Wahrscheinlich ist kein anderes Datum so häufig Deadline, Stichtag und Referenzzeitpunkt wie der 31. Dezember. Auch für die grundzuständigen Messstellenbetreiber ist er die Ziellinie − genau genommen ein Etappenziel. Denn die rund 800 Unternehmen mussten nach gesetzlicher Vorschrift bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20
Prozent ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle von intelligenten Messsystemen abgearbeitet haben. Seit dem 1. Juli 2024 führt die Bundesnetzagentur quartalsweise Buch über den Stand des Rollouts der landläufig als Smart Meter bezeichneten Kombination aus elektronischem Zähler und zertifiziertem Smart Meter Gateway.
Die derzeit aktuellen Zahlen, welche die Behörde kurz vor Weihnachten veröffentlichte, beziehen sich allerdings noch auf den Stichtag 30. September 2025. Wie in den vorangegangenen Erhebungen sind auch hier wieder Fortschritte feststellbar. Die Adjektive, mit denen von Marktteilnehmern und -beobachtern die Ergebnisse der jüngsten Erhebung versehen werden, reichen von „unzureichend“ über „ausbaufähig“ bis „ermutigend“.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur, die insgesamt 814 grundzuständige Messstellenbetreiber − der Gesetzgeber hat diese Rolle grundsätzlich den lokalen und regionalen Verteilnetzbetreibern zugeschrieben − auf dem Schirm hat, wurden von den 600 Unternehmen mit weniger als 30.000 Messlokationen im Durchschnitt nur 8,2 Prozent (nach Q2 waren es 5,2
Prozent und nach Q1 waren es 4,6 Prozent) ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet.
Bei den 129 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen lag die Einbauquote bei durchschnittlich 11,2 Prozent (Q2: 7,8
Prozent; Q1: 7,5 Prozent), während die 67 Grundzuständigen, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreuen, 14,6 Prozent (Q2: 11,8 Prozent; Q1: 10,8 Prozent) erreichen.
Quoten sind DurchschnittswerteDie Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne kleine Messstellenbetreiber deutlich höhere Quoten vorweisen können. Allerdings bestätigt die aktuelle Erhebung erneut die Erkenntnis früherer Abfragen, dass grundsätzlich die großen Messstellenbetreiber mit ihren Pflichteinbaufällen deutlich schneller vorankommen als die kleinen. So steht für die 18 Messstellenbetreiber mit mehr als 500.000 Messlokationen zum 30. September 2025 eine durchschnittliche Pflichteinbauquote von 25,0 Prozent zu Buche. Bereits zum Ende des zweiten Quartals hatten sie mit 22,1
Prozent die Quote im Durchschnitt erfüllt.
Die Datenbasis für die Pflichteinbaufälle bezieht sich auf gesetzlich definierte Einbaugruppen mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000
kWh sowie auf die Verbrauchseinrichtungen, die auf der Grundlage von § 14a EnWG gesteuert und folglich mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Insgesamt ergeben sich daraus 4.651.943 Pflichteinbaufälle.
Davon waren laut Bundesnetzagentur zum Stichtag 30.
September 2025 genau 941.170 intelligente Messsysteme von allen grundzuständigen Messstellenbetreibern installiert worden.
Dies entspricht einer bundesweiten Ausstattungsquote von 20,2 Prozent.
Man muss allerdings beachten, dass die Zahl der Pflichteinbaufälle keine statische Größe ist, sondern sich unter anderem mit der zunehmenden Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors verändert. Es könne sogar sein, dass sich bei einzelnen Messstellenbetreibern die Quote von Quartal zu Quartal verringert.
Dies kann, so gibt die Bundesnetzagentur zu bedenken, daran liegen, dass die Grundgesamtheit der mit intelligenten Messsystemen zu bedienenden Messlokationen gewachsen ist, weil Anschlussnutzer hinzugekommen sind. Möglich sei auch, dass Messlokationen mit proprietären Messsystemen, die bislang einen Bestandsschutz nach § 19 Abs. 5 MsbG hatten, nun zwingend ein zertifiziertes intelligentes Messsystem benötigen und in die Pflichteinbaukategorien hineinfallen.
So lag die Gesamtzahl der Pflichteinbaufälle zum Ende des ersten Quartals bei 4.636.895 und die Zahl der installierten intelligenten Messsysteme bei 700.624, zum Ende des zweiten Quartals belief sich die Zahl der Pflichteinbaufälle auf 4.634.605 und die Zahl der installierten intelligenten Messsysteme auf 759.802. Dies entsprach einer Quote von 16,4 Prozent.
