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Energie & Management > Stromnetz - Absage an Windhundverfahren
Quelle: Fotolia / Silviu G Halmaghi
Stromnetz

Absage an Windhundverfahren

Die Verteilnetzbetreiber Netze BW und Bayernwerk haben zeitgleich neue Regeln für den Netzanschluss von großen Kunden vorgestellt.
Abschied vom bisherigen First-Come-First-Served-Prinzip auch bekannt als Windhundprinzip. Bei der EnBW-Gesellschaft Netze BW (Stuttgart) und der Eon-Gesellschaft Bayernwerk (Regensburg) werden die Netzanschlussbegehren von großen Kunden ab 950 kW beziehungsweise 1 MW nicht mehr nach dem Eingang des Antrags abgearbeitet. Beim Bayernwerk fallen auch Batteriespeicher bei mehr als 300 kW Bezugsleistung darunter. Die beiden Verteilnetzbetreiber haben am 13. August unabhängig voneinander neue Regeln zum Netzanschluss vorgestellt.

Die beiden Verfahren verfolgen dasselbe Grundprinzip: Netze BW und Bayernwerk Netz verteilen die knappen Netzanschlusskapazitäten nun in Vergaberunden anhand festgelegter Kriterien und eines Punktverfahrens. Auch die Eon-Gesellschaften Edis Netz und Schleswig-Holstein Netz wollen das von Bayernwerk Netz vorgestellt Modell umsetzen, heißt es.

Die Projekte erhalten für die Erfüllung der jeweiligen Kriterien künftig Punkte, aus denen sich ihre Rangfolge bei der Vergabe ergibt. In beiden Modellen spielt die Frage eine Rolle, wie konkret und realisierungsnah ein Projekt bereits ist. Auch die Standortgebundenheit eines Vorhabens wird bei beiden berücksichtigt.

Wie die Netze BW mitteilte, gilt das stichtagsbezogene Verfahren für neue Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen über 950 kW in der Mittel- und Hochspannung. Bislang war bei Engpässen vor allem der Zeitpunkt der Anfrage entscheidend. Künftig sollen Projekte anhand des Punktesystems priorisiert werden.

Hintergrund ist die stark gestiegene Nachfrage. Der höchste gleichzeitige Leistungsbedarf im Gebiet von Netze BW lag 2025 bei 7,3 GW. Dem stehen laut Unternehmen offene Anschlussanfragen von mehr als 20 GW in der Hochspannung und 2,2 GW in der Mittelspannung gegenüber. Mehr als 93 Prozent entfallen auf Speicherprojekte.

Beim neuen Punktemodell macht die Projektreife mit 50 Prozent den größten Anteil der Bewertung aus. Dabei werden Flächensicherung, Genehmigungsstand und der Status der Übergabestation berücksichtigt. Die Ortsgebundenheit eines Vorhabens geht mit 34 Prozent ein, die Frühzeitigkeit der Anfrage mit 16 Prozent. 

Vergaberunden finden nur in Regionen statt, in denen Anschlusskapazitäten vorhanden sind. Netze BW will sie dort einmal jährlich zu einem festen Stichtag durchführen. Voraussetzung ist zudem ein Ernsthaftigkeitsnachweis.

Sind innerhalb der kommenden drei Jahre keine Kapazitäten verfügbar, können Vorhaben zunächst als Interessensbekundung aufgenommen werden. Auch flexible Netzanschlüsse können über ein Punkteverfahren vergeben werden. Der erste Anmeldezeitraum läuft vom 1. November bis 31. Dezember 2026, die erste Vergabe ist für März 2027 vorgesehen.

Eon-Schwestern führen gemeinsames Verfahren ein

Bayernwerk Netz führt das Verfahren gemeinsam mit den Eon-Schwestern Edis Netz (Fürstenwalde/Brandenburg) und Schleswig-Holstein Netz (Quickborn) ein. Das Verfahren gilt für Bezugskunden mit mehr als 1.000 kW Leistungsbedarf sowie Batteriespeicher mit mehr als 300 kW Bezugsleistung.

