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Die Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie (REDIII) durch die Bundesregierung entspricht nach Ansicht des WWF nicht den Vorgaben der EU.
Nach der REDIII dürfen die Mitgliedsstaaten sogenannte Beschleunigungsgebiete ausweisen, in denen Windräder, Stromtrassen oder andere Anlagen zur Umsetzung der Energiewende in einem vereinfachten Verfahren schneller genehmigt werden können. Dafür dürfen sie auch den Naturschutz einschränken.Die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der REDIII sähen allerdings vor, Umweltstandards über da
Dienstag, 14.05.2024, 17:05 Uhr
Tom Weingärtner
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