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Energie & Management > Windkraft Onshore - NRW sichert Windflächen vorzeitig ab
Quelle: Pixabay / Simon
Windkraft Onshore

NRW sichert Windflächen vorzeitig ab

Nordrhein-Westfalen hat das Windflächenziel für 2032 vorzeitig erreicht. Mit einem Landesgesetz will die Regierung die Flächen dauerhaft sichern und Nachsteuerungen ermöglichen.
Weichenstellung für die Windenergie: Die Landesregierung in Düsseldorf hat den Entwurf eines nordrhein-westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) beschlossen. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, sollen mit dem Gesetz „die Vorgaben des Bundes im Landesrecht verankert und die Voraussetzungen für einen ambitionierten, akzeptanzgesicherten und verlässlichen weiteren Ausbau geschaffen“ werden. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf nun im Landtag beraten.

NRW hat nach Angaben der Landesregierung als erstes Bundesland die Flächenvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) für 2032 im gesamten Landesgebiet umgesetzt. Alle sechs Planungsregionen haben ihre jeweiligen Teilflächenziele erreicht, heißt es. Die Windenergie wird dort auf die planerisch ausgewiesenen Windenergieareale konzentriert. Außerhalb davon sind neue Windenergievorhaben nicht mehr privilegiert zulässig.

Gesetz soll Nachsteuerung ermöglichen

Der Bund sieht im WindBG eine dynamische Anrechenbarkeit der ausgewiesenen Flächen vor. Ein einmal erreichtes Flächenziel kann deshalb nachträglich wieder unterschritten werden. Das kann beispielsweise geschehen, wenn ausgewiesene Flächen aufgrund erfolgreicher Klagen gegen Regionalpläne entfallen. Das NRW-WindBG soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen, um die Flächenziele auch bei späteren Veränderungen einzuhalten. Geplant ist unter anderem, dass Planungsregionen sich bei der Erfüllung ihrer Teilflächenziele durch eine rechnerische Übertragung von Windenergiebereichen unterstützen können.

Zusätzlich sollen von Kommunen ausgewiesene Flächen auf die Flächenziele angerechnet werden können. Damit soll verhindert werden, dass ein zwischenzeitliches Erreichen der Zielwerte durch spätere Änderungen der Regionalplanung wieder verloren geht.

„Mit dem neuen Gesetz sichern wir die ausgewiesenen Flächen langfristig ab, geben den Regionen mehr Flexibilität und schaffen Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau“, wird Wirtschaftsministerin Mona Neubau in einer Mitteilung zitiert. „Wir sind bundesweit Spitzenreiter bei Genehmigungen und Zubau und haben unsere Flächenziele für 2032 sechs Jahre früher als nötig erfüllt. Jetzt sorgen wir dafür, dass dieser Vorsprung bleibt“, so die Grünen-Politikerin.

NRW hat nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen zwei Jahren bundesweit die meisten Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilt. Auch beim Zubau lag das Land demnach vorne. Im Jahr 2025 wurden 975 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6.100 MW genehmigt. 271 Anlagen mit zusammen 1.400 MW gingen neu in Betrieb.

Den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sieht Neubaur durch Änderungen auf Bundesebene erschwert. Sie verwies dabei auf die geplante EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket und forderte Anpassungen zugunsten eines kontinuierlichen Ausbaus. (mf)

Mittwoch, 16.09.2026, 14:33 Uhr
Manfred Fischer
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Quelle: Pixabay / Simon
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NRW sichert Windflächen vorzeitig ab
Nordrhein-Westfalen hat das Windflächenziel für 2032 vorzeitig erreicht. Mit einem Landesgesetz will die Regierung die Flächen dauerhaft sichern und Nachsteuerungen ermöglichen.
Weichenstellung für die Windenergie: Die Landesregierung in Düsseldorf hat den Entwurf eines nordrhein-westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) beschlossen. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, sollen mit dem Gesetz „die Vorgaben des Bundes im Landesrecht verankert und die Voraussetzungen für einen ambitionierten, akzeptanzgesicherten und verlässlichen weiteren Ausbau geschaffen“ werden. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf nun im Landtag beraten.

NRW hat nach Angaben der Landesregierung als erstes Bundesland die Flächenvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) für 2032 im gesamten Landesgebiet umgesetzt. Alle sechs Planungsregionen haben ihre jeweiligen Teilflächenziele erreicht, heißt es. Die Windenergie wird dort auf die planerisch ausgewiesenen Windenergieareale konzentriert. Außerhalb davon sind neue Windenergievorhaben nicht mehr privilegiert zulässig.

Gesetz soll Nachsteuerung ermöglichen

Der Bund sieht im WindBG eine dynamische Anrechenbarkeit der ausgewiesenen Flächen vor. Ein einmal erreichtes Flächenziel kann deshalb nachträglich wieder unterschritten werden. Das kann beispielsweise geschehen, wenn ausgewiesene Flächen aufgrund erfolgreicher Klagen gegen Regionalpläne entfallen. Das NRW-WindBG soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen, um die Flächenziele auch bei späteren Veränderungen einzuhalten. Geplant ist unter anderem, dass Planungsregionen sich bei der Erfüllung ihrer Teilflächenziele durch eine rechnerische Übertragung von Windenergiebereichen unterstützen können.

Zusätzlich sollen von Kommunen ausgewiesene Flächen auf die Flächenziele angerechnet werden können. Damit soll verhindert werden, dass ein zwischenzeitliches Erreichen der Zielwerte durch spätere Änderungen der Regionalplanung wieder verloren geht.

„Mit dem neuen Gesetz sichern wir die ausgewiesenen Flächen langfristig ab, geben den Regionen mehr Flexibilität und schaffen Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau“, wird Wirtschaftsministerin Mona Neubau in einer Mitteilung zitiert. „Wir sind bundesweit Spitzenreiter bei Genehmigungen und Zubau und haben unsere Flächenziele für 2032 sechs Jahre früher als nötig erfüllt. Jetzt sorgen wir dafür, dass dieser Vorsprung bleibt“, so die Grünen-Politikerin.

NRW hat nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen zwei Jahren bundesweit die meisten Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilt. Auch beim Zubau lag das Land demnach vorne. Im Jahr 2025 wurden 975 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6.100 MW genehmigt. 271 Anlagen mit zusammen 1.400 MW gingen neu in Betrieb.

Den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sieht Neubaur durch Änderungen auf Bundesebene erschwert. Sie verwies dabei auf die geplante EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket und forderte Anpassungen zugunsten eines kontinuierlichen Ausbaus. (mf)

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Manfred Fischer

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