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Energie & Management > Recht - VZBV geht gegen Gebühren für Papierrechnungen vor
Quelle: Shutterstock / fizkes
Recht

VZBV geht gegen Gebühren für Papierrechnungen vor

Die Verbraucherzentrale will mutmaßlich rechtswidrig erzielte Einnahmen von Voxenergie und Nowenergy abschöpfen. Anlass sind unzulässige Printgebühren für Papierrechnungen. 
Erneut geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Unternehmen der Primaholding vor. Diesmal betroffen sind die Voxenergie GmbH und die Nowenergy GmbH, gegen die der VZBV einer aktuellen Mitteilung zufolge Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet hat. Hintergrund sind Printgebühren für Papierrechnungen, die nach rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts Berlin unzulässig erhoben wurden. 

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen Energielieferanten ihren Kunden unentgeltlich mindestens einmal jährlich eine Abrechnung in Papierform anbieten. Voxenergie und Nowenergy hatten stattdessen jeweils 3 Euro für die Übermittlung der Abrechnung berechnet. Dem VZBV zufolge untersagte das Landgericht Berlin diese Praxis bereits in separaten Verfahren. 

Mit den nun eingeleiteten Gewinnabschöpfungsverfahren verfolgt der VZBV ein anderes Ziel als mit den Unterlassungsklagen. Während Unterlassungsurteile rechtswidriges Verhalten künftig untersagen, soll mit der Gewinnabschöpfung verhindert werden, dass Unternehmen wirtschaftlich von Gesetzesverstößen profitieren. Im Erfolgsfall müssten die Unternehmen die rechtswidrig erzielten Gewinne an den Bundeshaushalt abführen. 

„Wenn Anbieter Gesetze brechen, muss das Folgen haben. Unrechtsgewinne dürfen nicht einfach im Unternehmen bleiben“, lässt sich Ramona Pop, Vorständin des VZBV, zitieren: „Wir beobachten immer wieder, dass einzelne Energieversorger gesetzliche Regeln unterlaufen. Damit sich solche Praktiken finanziell nicht lohnen, nutzen wir das Instrument der Gewinnabschöpfung.“ 

Nach Angaben des VZBV wurde Voxenergie zunächst außergerichtlich aufgefordert, Auskunft über die mit den Printgebühren erzielten Einnahmen zu erteilen. Nachdem das Unternehmen die geforderten Informationen nicht vorgelegt habe, sei das gerichtliche Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet worden. Nowenergy habe ebenfalls eine entsprechende Aufforderung erhalten, die darin genannte Frist laufe bis zum 4. August 2026. 

Verbraucher erhalten aus einem erfolgreichen Gewinnabschöpfungsverfahren kein Geld zurück. Nach Angaben des VZBV können Betroffene zu viel gezahlte Gebühren jedoch individuell zurückfordern und sich dabei auf die bereits ergangenen Unterlassungsurteile berufen. Der Aufwand dafür dürfte in den meisten Fällen allerdings unverhältnismäßig sein, schreibt der Verband. 

Unternehmen der Primaholding waren in der Vergangenheit schon häufig Gegenstand von Verfahren, die der VZBV angestrengt hat (wir berichteten). Aktuell verweist der Verband auf rechtskräftige Urteile wegen irreführender Verbraucherinformationen zu Printgebühren sowie ein noch nicht rechtskräftiges Urteil wegen unzulässiger Printgebühren, Verstößen gegen Abrechnungsvorgaben und verzögerter Guthabenauszahlung vor. Zudem laufe eine Unterlassungsklage gegen die Paketsparer GmbH wegen einer Printgebühr für Gasabrechnungen. 

