BDEW verweist darauf, dass daraus erhebliche Steuerbelastungen entstehen könnten. In einzelnen Fällen könnten diese sogar die gesamten Pachteinnahmen über die Laufzeit eines Solarparks übersteigen. Dies gefährde Vertragsabschlüsse und schaffe Investitionsunsicherheit.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen benötige einen verlässlichen Zugang zu geeigneten Flächen. Für Landwirtinnen und Landwirte könnten allerdings im Erb- oder Schenkungsfall erhebliche Steuerlasten entstehen. Dies könne dazu führen, dass Landwirte die Verpachtung von Flächen scheuen. Letztlich könnte der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen gebremst werden.

Vorschlag zur steuerlichen Begünstigung

Als bevorzugte Lösung schlägt der Verband vor, die betroffenen Flächen auch während einer zeitlich befristeten Nutzung für Photovoltaik weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen. Nach Auffassung des BDEW handele es sich bei der PV-Nutzung um eine vorübergehende Unterbrechung der landwirtschaftlichen Nutzung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeiten könnten die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Zudem sei der Rückbau der Anlagen regelmäßig vertraglich abgesichert. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur zeitweisen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für den Kiesabbau.

Da eine entsprechende gesetzliche Anpassung bislang nicht erfolgt sei, bringt der BDEW einen alternativen Vorschlag ins Spiel. Dieser sieht die Einführung eines eigenständigen steuerlichen Begünstigungstatbestands für PV-Freiflächenanlagen vor. Denkbar seien etwa ein pauschaler Bewertungsabschlag, ein Freibetrag bei der Ermittlung des Grundstückswerts oder eine teilweise Zuordnung der Flächen zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Ziel sei es, die steuerliche Mehrbelastung zu verringern, ohne klassische Freiflächenanlagen mit Agri-Photovoltaik gleichzustellen.
 
 
Der Verband argumentiert, dass Freiflächenanlagen zwar nicht dauerhaft landwirtschaftlich genutzt würden, aber einem öffentlichen Interesse dienten. Sie leisteten einen Beitrag zur klimaneutralen Energieversorgung und zur Umsetzung der Ausbauziele für erneuerbare Energien. Eine gesetzliche Regelung könne Planungssicherheit für Flächeneigentümer und Projektentwickler schaffen und Investitionen erleichtern. Voraussetzung sei eine einfache und bürokratiearme Ausgestaltung.
 
Das Positionspapier des BDEW mit dem Titel „Erbschaftsteuer bei Photovoltaik – Lösungsansätze für eine steuerlich adäquate Zuordnung der Photovoltaik auf Freiflächen“ steht auf der Internetseite des Verbands zur Verfügung.
 

Freitag, 5.06.2026, 12:51 Uhr
Fritz Wilhelm
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Der BDEW fordert Änderungen bei der Erbschaftsteuer für PV-Freiflächen. Die derzeitige Regelung erschwere Pachtverträge und könne den Solarausbau bremsen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert eine Reform der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Hintergrund ist nach Angaben des Verbandes die derzeitige steuerliche Einordnung landwirtschaftlicher Flächen, die für Solarparks verpachtet werden.

Nach aktueller Rechtslage werden entsprechende Grundstücke als Grundvermögen bewertet. Dadurch entfielen steuerliche Privilegierungen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Der BDEW verweist darauf, dass daraus erhebliche Steuerbelastungen entstehen könnten. In einzelnen Fällen könnten diese sogar die gesamten Pachteinnahmen über die Laufzeit eines Solarparks übersteigen. Dies gefährde Vertragsabschlüsse und schaffe Investitionsunsicherheit.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen benötige einen verlässlichen Zugang zu geeigneten Flächen. Für Landwirtinnen und Landwirte könnten allerdings im Erb- oder Schenkungsfall erhebliche Steuerlasten entstehen. Dies könne dazu führen, dass Landwirte die Verpachtung von Flächen scheuen. Letztlich könnte der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen gebremst werden.

Vorschlag zur steuerlichen Begünstigung

Als bevorzugte Lösung schlägt der Verband vor, die betroffenen Flächen auch während einer zeitlich befristeten Nutzung für Photovoltaik weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen. Nach Auffassung des BDEW handele es sich bei der PV-Nutzung um eine vorübergehende Unterbrechung der landwirtschaftlichen Nutzung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeiten könnten die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Zudem sei der Rückbau der Anlagen regelmäßig vertraglich abgesichert. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur zeitweisen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für den Kiesabbau.

Da eine entsprechende gesetzliche Anpassung bislang nicht erfolgt sei, bringt der BDEW einen alternativen Vorschlag ins Spiel. Dieser sieht die Einführung eines eigenständigen steuerlichen Begünstigungstatbestands für PV-Freiflächenanlagen vor. Denkbar seien etwa ein pauschaler Bewertungsabschlag, ein Freibetrag bei der Ermittlung des Grundstückswerts oder eine teilweise Zuordnung der Flächen zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Ziel sei es, die steuerliche Mehrbelastung zu verringern, ohne klassische Freiflächenanlagen mit Agri-Photovoltaik gleichzustellen.
 
 
Der Verband argumentiert, dass Freiflächenanlagen zwar nicht dauerhaft landwirtschaftlich genutzt würden, aber einem öffentlichen Interesse dienten. Sie leisteten einen Beitrag zur klimaneutralen Energieversorgung und zur Umsetzung der Ausbauziele für erneuerbare Energien. Eine gesetzliche Regelung könne Planungssicherheit für Flächeneigentümer und Projektentwickler schaffen und Investitionen erleichtern. Voraussetzung sei eine einfache und bürokratiearme Ausgestaltung.
 
Das Positionspapier des BDEW mit dem Titel „Erbschaftsteuer bei Photovoltaik – Lösungsansätze für eine steuerlich adäquate Zuordnung der Photovoltaik auf Freiflächen“ steht auf der Internetseite des Verbands zur Verfügung.
 

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