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Energie & Management > Politik - Ampel einigt sich auf reformiertes Immissionsschutzgesetz
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Ampel einigt sich auf reformiertes Immissionsschutzgesetz

Die drei Fraktionen der Bundesregierung haben eine Einigung zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erzielt. Dieses kann nun ans Parlament gehen.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP haben sich auf eine Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geeinigt. Damit sollen Genehmigungsverfahren für Windturbinen und industrielle Anlagen durch mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie schneller werden. Im nächsten Schritt geht die Novelle in den Bundestag, der sie in den nächsten Wochen beschließen soll.

Unter die Novelle fallen auch Walz-Werke, Gießereien, Abfallentsorgungsanlagen und Anlagen zu Herstellung von Wasserstoff. Laut der koalitionsinternen Vereinbarung sollen Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, künftig besonderen Vorrang bei der Genehmigungsbeschleunigung haben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nannte die Einigung „einen Meilenstein auf dem Weg für schnellere und unbürokratischere Verfahren“. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hofft, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen nun schneller gebaut werden.

Digitale Unterlagen statt Aktenberge

Bislang füllen Antragsunterlagen viele Aktenordner und tausende Seiten Papier. Das novellierte Gesetz sieht künftig „verbindliche Verfahrensdauern, Fristverkürzungen und einen vorzeitigen Baubeginn vor, wo Umweltbelange nicht oder kaum berührt werden“, erläuterte FDP-Berichterstatterin Judith Skudelny. Nach der Novelle könnten Anträge digital eingereicht und bearbeitet werden. Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert sprach von der „größten Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes seit 30 Jahren“.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sprach von einem echten Durchbruch. Mit der Digitalisierung von Antragsunterlagen und Regelungen zur Vollständigkeitsbestätigung sei schon viel gewonnen, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Tessa Ganserer (Grüne) Mitglied im Bundestags Umwelt-Ausschuss, sieht trotz der beschleunigten Verfahren den Umwelt- und Klimaschutz gewährleistet. „Zudem zapfen wir die bisher entweichende Abwärme für die Nahwärmeversorgung an“, erläuterte sie.
 

Windkraftbranche begrüßt die Novelle

Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte die Einigung. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek erinnerte: „Die Branche hat lange auf die Novelle des BImSchG gewartet.“ Nun sei „der Knoten geplatzt“. Gerade für das Repowering bringe die Novelle wichtige Erleichterungen. Die notwendige Angleichung an das Bundesnaturschutzgesetz vergrößert die Abstände. „Repowering ist damit bald in einem Abstand von fünfmal der Höhe der Neuanlage möglich und die Betreiber haben Zeit, die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der Bestandsanlage zu errichten“, sagte Heidebroek.

Neben der Digitalisierung der Genehmigungsanträge sieht die Novelle des BImSchG vor, dass Behörden Unterlagen nur noch ein Mal nachfordern dürfen. Bislang gab es hier keine Beschränkung, sodass wiederholte Nachforderungen den Prozess oftmals deutlich verzögerten. Die Behörden haben künftig eine Frist von einem Monat, bis zu der sie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigen müssen. Verstreicht diese Frist, gilt der Antrag als vollständig (Vollständigkeitsfiktion).

Zudem soll die behördliche Beteiligungsfiktion eingeführt werden. Wenn eine weitere an dem Verfahren beteiligte Behörde sich nicht innerhalb der Frist von einem Monat äußert, ist dies von der Genehmigungsbehörde als Zustimmung zu werten. Der BWE hatte sich wiederholt für verbindliche Fristen und eine Digitalisierung der Anträge eingesetzt. „Ein Wermutstropfen aus unserer Sicht ist, dass es eine Verlängerung der Aussetzung von Schall- und Schattenabschaltungen im Winterhalbjahr bisher noch nicht in die Novelle geschafft hat“, sagte Heidebroek. Sie hofft, dass dies im parlamentarischen Prozess noch ergänzt werde.

