Und was, wenn ein Windrad ein Feuer im Wald entfacht? Quelle: Volker Stephan
Ein Windpark im Wald trifft auf den Widerstand der Standortgemeinde. Das ist nicht wirklich neu, die Begründung gleichwohl: Tübingens Stadtwerke sollen Geld in den Brandschutz stecken.
Eine kleine Gemeinde im Landkreis Rottweil möchte, dass bei dem im Ort wohl einzig möglichen Windkraftprojekt nichts anbrennt. Im wahrsten Sinne des Wortes: Eschbronn will sich für den Fall eines Feuers im Wald-Windpark gegen hohe Kosten absichern. Die Stadtwerke Tübingen sollen möglichst für eine geforderte Löschwasser-Infrastruktur zahlen.
Die Tübinger möchten fünf Enercon-Anlagen des Typs „E175 EP5 E2“ mit einer Höhe von jeweils über 260 Metern in das baden-württembergische Waldgebiet pflanzen. Der Park trägt den in diesem Zusammenhang klingenden Namen „Feurenmoos“ und soll mit seinen 7-MW-Turbinen auf 35 MW Gesamtleistung kommen.
Das Genehmigungsverfahren ist weit fortgeschritten. Was dem für die Entscheidung zuständigen Landratsamt zum Beispiel fehlt, ist das gemeindliche Einvernehmen. Laut Ratsbeschluss vom 3. März wird dieses aber auch nicht kommen. Denn die Lokalpolitik im 2.000-Seelen-Nest hat aufgrund des „erhöhten Brandrisikos“ durch die Anlagen selbst ihr Ja zum Projekt verweigert. Zunächst einmal.
Wie brandgefährlich ist ein Windpark im Wald?
Bürgermeister Franz Moser (CDU) nimmt für seine Gemeinde und sich in Anspruch, über die Windkraft im Vergleich zu anderen Kommunen „sehr ideologiefrei beraten“ zu haben. Ihn treibe die Sorge an, sagte er dieser Redaktion, dass Eschbronn für die Gefahrenabwehr finanziell nicht aufkommen könne und im Falle einer brennenden Windturbine auf den Kosten für die Brandbekämpfung sitzen bleibe. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Waldbrandes ist, den eine Anlage auslöst, sei für die Gemeinde bei ihren Überlegungen unerheblich.
Moser blickt mit einigem Wohlgefallen auf Gerichtsurteile, die Projektierer zu Investitionen in den vorbeugenden Brandschutz verpflichtet haben. Das ist in brandenburgischen Waldbrandgebieten bereits der Fall gewesen. Der Bürgermeister kennt allerdings auch andere Rechtsprechung etwa aus dem Ländle, die besondere Maßnahmen ausschloss, weil genügend Löschfahrzeuge und -wasser im Umkreis zur Verfügung stünden.
Entsprechend wäre es der Gemeinde lieber, die Angelegenheit mit den Stadtwerken außergerichtlich zu klären. Am liebsten durch einen Vertrag, in dem der Versorger aus der Universitätsstadt sich zu Ausgaben für Wasserbehälter und Leitungen in den Wald bekennen würde. Das aber ist kostspielig und daher selten im Sinne von Investoren.
Die Stadtwerke Tübingen erklären auf Anfrage über die Pressestelle, einen Feuerwehreinsatzplan durch einen unabhängigen Bandschutzgutachter erstellen lassen zu wollen. Dies habe das Unternehmen mehrfach kommuniziert und auch mit dem Landratsamt besprochen. Eingang finden solle es in Nebenbestimmungen zum Betrieb des Windparks. Eine neuerliche Rückmeldung dazu an die Gemeinde sei „leider“ am Morgen nach der Gemeinderatssitzung erfolgt.
Womöglich reichen genügend Löschfahrzeuge im Umkreis
Franz Moser erkennt in dieser Entwicklung ein „Signal“ aus Tübingen, allerdings bleibe es bei einer abwartenden Haltung der Gemeindeverwaltung. Selbst Geld in die Hand zu nehmen, schloss der Bürgermeister für Eschbronn aus. Die Bereitschaft der Gemeinde zur Kooperation bestehe darin, gemeinsam mit den Stadtwerken Tübingen aus geeigneten Brandschutz-Maßnahmen zu „wählen“, von einer möglichen Kostenteilung könne nicht die Rede sein.
So bleibt es offen, ob es tatsächlich zu einer ausgedehnten Zuleitung von Löschwasser und dem Aufstellen von Behältern in Anlagennähe kommen muss. Dieser finanzielle Aufwand könnte dann wegfallen, wenn das Landratsamt den Feuerwehreinsatzplan und die verfügbaren Löschfahrzeuge für ausreichend hält. Die Behörde kann dann das womöglich weiterhin fehlende Einvernehmen einfach selbst ersetzen.
Die Stadtwerke nehmen auf die umfassenden Wünsche Eschbronns nicht konkret Bezug. Die Pressestelle teilte mit, dass die Gemeinde einen Vertrag über solche Infrastrukturmaßnahmen oder Kostenübernahmen „nie gefordert“ habe.
Außerdem erwarte Tübingen in den kommenden Tagen eine Stellungnahme des Landratsamts zum verweigerten Einvernehmen der Gemeinde. Erst danach werde sich zeigen, welche konkreten Auswirkungen sich daraus ergeben und wie eine gemeinsame Lösung mit der Gemeinde aussehen könnten. Die Stadtwerke hofften weiter auf einen konstruktiven Dialog mit der Gemeinde.
Donnerstag, 5.03.2026, 15:35 Uhr
Volker Stephan
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