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Energie & Management > Windkraft Onshore - BWE sieht Korrekturbedarf im EEG 2027
BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm beim Policy-Briefing. Quelle: Susanne Harmsen
Windkraft Onshore

BWE sieht Korrekturbedarf im EEG 2027

Der Bundesverband Windenergie (BWE) fordert Änderungen an EEG 2027 und Netzpaket. Eine Südquote und ein angepasstes Referenzertragsmodell sollen den Windkraftausbau im Süden stärken.
Wolfram Axthel, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE), sieht erheblichen Änderungsbedarf am geplanten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 und dem Netzpaket. Das sagte er am 18. September beim BWE-Policy-Briefing. Besonders beim Ausbau der Windenergie in Süddeutschland seien andere Rahmenbedingungen nötig, damit genehmigte Projekte tatsächlich gebaut werden könnten.

Die Ergebnisse der Windkraftausschreibung an Land vom 1. August verdeutlichten nach Ansicht des BWE die regionale Schieflage. In Baden-Württemberg erhielten demnach 83 Prozent der Bewerber einen Zuschlag, in Bayern waren es lediglich 14 Prozent. Axthelm zufolge reichen die vorhandenen Genehmigungen daher allein nicht aus, um den nötigen Ausbau im Süden nachzuholen.

Die Verbände für erneuerbare Energien in Baden-Württemberg und Bayern fordern deshalb den Bundestag auf, die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zu berücksichtigen. Im EEG 2027 solle eine Südquote eingeführt und das Referenzertragsmodell angepasst werden. Damit soll die Windenergie stärker dort ausgebaut werden, wo zusätzliche Stromerzeugung benötigt wird.

BWE fordert Änderungen am EEG 2027

Der BWE fordert, den sogenannten Redispatch-Vorbehalt im geplanten Netzpaket vollständig zu streichen. Der Verband bewertet sowohl einen erzwungenen Entschädigungsverzicht als auch die vorgesehene Ausgestaltung von Engpassgebieten als europarechtswidrig.

Auch bei der geplanten Wirkleistungsbegrenzung verlangt der Verband Änderungen. Ein vorgesehener Stichtag müsse korrigiert werden. Der BWE fordert einen aus seiner Sicht angemessenen Bestands- und Vertrauensschutz sowie Übergangsregelungen für die Industrie.

Beim Referenzertragsmodell spricht sich der Verband für eine andere Ausgestaltung aus. Die Südregion müsse gestärkt werden, ohne Projekte in anderen Teilen Deutschlands schlechterzustellen. Nach Einschätzung des BWE könne die derzeit geplante Änderung zudem die Flächenplanung beeinträchtigen.

Der Verband fordert deshalb, die im Entwurf vorgesehenen Kategorien „Küsten-Region“ und „Mitte-Nord“ zu streichen. Für Standorte in der Südregion soll der Korrekturfaktor bei einer Standortgüte von 50 Prozent nach den BWE-Vorstellungen auf 1,8 angehoben werden.

Pachtdeckel und Direktbelieferung

Den geplanten Pachtdeckel lehnt der BWE ebenfalls ab. Nach Angaben des Verbands seien die Pachtpreise bereits rückläufig. Eine Begrenzung schaffe dagegen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und erhöhe die Finanzierungsrisiken für laufende Projekte. „Der BWE will die Einführung des Pachtdeckels daher verhindern und fordert die Streichung der entsprechenden Paragrafen“, sagte Axthelm.

Überdies verlangt der Verband bessere Möglichkeiten für die Vermarktung von Windstrom. Für Contracts for Difference (CfDs) solle ein Marktwertkorridor eingeführt werden. Gleichzeitig müssten Power-Purchase-Agreements (PPAs) und Wechselmöglichkeiten zwischen den Vermarktungsmodellen möglich sein. Nach Auffassung des BWE können PPAs insbesondere für Industrie und Mittelstand den Zugang zu erneuerbarem Strom erleichtern.

Auch Punkte aus dem Koalitionsvertrag müssten aus Sicht des Verbands in das EEG 2027 einfließen. Dazu zählt der BWE unter anderem Energy Sharing, eine stärkere Bürgerenergie sowie eine physische Direktbelieferung. Erneuerbarer Strom solle möglichst vor Ort genutzt werden, anstatt Anlagen abzuregeln.

Bundesrat berät über EEG-Änderungen

Der Bundesrat soll am 25. September über Empfehlungen seiner Ausschüsse zum EEG 2027 beraten. Diese sehen unter anderem eine Südquote von 20 Prozent des jährlichen Ausschreibungsvolumens vor. Für 2027 und 2028 soll die Quote nach den Empfehlungen jeweils mindestens 3.000 MW umfassen.

Die Ausschüsse empfehlen zudem höhere Ausschreibungsvolumina. Für 2027 sind 20.000 MW, für 2028 15.000 MW und für 2029 12.000 MW vorgesehen. Danach soll das Volumen bei 10.000 MW jährlich liegen. Weitere Empfehlungen betreffen die kommunale Beteiligung, Energy Sharing, Bürgerenergie und die Möglichkeit, erneuerbaren Strom stärker vor Ort zu nutzen.