Die Anträge werden anhand von sechs gleich gewichteten Kriterien mit jeweils maximal zehn Punkten bewertet. Dazu zählen der Reifegrad des Projekts, dessen Einordnung in das Regionalszenario, die gemeinsame Nutzung eines Netzanschlusspunkts mit Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Bereitschaft zu einem flexiblen Netzanschluss sowie die Abhängigkeit von lokaler Infrastruktur und ein bereits bestehender Netzanschlusspunkt. Insgesamt sind maximal 60 Punkte möglich. Die Bewertung erfolgt automatisiert.

Nach der Bewertung werden die Anträge nach ihrer Punktzahl sortiert. In dieser Reihenfolge prüft Bayernwerk die Netzverträglichkeit, so das Unternehmen. Bei gleicher Punktzahl und räumlicher Konkurrenz entscheidet ein Losverfahren.

Für die Teilnahme verlangt Bayernwerk zudem eine Realisierungskaution von 1.500 Euro je MW. Sie wird nach Abschluss des Verfahrens unabhängig von einer Zu- oder Absage zurückgezahlt. Die erste Antragsphase beginnt am 12. Oktober und läuft sechs Wochen. Nach einer 16-wöchigen Auswahlphase sollen die Antragsteller am 15. März 2027 über die Entscheidung informiert werden.

Wie Bayernwerk und Netz BW betonen, sind ausgenommen von den neuen Vergabeverfahren unter anderem Haushalte, reine Einspeiseanlagen sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Dazu zählen etwa Krankenhäuser, Schulen und Rettungsdienste sowie bestimmte Einrichtungen der Wasser- und Wärmeversorgung. Für diese Anschlussbegehren bleibt grundsätzlich das bisherige Windhundprinzip maßgeblich. (sag)

Donnerstag, 13.08.2026, 16:42 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Stromnetz - Absage an Windhundverfahren
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Stromnetz
Absage an Windhundverfahren
Die Verteilnetzbetreiber Netze BW und Bayernwerk haben zeitgleich neue Regeln für den Netzanschluss von großen Kunden vorgestellt.
Abschied vom bisherigen First-Come-First-Served-Prinzip auch bekannt als Windhundprinzip. Bei der EnBW-Gesellschaft Netze BW (Stuttgart) und der Eon-Gesellschaft Bayernwerk (Regensburg) werden die Netzanschlussbegehren von großen Kunden ab 950 kW beziehungsweise 1 MW nicht mehr nach dem Eingang des Antrags abgearbeitet. Beim Bayernwerk fallen auch Batteriespeicher bei mehr als 300 kW Bezugsleistung darunter. Die beiden Verteilnetzbetreiber haben am 13. August unabhängig voneinander neue Regeln zum Netzanschluss vorgestellt.

Die beiden Verfahren verfolgen dasselbe Grundprinzip: Netze BW und Bayernwerk Netz verteilen die knappen Netzanschlusskapazitäten nun in Vergaberunden anhand festgelegter Kriterien und eines Punktverfahrens. Auch die Eon-Gesellschaften Edis Netz und Schleswig-Holstein Netz wollen das von Bayernwerk Netz vorgestellt Modell umsetzen, heißt es.

Die Projekte erhalten für die Erfüllung der jeweiligen Kriterien künftig Punkte, aus denen sich ihre Rangfolge bei der Vergabe ergibt. In beiden Modellen spielt die Frage eine Rolle, wie konkret und realisierungsnah ein Projekt bereits ist. Auch die Standortgebundenheit eines Vorhabens wird bei beiden berücksichtigt.

Wie die Netze BW mitteilte, gilt das stichtagsbezogene Verfahren für neue Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen über 950 kW in der Mittel- und Hochspannung. Bislang war bei Engpässen vor allem der Zeitpunkt der Anfrage entscheidend. Künftig sollen Projekte anhand des Punktesystems priorisiert werden.

