Quelle: VZ NRW
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Preiserhöhungen bei der Fernwärme des kommunalen Unternehmens für ungerechtfertigt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagt gegen die Stadtwerke Neubrandenburg wegen der bei der Fernwärme verwendeten Preisänderungsklausel. Nach Darstellung der Verbraucherorganisation genüge die zugrunde liegende Preisberechnungsformel nicht den gesetzlichen Anforderungen, heißt es auf der Internetseite der Verbraucherorganisation.
Ziel des Verfahrens sei es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die verwendete Preisberechnungsformel rechtswidrig und die damit einhergehende Preiserhöhungen unwirksam seien.
Der kommunale Energieversorger mit Sitz in Neubrandenburg beliefert nach VZBV-Angaben rund 27.500 Haushalte mit Fernwärme. Grundlage für die Preisbildung ist eine Formel mit mehreren variablen Faktoren. Allerdings fehle es dabei an der erforderlichen Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
„Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Meinung, dass die von den Stadtwerken Neubrandenburg verwendete Formel nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt“, heißt es weiter. Sollte das Gericht dieser Bewertung folgen, wären die Preiserhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam und Erstattungsansprüche denkbar.
Betroffene Kunden können ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, soweit sie Gegenstand der Klage sind, in das Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen. Erfasst sind Fernwärmeabrechnungen, die nach dem 31. Dezember 2021 erstellt wurden. Das Register wurde im Januar 2026 im Zusammenhang mit der Verbandsklage eröffnet.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat der VZBV die Sammelklage beim Oberlandesgericht Rostock eingereicht. Das Verfahren umfasst mehrere Verfahrensschritte, darunter eine mündliche Verhandlung. Erst nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird feststehen, ob die Preisanpassungen rechtlich Bestand haben oder ob sich für betroffene Kunden Ansprüche ergeben.
Donnerstag, 5.02.2026, 16:46 Uhr
Stefan Sagmeister
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