Behörde fragt auch wettbewerbliche MessstellenbetreiberWenn man aktuell alle 53.882.828 (Q2: 54.275.109) Messlokationen in Deutschland als Grundlage nimmt, also auch diejenigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen, kommt man auf eine Ausstattungsquote von 3,8
Prozent (Q2: 3,0). Dies entspricht rund 2 Millionen intelligenten Messsystemen (Q2: 1,6 Millionen). In dieser Zahl sind folglich auch die von wettbewerblichen Messstellenbetreibern installierten Einheiten enthalten − sofern sie den entsprechenden Meldebogen der Bundesnetzagentur ausgefüllt und abgeschickt haben.
Zum Rollout und zur Einhaltung der Quote sind jedoch nur die grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet. Die einschlägige Rechtsnorm ist § 45 Abs. 1 Nr. 4a MsbG. Im vergangenen Sommer hatte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von E&M bereits erklärt, sie beobachte die Einhaltung der Pflichteinbauquoten sehr genau und habe „scharfe Aufsichtsbefugnisse“. So sei beispielsweise die Verhängung eines Zwangsgeldes eine mögliche Maßnahme, um Unternehmen zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen.
Auf eine aktuelle Anfrage konkretisierte die Behörde, Zwangsgelder stellten keine Sanktion dar. Sie dienten der Durchsetzung eines gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltens. „Sofern grundzuständige Messstellenbetreiber die 20-Prozentquote aus dem Messstellenbetriebsgesetz zum gesetzlichen Stichtag 31.12.2025 (Abfrage Q4 2025) nicht erfüllen, wird die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung des Grads und des Umfangs der Nichterfüllung Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, das heißt grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichten, das dem Messstellenbetriebsgesetz entgegenstehende Verhalten abzustellen“, so eine Sprecherin schriftlich gegenüber E&M.
Die Höhe des Zwangsgeldes hänge von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Maß der gesetzlichen Pflichtverletzung ab. „Dabei beträgt das Zwangsgeld nach § 94 S. 3 EnWG mindestens 1.000 Euro und kann bis zu 10 Millionen Euro betragen“, so die Sprecherin. Zwangsgelder könnten wiederholt erhoben und auch gesteigert werden, um das gesetzliche Verhalten zu erzwingen und durchzusetzen. Welche Maßnahme aber tatsächlich infrage komme − schließlich könnte auch der Entzug der Grundzuständigkeit und deren Übertragung auf den Auffangmessstellenbetreiber erfolgen − entscheide die Bundesnetzagentur allerdings jeweils in konkreten Aufsichtsverfahren.
Bundesnetzagentur droht Zwangsgelder anWer genau mit einem solchen Verfahren rechnen muss, wissen die Nachzügler im Grunde selbst. Die Öffentlichkeit wird es offiziell erst zum Ende des ersten Quartals 2026 erfahren, denn die Abgabefrist der Meldebögen an die Bundesnetzagentur läuft bis zum 4. Februar dieses Jahres.
Bei den Metering Days im vergangenen Herbst hatte Jan Peter Sasse, der bei der Bundesnetzagentur das Referat Elektrizitätsverteilernetze leitet, eingeräumt, ihm sei eine „gewisse Kritik“ nicht entgangen, die Bundesnetzagentur veröffentliche die Ergebnisse ihrer quartalsweisen Erhebung nur mit monatelanger Verzögerung. Das liege einerseits an einer längeren Reaktionsfrist für die Unternehmen.
So musste beispielsweise die Meldung für das dritte Quartal bis zum 11. November abgegeben werden. Andererseits müsse die Behörde sehr häufig nachfassen, plausibilisieren und etwa bei 10 Prozent der Messstellenbetreiber nachfragen. „Wir leiten auch Aufsichtsverfahren ein, wenn Unternehmen keine Zahlen liefern“, so Sasse. „Das haben wir jetzt auch wieder getan“, versicherte er.
Nichts zu befürchten haben etwa die Stadtwerke Münster. Deren Quote hatte 14 Prozent zum 30. Juni betragen. Zum 30. September waren es 20,3 Prozent. Und am 31. Dezember 2025 hatte die Stadtnetz Münster nach Auskunft einer Sprecherin 23,7 Prozent erreicht.
