Quelle: Shutterstock / nitpicker
Die Bundesnetzagentur hat die Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten neu geregelt. Die Festlegung „MiSpel“ soll Handel und bidirektionales Laden erleichtern.
Die Bundesnetzagentur hat am 1.
Oktober die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen. Damit können Betreiber von Speichern und bidirektionalen Ladepunkten Strom künftig flexibler beziehen, speichern und wieder vermarkten. „Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet“, sagte der Präsident der Behörde Klaus Müller.
Bisher mussten Betreiber Grünstrom und Strom aus dem Netz in Speichern strikt voneinander trennen. Eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war nur für reine Grünstromspeicher möglich. Bidirektionale Ladepunkte, über die Strom aus Elektroautos wieder ins Haus- oder öffentliche Netz eingespeist werden kann, waren von den bisherigen Regelungen ebenfalls nicht erfasst.
Mit MiSpeL schafft die Bundesnetzagentur nun einen Rahmen, der Speicher und bidirektionale Ladepunkte weitgehend gleichstellt. Betreiber können die Anlagen sowohl auf der Nachfrageseite als auch auf der Angebotsseite des Strommarktes einsetzen. Sie können Strom beispielsweise zu niedrigen Börsenpreisen beziehen und später verbrauchen. Ebenso können sie Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage oder einem Speicher zu Zeiten höherer Marktpreise einspeisen.
EEG-Förderung bleibt erhaltenDie neuen Regeln ermöglichen es, geförderten erneuerbaren Strom zunächst zwischenzuspeichern und später wieder einzuspeisen. Die EEG-Förderung bleibt laut Bundesnetzagentur auch für diesen zwischengespeicherten Strom erhalten. Gleichzeitig können Speicher auch Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen und später wieder abgeben.
Für die Rückspeisung von zuvor aus dem Netz bezogenem Strom sieht MiSpeL eine Saldierung vor. Dadurch fallen für diese Mengen entsprechend weniger Umlagen und Netzentgelte für den Netzbezug an. Die Festlegung definiert, wie die förderfähigen und saldierungsfähigen Strommengen ermittelt werden.
Dafür stehen zwei Verfahren zur Verfügung.
Die Abgrenzungsoption erlaubt eine genaue Bestimmung der unterschiedlichen Strommengen. Dafür sind in der Regel zwei Zähler erforderlich. In bestimmten Fällen reicht nach Angaben der Bundesnetzagentur auch ein Zähler. Für Haushalte mit PV-Anlagen bis 30
kWp gibt es außerdem eine
Pauschaloption. Sie soll die Abgrenzung vereinfachen und kommt grundsätzlich mit einem Zähler aus. Für deren Anwendung muss allerdings noch die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die Europäische Kommission erteilt werden.
Speicher sollen flexibler werdenDer Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßte die Festlegung. Er hofft, dass die neuen Regeln zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten für Heimspeicher, Großspeicher an Erneuerbare-Energien-Anlagen und bidirektionale Ladepunkte schaffen. „Eine Marktaktivierung der Prosumer ist ein wesentlicher Baustein für die Versorgungssicherheit und den Umgang mit Erzeugungsspitzen“, sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
Die neuen Regeln könnten aus Sicht des Verbandes unter anderem die Kombination von Speichern mit Solar- und Windparks erleichtern. Bei der Abgrenzungsoption können Betreiber beispielsweise einen Speicher an einem Solarpark auch mit Netzstrom laden, ohne den Anspruch auf die Marktprämie für den direkt erzeugten erneuerbaren Strom zu verlieren. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber den entsprechenden Netzbezug des Speichers zulässt. Auch das Nachrüsten bestehender Wind- und Solarparks mit Batteriespeichern soll dadurch einfacher werden.
Ein Jahr ÜbergangsfristDie Bundesnetzagentur räumt Netz- und Messstellenbetreibern eine Übergangszeit bis Ende September 2027 für die Umsetzung der Festlegung ein. Innerhalb dieser Frist können Betreiber MiSpeL bereits anwenden, wenn der jeweilige Netz- und Messstellenbetreiber zustimmt. Der BNE fordert deshalb von Netzbetreibern, geeignete Projekte schon während der Übergangszeit zu ermöglichen.
Auch der Batteriespeicheranbieter Voltfang aus Aachen sieht neue Einsatzmöglichkeiten für Speicher. Nach Angaben von CEO und Gründer David Ousandji können Betreiber künftig EEG-Förderung und Stromhandel innerhalb eines Anlagenkonzepts kombinieren. „Besonders bei Gewerbe- und Industriekunden kann dies die Wirtschaftlichkeit von Speichern verbessern, da sie Stromkosten und Handelserlöse miteinander verbinden könnten“, sagte er gegenüber E&M.
Nach Angaben des Datenportals Battery-Charts der RWTH Aachen gibt es in Deutschland bereits mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher mit jeweils weniger als 30 kWh Speicherkapazität. Zusammen verfügen sie über eine Kapazität von 23.600 MWh.
Die
Festlegung der Bundesnetzagentur MiSpel steht im Internet bereit.
(sh)
Donnerstag, 1.10.2026, 15:08 Uhr
© 2026 Energie & Management GmbH