Nach Angaben der Verbraucherzentralen gingen im Jahr 2025 bundesweit mehr als 3.900 Beschwerden zu Unternehmen der Primaholding ein. Auch von Januar bis Mai 2026 seien bereits mehr als 1.600 Beschwerden registriert worden. (kmt)

Dienstag, 21.07.2026, 11:58 Uhr
Katia Meyer-Tien
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VZBV geht gegen Gebühren für Papierrechnungen vor
Die Verbraucherzentrale will mutmaßlich rechtswidrig erzielte Einnahmen von Voxenergie und Nowenergy abschöpfen. Anlass sind unzulässige Printgebühren für Papierrechnungen. 
Erneut geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Unternehmen der Primaholding vor. Diesmal betroffen sind die Voxenergie GmbH und die Nowenergy GmbH, gegen die der VZBV einer aktuellen Mitteilung zufolge Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet hat. Hintergrund sind Printgebühren für Papierrechnungen, die nach rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts Berlin unzulässig erhoben wurden. 

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen Energielieferanten ihren Kunden unentgeltlich mindestens einmal jährlich eine Abrechnung in Papierform anbieten. Voxenergie und Nowenergy hatten stattdessen jeweils 3 Euro für die Übermittlung der Abrechnung berechnet. Dem VZBV zufolge untersagte das Landgericht Berlin diese Praxis bereits in separaten Verfahren. 

Mit den nun eingeleiteten Gewinnabschöpfungsverfahren verfolgt der VZBV ein anderes Ziel als mit den Unterlassungsklagen. Während Unterlassungsurteile rechtswidriges Verhalten künftig untersagen, soll mit der Gewinnabschöpfung verhindert werden, dass Unternehmen wirtschaftlich von Gesetzesverstößen profitieren. Im Erfolgsfall müssten die Unternehmen die rechtswidrig erzielten Gewinne an den Bundeshaushalt abführen. 

„Wenn Anbieter Gesetze brechen, muss das Folgen haben. Unrechtsgewinne dürfen nicht einfach im Unternehmen bleiben“, lässt sich Ramona Pop, Vorständin des VZBV, zitieren: „Wir beobachten immer wieder, dass einzelne Energieversorger gesetzliche Regeln unterlaufen. Damit sich solche Praktiken finanziell nicht lohnen, nutzen wir das Instrument der Gewinnabschöpfung.“ 

Nach Angaben des VZBV wurde Voxenergie zunächst außergerichtlich aufgefordert, Auskunft über die mit den Printgebühren erzielten Einnahmen zu erteilen. Nachdem das Unternehmen die geforderten Informationen nicht vorgelegt habe, sei das gerichtliche Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet worden. Nowenergy habe ebenfalls eine entsprechende Aufforderung erhalten, die darin genannte Frist laufe bis zum 4. August 2026. 

Verbraucher erhalten aus einem erfolgreichen Gewinnabschöpfungsverfahren kein Geld zurück. Nach Angaben des VZBV können Betroffene zu viel gezahlte Gebühren jedoch individuell zurückfordern und sich dabei auf die bereits ergangenen Unterlassungsurteile berufen. Der Aufwand dafür dürfte in den meisten Fällen allerdings unverhältnismäßig sein, schreibt der Verband. 

Unternehmen der Primaholding waren in der Vergangenheit schon häufig Gegenstand von Verfahren, die der VZBV angestrengt hat (wir berichteten). Aktuell verweist der Verband auf rechtskräftige Urteile wegen irreführender Verbraucherinformationen zu Printgebühren sowie ein noch nicht rechtskräftiges Urteil wegen unzulässiger Printgebühren, Verstößen gegen Abrechnungsvorgaben und verzögerter Guthabenauszahlung vor. Zudem laufe eine Unterlassungsklage gegen die Paketsparer GmbH wegen einer Printgebühr für Gasabrechnungen. 

Nach Angaben der Verbraucherzentralen gingen im Jahr 2025 bundesweit mehr als 3.900 Beschwerden zu Unternehmen der Primaholding ein. Auch von Januar bis Mai 2026 seien bereits mehr als 1.600 Beschwerden registriert worden. (kmt)

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