Im laufenden Jahr werde der Fokus nun auf dem Einbau intelligenter Messsysteme bei neuen Einspeiseanlagen liegen. Denn dort gelte es, die nächste Quote zu erfüllen. So müssen 90 Prozent der im Zeitraum vom 25. Februar 2025 bis zum 30. September 2026 neu installierten Leistung bis zum 31. Dezember 2026 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
Insgesamt, „bei der absoluten Quote“, rechnen die Münsteraner dann mit 35 bis 40 Prozent der Pflichteinbaufälle bis zum Ende dieses Jahres. Für den guten Fortschritt bisher seien vor allem die frühzeitige Planung des Rollouts und die gute Zusammenarbeit mit den Dienstleistern im Messstellenbetrieb verantwortlich.
In die gleiche Kerbe schlug Michael Schneider, Leiter Meter-to-Cash, bei den Stadtwerken Bayreuth. Er freute sich kürzlich auf der Social-Media-Plattform Linkedin über eine Quote von 22,9
Prozent, die bei der Bundesnetzagentur nach dem dritten Quartal zu Buche steht.
Damit liege das kommunale Unternehmen der oberfränkischen 70.000-Einwohner-Stadt deutlich über dem Schnitt der Gruppe mit 30.000 bis 100.000 Zählpunkten. „Sogar nahe an den Werten großer Versorger“, so Schneider. Dabei sei nicht zu vergessen, dass noch einmal etwa genauso viele intelligente Messsysteme auf sogenannte optionale Einbaufälle zurückgehen, also bei Kunden mit weniger als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch oder bei Erzeugungsanlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 7
kW. Planung, Umsetzung und Durchhaltevermögen sowie eine geschlossene Teamleistung waren laut Schneider die entscheidenden Erfolgsfaktoren.
Quotenangaben teilweise klärungsbedürftigDagegen wähnte sich das Stadtwerk am See in Friedrichshafen auf einem guten Weg, hat nach dem dritten Quartal 2025 jedoch erst 5,9 Prozent in der Liste der Bundesnetzagentur stehen. Zum Stichtag 30. Juni hatten sich die Verantwortlichen optimistisch gezeigt, die Quote zu erfüllen. Die 20 Prozent der nach aktuellem Stand relevanten 2.958 Pflichteinbaufälle werde man aber „auf jeden Fall“ fristgerecht schaffen. Aktuell seien bereits 550 der 591 erforderlichen Einheiten installiert − und dies ausschließlich mit eigenen Mitarbeitern. Hieß es damals.
Zum Ende des dritten Quartals sind für das Stadtwerk am See jedoch nur 5,9 Prozent eingetragen. „Uns ist die Differenz bereits aufgefallen. Deshalb stehen wir in Kontakt mit der BNetzA, um die Berechnungsgrundlagen miteinander zu vergleichen“, so eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage von E&M. Zum Stand Ende 2025 machte sie keine Angaben.
Die Zahlen für 2026 lassen sich ihr zufolge derzeit noch nicht prognostizieren, denn im ersten und zweiten Quartal dieses Jahres stehe eine „umfassende Systemumstellung“ an. Der Rollout könne erst danach fortgesetzt werden. Ohne die Systemumstellung seien bis Ende 2026 rund 1.800 verbaute intelligente Messsysteme geplant gewesen.
Weniger auskunftsfreudig zeigen sich diejenigen, die offensichtlich noch nicht über der Ziellinie sind. Hinter vorgehaltener Hand berichten einige, insbesondere kleine Unternehmen, die noch im letzten Quartal im niedrigen einstelligen Prozentbereich lagen, von 70, 80 oder „aktuell knapp 90 Prozent“ und hoffen wohl, dass sie angesichts weniger Pflichteinbaufälle mit einem Ruck noch schnell die Quote schaffen und glimpflich davonkommen.
Dann wartet allerdings bereits die nächste Herausforderung. Nachdem im vergangenen Jahr viel vom Steuer-Rollout gesprochen wurde, soll dieser 2026 auch gelingen. Wie aus der Branche zu hören ist, sind derzeit jedoch kaum Messlokationen steuerbar. Vor allem die Anbindung an die IT-Landschaft der Netzbetreiber sei eine große Herausforderung.
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| Quelle: Katia Meyer-Tien |
Montag, 2.02.2026, 15:55 Uhr
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