Parallel zum ersten Aufruf ändert der Freistaat die Förderbedingungen von „BayH2N“ (Bayerisches Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb). Unternehmen erhalten künftig 18 statt zwölf Monate Zeit, um die Fahrzeuge anzuschaffen. Zudem entfällt die bisherige Vorgabe, dass geförderte Fahrzeuge mindestens 20.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen müssen.
Die überarbeitete Richtlinie präzisiert außerdem die Zweckbindungsfrist und das Auszahlungsverfahren beim Leasing. Die Zweckbindungsfrist legt fest, wie lange ein gefördertes Fahrzeug für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden muss.
Anträge nimmt die Bayern Innovativ GmbH als Projektträger bis zum 28. Oktober um 12 Uhr entgegen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren will die Gesellschaft zu Beginn des Antragsfensters veröffentlichen.
Das Programm ergänzt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die bestehenden bayerischen Förderangebote für Elektrolyseure und Wasserstofftankstellen. Der Freistaat unterstützt damit sowohl die Wasserstofferzeugung als auch die Tankinfrastruktur und den Einsatz des Energieträgers im Nutzfahrzeugverkehr. Das Ministerium sieht dadurch die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette im Verkehrsbereich abgedeckt. (ds)
Parallel zum ersten Aufruf ändert der Freistaat die Förderbedingungen von „BayH2N“ (Bayerisches Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb). Unternehmen erhalten künftig 18 statt zwölf Monate Zeit, um die Fahrzeuge anzuschaffen. Zudem entfällt die bisherige Vorgabe, dass geförderte Fahrzeuge mindestens 20.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen müssen.
Die überarbeitete Richtlinie präzisiert außerdem die Zweckbindungsfrist und das Auszahlungsverfahren beim Leasing. Die Zweckbindungsfrist legt fest, wie lange ein gefördertes Fahrzeug für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden muss.
Anträge nimmt die Bayern Innovativ GmbH als Projektträger bis zum 28. Oktober um 12 Uhr entgegen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren will die Gesellschaft zu Beginn des Antragsfensters veröffentlichen.
Das Programm ergänzt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die bestehenden bayerischen Förderangebote für Elektrolyseure und Wasserstofftankstellen. Der Freistaat unterstützt damit sowohl die Wasserstofferzeugung als auch die Tankinfrastruktur und den Einsatz des Energieträgers im Nutzfahrzeugverkehr. Das Ministerium sieht dadurch die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette im Verkehrsbereich abgedeckt. (ds)