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Anbieter öffentlich zugänglicher WLAN-Zugänge brauchen die Risiken durch die Störerhaftung nicht mehr fürchten.
Urheberrechtsinhaber dürfen künftig weder Schadenersatz noch Abmahngebühren von Hotspot-Betreibern verlangen, wenn über das angebotene öffentlich zugängliche WLAN unerlaubt geschützte Werke etwa durch File-Sharing illegal verbreitet wurden. Der Bundesrat hat am 22. September einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Zuvor hatte bereits Ende Juni der Bundestag nach langen und kontrovers gef
Montag, 25.09.2017, 16:08 Uhr
Kai Eckert
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