Hintergrund ist die stark gestiegene Nachfrage. Der höchste gleichzeitige Leistungsbedarf im Gebiet von Netze BW lag 2025 bei 7,3 GW. Dem stehen laut Unternehmen offene Anschlussanfragen von mehr als 20 GW in der Hochspannung und 2,2 GW in der Mittelspannung gegenüber. Mehr als 93 Prozent entfallen auf Speicherprojekte.

Beim neuen Punktemodell macht die Projektreife mit 50 Prozent den größten Anteil der Bewertung aus. Dabei werden Flächensicherung, Genehmigungsstand und der Status der Übergabestation berücksichtigt. Die Ortsgebundenheit eines Vorhabens geht mit 34 Prozent ein, die Frühzeitigkeit der Anfrage mit 16 Prozent. 

Vergaberunden finden nur in Regionen statt, in denen Anschlusskapazitäten vorhanden sind. Netze BW will sie dort einmal jährlich zu einem festen Stichtag durchführen. Voraussetzung ist zudem ein Ernsthaftigkeitsnachweis.

Sind innerhalb der kommenden drei Jahre keine Kapazitäten verfügbar, können Vorhaben zunächst als Interessensbekundung aufgenommen werden. Auch flexible Netzanschlüsse können über ein Punkteverfahren vergeben werden. Der erste Anmeldezeitraum läuft vom 1. November bis 31. Dezember 2026, die erste Vergabe ist für März 2027 vorgesehen.

Eon-Schwestern führen gemeinsames Verfahren ein

Bayernwerk Netz führt das Verfahren gemeinsam mit den Eon-Schwestern Edis Netz (Fürstenwalde/Brandenburg) und Schleswig-Holstein Netz (Quickborn) ein. Das Verfahren gilt für Bezugskunden mit mehr als 1.000 kW Leistungsbedarf sowie Batteriespeicher mit mehr als 300 kW Bezugsleistung.

Die Anträge werden anhand von sechs gleich gewichteten Kriterien mit jeweils maximal zehn Punkten bewertet. Dazu zählen der Reifegrad des Projekts, dessen Einordnung in das Regionalszenario, die gemeinsame Nutzung eines Netzanschlusspunkts mit Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Bereitschaft zu einem flexiblen Netzanschluss sowie die Abhängigkeit von lokaler Infrastruktur und ein bereits bestehender Netzanschlusspunkt. Insgesamt sind maximal 60 Punkte möglich. Die Bewertung erfolgt automatisiert.

Nach der Bewertung werden die Anträge nach ihrer Punktzahl sortiert. In dieser Reihenfolge prüft Bayernwerk die Netzverträglichkeit, so das Unternehmen. Bei gleicher Punktzahl und räumlicher Konkurrenz entscheidet ein Losverfahren.

Für die Teilnahme verlangt Bayernwerk zudem eine Realisierungskaution von 1.500 Euro je MW. Sie wird nach Abschluss des Verfahrens unabhängig von einer Zu- oder Absage zurückgezahlt. Die erste Antragsphase beginnt am 12. Oktober und läuft sechs Wochen. Nach einer 16-wöchigen Auswahlphase sollen die Antragsteller am 15. März 2027 über die Entscheidung informiert werden.

Wie Bayernwerk und Netz BW betonen, sind ausgenommen von den neuen Vergabeverfahren unter anderem Haushalte, reine Einspeiseanlagen sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Dazu zählen etwa Krankenhäuser, Schulen und Rettungsdienste sowie bestimmte Einrichtungen der Wasser- und Wärmeversorgung. Für diese Anschlussbegehren bleibt grundsätzlich das bisherige Windhundprinzip maßgeblich. (sag)

Donnerstag, 13.08.2026, 16:42 Uhr
Stefan Sagmeister

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