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Anbieter offener WLAN-Netzwerke müssen nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von kommerziellen Anbietern offener WLAN-Netze gestärkt und Abmahnkosten und Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen für unzulässig erklärt. Die Luxemburger Richter haben in einem am 15. September veröffentlichten Urteil entschieden, dass Betreiber von WLAN-Hotspots nicht zur Zahlungen v
Donnerstag, 15.09.2016, 15:59 Uhr
Kai Eckert
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