Für die geplanten Änderungen am EEG und Netzpaket bleibt nach Einschätzung des BWE wenig Zeit. Das parlamentarische Verfahren soll zwischen dem 24. September und Mitte Oktober stattfinden. Ein Inkrafttreten der Regelungen zum 1. Januar 2027 sei damit grundsätzlich noch möglich. Axthelm forderte, die aus seiner Sicht investitionsrelevanten Änderungen in diesem Verfahren zu berücksichtigen. (sh)

Freitag, 18.09.2026, 13:47 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - BWE sieht Korrekturbedarf im EEG 2027
BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm beim Policy-Briefing. Quelle: Susanne Harmsen
Windkraft Onshore
BWE sieht Korrekturbedarf im EEG 2027
Der Bundesverband Windenergie (BWE) fordert Änderungen an EEG 2027 und Netzpaket. Eine Südquote und ein angepasstes Referenzertragsmodell sollen den Windkraftausbau im Süden stärken.
Wolfram Axthel, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE), sieht erheblichen Änderungsbedarf am geplanten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 und dem Netzpaket. Das sagte er am 18. September beim BWE-Policy-Briefing. Besonders beim Ausbau der Windenergie in Süddeutschland seien andere Rahmenbedingungen nötig, damit genehmigte Projekte tatsächlich gebaut werden könnten.

Die Ergebnisse der Windkraftausschreibung an Land vom 1. August verdeutlichten nach Ansicht des BWE die regionale Schieflage. In Baden-Württemberg erhielten demnach 83 Prozent der Bewerber einen Zuschlag, in Bayern waren es lediglich 14 Prozent. Axthelm zufolge reichen die vorhandenen Genehmigungen daher allein nicht aus, um den nötigen Ausbau im Süden nachzuholen.

Die Verbände für erneuerbare Energien in Baden-Württemberg und Bayern fordern deshalb den Bundestag auf, die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zu berücksichtigen. Im EEG 2027 solle eine Südquote eingeführt und das Referenzertragsmodell angepasst werden. Damit soll die Windenergie stärker dort ausgebaut werden, wo zusätzliche Stromerzeugung benötigt wird.

BWE fordert Änderungen am EEG 2027

Der BWE fordert, den sogenannten Redispatch-Vorbehalt im geplanten Netzpaket vollständig zu streichen. Der Verband bewertet sowohl einen erzwungenen Entschädigungsverzicht als auch die vorgesehene Ausgestaltung von Engpassgebieten als europarechtswidrig.

Auch bei der geplanten Wirkleistungsbegrenzung verlangt der Verband Änderungen. Ein vorgesehener Stichtag müsse korrigiert werden. Der BWE fordert einen aus seiner Sicht angemessenen Bestands- und Vertrauensschutz sowie Übergangsregelungen für die Industrie.

Beim Referenzertragsmodell spricht sich der Verband für eine andere Ausgestaltung aus. Die Südregion müsse gestärkt werden, ohne Projekte in anderen Teilen Deutschlands schlechterzustellen. Nach Einschätzung des BWE könne die derzeit geplante Änderung zudem die Flächenplanung beeinträchtigen.

Der Verband fordert deshalb, die im Entwurf vorgesehenen Kategorien „Küsten-Region“ und „Mitte-Nord“ zu streichen. Für Standorte in der Südregion soll der Korrekturfaktor bei einer Standortgüte von 50 Prozent nach den BWE-Vorstellungen auf 1,8 angehoben werden.

Pachtdeckel und Direktbelieferung

Den geplanten Pachtdeckel lehnt der BWE ebenfalls ab. Nach Angaben des Verbands seien die Pachtpreise bereits rückläufig. Eine Begrenzung schaffe dagegen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und erhöhe die Finanzierungsrisiken für laufende Projekte. „Der BWE will die Einführung des Pachtdeckels daher verhindern und fordert die Streichung der entsprechenden Paragrafen“, sagte Axthelm.

Überdies verlangt der Verband bessere Möglichkeiten für die Vermarktung von Windstrom. Für Contracts for Difference (CfDs) solle ein Marktwertkorridor eingeführt werden. Gleichzeitig müssten Power-Purchase-Agreements (PPAs) und Wechselmöglichkeiten zwischen den Vermarktungsmodellen möglich sein. Nach Auffassung des BWE können PPAs insbesondere für Industrie und Mittelstand den Zugang zu erneuerbarem Strom erleichtern.

Auch Punkte aus dem Koalitionsvertrag müssten aus Sicht des Verbands in das EEG 2027 einfließen. Dazu zählt der BWE unter anderem Energy Sharing, eine stärkere Bürgerenergie sowie eine physische Direktbelieferung. Erneuerbarer Strom solle möglichst vor Ort genutzt werden, anstatt Anlagen abzuregeln.

Bundesrat berät über EEG-Änderungen

Der Bundesrat soll am 25. September über Empfehlungen seiner Ausschüsse zum EEG 2027 beraten. Diese sehen unter anderem eine Südquote von 20 Prozent des jährlichen Ausschreibungsvolumens vor. Für 2027 und 2028 soll die Quote nach den Empfehlungen jeweils mindestens 3.000 MW umfassen.

Die Ausschüsse empfehlen zudem höhere Ausschreibungsvolumina. Für 2027 sind 20.000 MW, für 2028 15.000 MW und für 2029 12.000 MW vorgesehen. Danach soll das Volumen bei 10.000 MW jährlich liegen. Weitere Empfehlungen betreffen die kommunale Beteiligung, Energy Sharing, Bürgerenergie und die Möglichkeit, erneuerbaren Strom stärker vor Ort zu nutzen.

Für die geplanten Änderungen am EEG und Netzpaket bleibt nach Einschätzung des BWE wenig Zeit. Das parlamentarische Verfahren soll zwischen dem 24. September und Mitte Oktober stattfinden. Ein Inkrafttreten der Regelungen zum 1. Januar 2027 sei damit grundsätzlich noch möglich. Axthelm forderte, die aus seiner Sicht investitionsrelevanten Änderungen in diesem Verfahren zu berücksichtigen. (sh)

Freitag, 18.09.2026, 13:47 Uhr
Susanne Harmsen

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