Dienstag, 21.05.2024, 15:41 Uhr
Susanne Harmsen
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Ampel einigt sich auf reformiertes Immissionsschutzgesetz
Die drei Fraktionen der Bundesregierung haben eine Einigung zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erzielt. Dieses kann nun ans Parlament gehen.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP haben sich auf eine Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geeinigt. Damit sollen Genehmigungsverfahren für Windturbinen und industrielle Anlagen durch mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie schneller werden. Im nächsten Schritt geht die Novelle in den Bundestag, der sie in den nächsten Wochen beschließen soll.

Unter die Novelle fallen auch Walz-Werke, Gießereien, Abfallentsorgungsanlagen und Anlagen zu Herstellung von Wasserstoff. Laut der koalitionsinternen Vereinbarung sollen Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, künftig besonderen Vorrang bei der Genehmigungsbeschleunigung haben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nannte die Einigung „einen Meilenstein auf dem Weg für schnellere und unbürokratischere Verfahren“. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hofft, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen nun schneller gebaut werden.

Digitale Unterlagen statt Aktenberge

Bislang füllen Antragsunterlagen viele Aktenordner und tausende Seiten Papier. Das novellierte Gesetz sieht künftig „verbindliche Verfahrensdauern, Fristverkürzungen und einen vorzeitigen Baubeginn vor, wo Umweltbelange nicht oder kaum berührt werden“, erläuterte FDP-Berichterstatterin Judith Skudelny. Nach der Novelle könnten Anträge digital eingereicht und bearbeitet werden. Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert sprach von der „größten Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes seit 30 Jahren“.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sprach von einem echten Durchbruch. Mit der Digitalisierung von Antragsunterlagen und Regelungen zur Vollständigkeitsbestätigung sei schon viel gewonnen, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Tessa Ganserer (Grüne) Mitglied im Bundestags Umwelt-Ausschuss, sieht trotz der beschleunigten Verfahren den Umwelt- und Klimaschutz gewährleistet. „Zudem zapfen wir die bisher entweichende Abwärme für die Nahwärmeversorgung an“, erläuterte sie.
 

Windkraftbranche begrüßt die Novelle

Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte die Einigung. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek erinnerte: „Die Branche hat lange auf die Novelle des BImSchG gewartet.“ Nun sei „der Knoten geplatzt“. Gerade für das Repowering bringe die Novelle wichtige Erleichterungen. Die notwendige Angleichung an das Bundesnaturschutzgesetz vergrößert die Abstände. „Repowering ist damit bald in einem Abstand von fünfmal der Höhe der Neuanlage möglich und die Betreiber haben Zeit, die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der Bestandsanlage zu errichten“, sagte Heidebroek.

Neben der Digitalisierung der Genehmigungsanträge sieht die Novelle des BImSchG vor, dass Behörden Unterlagen nur noch ein Mal nachfordern dürfen. Bislang gab es hier keine Beschränkung, sodass wiederholte Nachforderungen den Prozess oftmals deutlich verzögerten. Die Behörden haben künftig eine Frist von einem Monat, bis zu der sie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigen müssen. Verstreicht diese Frist, gilt der Antrag als vollständig (Vollständigkeitsfiktion).

Zudem soll die behördliche Beteiligungsfiktion eingeführt werden. Wenn eine weitere an dem Verfahren beteiligte Behörde sich nicht innerhalb der Frist von einem Monat äußert, ist dies von der Genehmigungsbehörde als Zustimmung zu werten. Der BWE hatte sich wiederholt für verbindliche Fristen und eine Digitalisierung der Anträge eingesetzt. „Ein Wermutstropfen aus unserer Sicht ist, dass es eine Verlängerung der Aussetzung von Schall- und Schattenabschaltungen im Winterhalbjahr bisher noch nicht in die Novelle geschafft hat“, sagte Heidebroek. Sie hofft, dass dies im parlamentarischen Prozess noch ergänzt werde.

Dienstag, 21.05.2024, 15:41 Uhr
Susanne Harmsen

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