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Energie & Management > Klimaschutz - 21 Gebote für CO2-Differenzverträge eingegangen
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Klimaschutz

21 Gebote für CO2-Differenzverträge eingegangen

Bei der CCfD-Auktion 2026 sind laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) 21 Gebote eingegangen. Die beantragten Fördermittel übersteigen das Auktionsvolumen von 5 Milliarden Euro.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat die Einreichungsfrist für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) abgeschlossen. Bis zum Ende der Frist am 9. September gingen 21 Gebote ein. Die beantragten Fördermittel liegen laut BMWE deutlich über dem verfügbaren Auktionsvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro.

Die Gebote stammen aus verschiedenen energieintensiven Branchen. Vertreten sind unter anderem die Chemie-, Glas- und Keramikindustrie sowie Unternehmen aus den Bereichen Gips, Kalk, Metalle, Zellstoff und Papier und Zement.

Bei den geplanten Dekarbonisierungsvorhaben kommen laut BMWE unterschiedliche Technologien zum Einsatz. Dazu zählen die Elektrifizierung von Produktionsprozessen, Wasserstoff sowie die Abscheidung, Nutzung oder Speicherung von CO2 (CCU/S).

CCU/S ist im Gebotsverfahren 2026 erstmals förderfähig. Voraussetzung dafür war das Inkrafttreten des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetzes (KSpTG) im November 2025.

Das BMWE wertet die Zahl der Gebote als Hinweis auf ein breites Interesse der deutschen Industrie an dem Förderinstrument. Unternehmen der energieintensiven Industrie wollten demnach auch unter den derzeit schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsverfahren am Standort Deutschland investieren.

Absicherung gegen Preisrisiken

Nun prüft das BMWE die eingereichten Gebote. Anschließend vergibt das Ministerium die Förderzusagen im sogenannten Pay-as-bid-Verfahren. Dabei erhalten die ausgewählten Projekte jeweils den von ihnen angebotenen Förderpreis. Die Vergabe läuft, bis das Fördervolumen von 5 Milliarden Euro ausgeschöpft ist. Eine Bezuschlagung der ausgewählten Projekte ist laut BMWE bis Ende 2026 vorgesehen.

Mit dem Verfahren plant das Ministerium, Projekte auszuwählen, die staatliche Mittel möglichst effizient einsetzen. Entscheidend ist dabei, mit welchem Fördermitteleinsatz ein Vorhaben umfangreiche Treibhausgasminderungen erreichen kann.

CCfD sollen Unternehmen bei der Umstellung auf CO2-arme Produktionsverfahren gegen schwankende CO2- und Energiepreise absichern. Das Instrument orientiert sich konzeptionell an Hedging-Instrumenten aus der Finanzwirtschaft. Über einen Zeitraum von 15 Jahren können Kostenunterschiede zwischen klimafreundlichen und herkömmlichen Produktionsverfahren ausgeglichen werden.

Das Fördermodell berücksichtigt dabei sowohl Investitions- als auch Betriebskosten. Unternehmen sollen dadurch einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, neue Produktionsverfahren einzuführen und deren Markthochlauf zu unterstützen.
Mit den CCfD verfolgt die Bundesregierung zugleich das Ziel, Investitionen in die Dekarbonisierung mit den europäischen und nationalen Klimazielen zu verbinden.

Die Förderung soll Unternehmen ermöglichen, ihre Produktionsprozesse auf CO2-arme Technologien umzustellen, auch wenn diese unter den jeweils geltenden Marktbedingungen zunächst höhere Kosten verursachen als etablierte Verfahren. (sh)

Freitag, 18.09.2026, 11:04 Uhr
Susanne Harmsen
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21 Gebote für CO2-Differenzverträge eingegangen
Bei der CCfD-Auktion 2026 sind laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) 21 Gebote eingegangen. Die beantragten Fördermittel übersteigen das Auktionsvolumen von 5 Milliarden Euro.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat die Einreichungsfrist für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) abgeschlossen. Bis zum Ende der Frist am 9. September gingen 21 Gebote ein. Die beantragten Fördermittel liegen laut BMWE deutlich über dem verfügbaren Auktionsvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro.

Die Gebote stammen aus verschiedenen energieintensiven Branchen. Vertreten sind unter anderem die Chemie-, Glas- und Keramikindustrie sowie Unternehmen aus den Bereichen Gips, Kalk, Metalle, Zellstoff und Papier und Zement.

Bei den geplanten Dekarbonisierungsvorhaben kommen laut BMWE unterschiedliche Technologien zum Einsatz. Dazu zählen die Elektrifizierung von Produktionsprozessen, Wasserstoff sowie die Abscheidung, Nutzung oder Speicherung von CO2 (CCU/S).

CCU/S ist im Gebotsverfahren 2026 erstmals förderfähig. Voraussetzung dafür war das Inkrafttreten des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetzes (KSpTG) im November 2025.

Das BMWE wertet die Zahl der Gebote als Hinweis auf ein breites Interesse der deutschen Industrie an dem Förderinstrument. Unternehmen der energieintensiven Industrie wollten demnach auch unter den derzeit schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsverfahren am Standort Deutschland investieren.

Absicherung gegen Preisrisiken

Nun prüft das BMWE die eingereichten Gebote. Anschließend vergibt das Ministerium die Förderzusagen im sogenannten Pay-as-bid-Verfahren. Dabei erhalten die ausgewählten Projekte jeweils den von ihnen angebotenen Förderpreis. Die Vergabe läuft, bis das Fördervolumen von 5 Milliarden Euro ausgeschöpft ist. Eine Bezuschlagung der ausgewählten Projekte ist laut BMWE bis Ende 2026 vorgesehen.

Mit dem Verfahren plant das Ministerium, Projekte auszuwählen, die staatliche Mittel möglichst effizient einsetzen. Entscheidend ist dabei, mit welchem Fördermitteleinsatz ein Vorhaben umfangreiche Treibhausgasminderungen erreichen kann.

CCfD sollen Unternehmen bei der Umstellung auf CO2-arme Produktionsverfahren gegen schwankende CO2- und Energiepreise absichern. Das Instrument orientiert sich konzeptionell an Hedging-Instrumenten aus der Finanzwirtschaft. Über einen Zeitraum von 15 Jahren können Kostenunterschiede zwischen klimafreundlichen und herkömmlichen Produktionsverfahren ausgeglichen werden.

Das Fördermodell berücksichtigt dabei sowohl Investitions- als auch Betriebskosten. Unternehmen sollen dadurch einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, neue Produktionsverfahren einzuführen und deren Markthochlauf zu unterstützen.
Mit den CCfD verfolgt die Bundesregierung zugleich das Ziel, Investitionen in die Dekarbonisierung mit den europäischen und nationalen Klimazielen zu verbinden.

Die Förderung soll Unternehmen ermöglichen, ihre Produktionsprozesse auf CO2-arme Technologien umzustellen, auch wenn diese unter den jeweils geltenden Marktbedingungen zunächst höhere Kosten verursachen als etablierte Verfahren. (sh)

Freitag, 18.09.2026, 11:04 Uhr
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