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Bei des Bundestagsanhörungen zur EEG-Novelle und zum Effizienzgesetz fordern Verbände Änderungen bei Biomasse, Speichern, Netznutzung und Marktintegration, um Kosten zu senken.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 5. Oktober zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben Sachverständige Änderungen am Regierungsentwurf gefordert. Im Mittelpunkt standen die künftige Förderung von Biomasse, die regionale Verteilung des Ausbaus sowie eine stärkere Nutzung von Speichern und Flexibilität.
Ursula Heinen-Esser, Präsidentin beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), betonte, dass sich Investoren auf Rahmenbedingungen verlassen können müssten. Aus diesem Grund verlangte sie von der Bundesregierung ein Bekenntnis dazu, dass die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV und kleine Wasserkraft erhalten bleiben müsse.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) warnte vor einem Rückgang der gesicherten erneuerbaren Kraftwerksleistung. Sandra Rostek, Leiterin des HBB, hält die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausschreibungsmengen für unzureichend. Die Zielmarke von 9.500 MW installierter Leistung im Jahr 2035 reiche nicht aus, um die tatsächlich erzeugte Strommenge aus Biomasse auf dem heutigen Niveau zu halten.
Rostek zufolge müsste die jährliche Ausschreibungsmenge bis 2032 bei mindestens 2.500 MW liegen. Zudem fordert die Branche einen höheren Flexibilitätszuschlag. Dieser solle auf 130 Euro je kW steigen. Als weiteren Kritikpunkt nennt das HBB die verschärften Anforderungen an die Überbauung von Biogasanlagen. Für kleinere Anlagen seien diese wirtschaftlich und technisch teilweise nicht umsetzbar. Rostek fordert deshalb, die verpflichtende Überbauung auf das Zweifache zu begrenzen und die Bagatellgrenze von 350 auf 750 kW anzuheben.
Südquote für Windkraft
Für süddeutsche Windkraftstandorte fordert die EnBW eine Anpassung der Förderbedingungen. Peter Heydecker, Vorstand für nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur bei dem Energieversorger aus Karlsruhe, plädiert für eine Südquote bei zusätzlichen Ausschreibungen und ein Referenzertragsmodell, das schwierigere Standortbedingungen berücksichtigt. Eine ausgewogenere regionale Verteilung könne den notwendigen Netzausbau begrenzen und volkswirtschaftliche Kosten reduzieren, erklärt Heydecker.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) setzt dagegen auf einen schrittweisen Rückzug aus der EEG-Förderung. Erneuerbare Energien seien nach mehr als 25 Jahren Förderung in weiten Teilen markt- und wettbewerbsfähig. Der DIHK unterstützt deshalb eine schrittweise Entlassung aus der Förderung, lehnt eine Umstellung auf Differenzverträge jedoch ab. Zugleich fordert der Verband niedrigere Höchstwerte für Gebote bei Windenergie an Land und Solarenergie, um den marktfinanzierten Ausbau zu stärken.
Mehr Flexibiltät am Netzanschluss
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) setzt ebenfalls auf stärkere Marktintegration. Geschäftsführer Robert Busch fordert unter anderem, bestehende Netzanschlüsse besser auszulasten und zusätzliche Speicher hinter Netzverknüpfungspunkten zu ermöglichen. Nach Vorstellung des BNE sollten Betreiber größere Solaranlagen oder zusätzliche Speicher installieren können, solange die vereinbarte maximale Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt unverändert bleibt.
Darüber hinaus kritisiert der BNE eine pauschale Begrenzung von Flexibilität bei Dachanlagen auf 50 Prozent. Steuerboxen ermöglichten eine gezielte Steuerung bei Netzengpässen. Speicher könnten dagegen dazu beitragen, Stromüberschüsse aufzunehmen und in Zeiten hoher Nachfrage wieder einzuspeisen. Der Verband fordert zudem, mittelständischen Unternehmen weiterhin langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA) mit einer späteren Wechselmöglichkeit in die EEG-Förderung zu ermöglichen.
Energieeffizienzgesetz verursacht Mehraufwand
Neben der EEG-Novelle befasste sich der Ausschuss auch mit der geplanten Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Der DIHK begrüßt dabei die Streichung oder Abschwächung zahlreicher Schwellenwerte, Fristen und Zusatzanforderungen. Gleichzeitig gehe der Entwurf an mehreren Stellen weiterhin über die europäischen Vorgaben hinaus und verursache dadurch zusätzlichen Aufwand für Unternehmen.
Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie beim DIHK, fordert insbesondere eine klare Definition des Unternehmensbegriffs. Maßgeblich sollte die kleinste rechtlich selbstständige Einheit und deren relevanter Endenergieverbrauch sein. Andernfalls drohten nach Einschätzung des Verbands neue Unsicherheiten und Belastungen, insbesondere für kleinere und kommunale Unternehmen.
Die Anhörungen sind Teil der parlamentarischen Beratungen über die Gesetzesnovellen der Bundesregierung. Parallel liegen Anträge der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vor, die unter anderem die Abschaffung des EEG, Änderungen an der Förderung sowie den Verzicht auf Kürzungen fordern. (sh)
Montag, 5.10.2026, 15:50 Uhr
Susanne Harmsen
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