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Energie & Management > Studien - Streit um Fortsetzung der Energiepreisbremsen
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Studien

Streit um Fortsetzung der Energiepreisbremsen

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen fordert, die Energiepreisbremsen bis zum Ende der Heizperiode fortzusetzen, die Monopolkommission will sie Ende 2023 auslaufen lassen.
In einem Policy-Brief forderte am 9. Oktober der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV), die Energiepreisbremsen bis Ende März 2023 zu verlängern. Dies verhindere vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen Energiearmut, sagte Prof. Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats, bei der Vorstellung einer Studie zu den Energiekosten für Haushalte . Zugleich veröffentlichte die Monopolkommission ein Gutachten, nach dem direkte Transfers für bedürftige Haushalte besser geeignet seien als Eingriffe in das Preissystem. Bislang laufen die Energiepreisbremsen Ende 2023 aus.

Das Forsa-Institut hatte im Auftrag des SVRV und des Verbraucherschutzministeriums (BMUV) die Belastung der Haushalte durch die Energiekrise und die gestiegenen Preise untersucht. Demnach ist jeder vierte Haushalt durch Energiekosten finanziell stark belastet. Deshalb appellierte Grimm: „Die Bundesregierung sollte die Energiearmut im Blick behalten!“ Für das BMUV sagte Staatssekretärin Christiane Rohleder, ein Antrag auf Verlängerung der staatlichen Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme bis zum Frühjahr 2024 liege zur Genehmigung bei der EU-Kommission vor.

Monopolkommission für Ende der Preisbremsen im Jahr 2023

Obwohl die Welle der Kostensteigerungen langsam abebbt und die Entlastungspakete der Bundesregierung wirken, müssten untere Einkommen strategisch besser vor hohen Energiepreisen geschützt werden, forderte Grimm. Ein anderes Beratungsgremium der Regierung, die Monopolkommission, plädierte für ein Ende der allgemeinen Preisbremsen zugunsten zielgenauer Entlastungen für einkommensschwache Haushalte. Dies würde besser Fehlanreizen durch künstliche reduzierte Energiekosten entgegenwirken, argumentierte ein Gutachten im Auftrag der Kommission.

Die Monopolkommission rät weiterhin, den Wettbewerb im Gasmarkt zu stärken. Haushalte sollten mithilfe von Informationskampagnen für die Möglichkeiten zum Anbieterwechsel und die dabei möglichen Einsparungen sensibilisiert werden.
 

Die aktuellen Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung sollten kritisch hinterfragt werden. Eine mögliche Reform sei ein Ausschreibungsmodell für die Grundversorgung. Auch der SVRV setzt auf Beratung zur Energieeinsparung und zum Anbieterwechsel, um Kosten zu senken.

Haushaltsstudie sieht Geringverdiener überfordert

Die Forsastudie untersuchte anhand von Mikrodaten für insgesamt 4.444 Haushalte die Zunahme der Energiekostenbelastung. Demnach traf die Energiepreiskrise die Haushalte zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Ausmaß. Im Mittel seien die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung seit März 2022 um 52 Euro (33 Prozent) gestiegen. Bei mittleren Einkommen war der Anstieg mit 57 bis 60 Euro besonders hoch.

Die einkommensschwächsten Haushalte verzeichneten mit 45 Euro einen ähnlich hohen Kostenanstieg wie die wohlhabendsten Haushalte mit 50 Euro. Allerdings stieg für das Fünftel mit den geringsten Einkommen damit der Anteil der Energiekosten am Haushaltseinkommen auf 16 Prozent, während er beim wohlhabendsten Fünftel der Haushalte nur vier Prozent ausmacht. Eine finanzielle Überlastung eines Haushalts entstehe, wenn die Energiekosten 10 Prozent und mehr von dessen Nettoeinkommen betragen.

Im März 2022 waren demnach 26 Prozent aller befragten Haushalte überlastet, im Juli 2023 schon 43 Prozent aller Haushalte betroffen und Anfang 2023 waren bis zu 87 Prozent der Haushalte finanziell überlastet. Auch subjektiv fühlten sich Haushalte mit niedrigem Einkommen in der Untersuchung überdurchschnittlich stark belastet. Hinzu komme, dass einkommensschwache Haushalte in schlechter isolierten Wohnungen und oft zur Miete wohnten, erläuterte Grimm.
 
Energiekostenbelastung nach Haushaltseinkommen 2022-2023 -
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken
Quelle: SVRV

Daher könnten sie über energetische Sanierungen und die Wahl des Heizsystems nicht selbst entscheiden. Einkommensschwächere Haushalte hätten zwar Anstrengungen zum Energiesparen unternommen, schätzten ihr Einsparpotenzial jedoch geringer ein als wohlhabendere Haushalte. Die Energiepreise würden auch mittelfristig über dem Vorkrisenniveau liegen, prognostizierte Grimm, die auch Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen ist.
 

„Kurz- bis mittelfristig sollte das Ausmaß der Energiearmut in Deutschland eingehend untersucht werden – verbunden mit der Frage, ob energiearme Haushalte, die möglicherweise eine Anspruchsberechtigung auf Sozialtransfers haben, diese tatsächlich auch in Anspruch nehmen“, fordert Grimm.

Außerdem sollte das pauschale Pro-Kopf-Klimageld zur Abfederung von Energiekosten endlich ausgezahlt werden. „Einkommensschwache Haushalte bekommen aufgrund ihres typischerweise geringen CO2-Fußabdrucks mehr daraus erstattet, als ihnen an zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung entstehen“, sagte sie.

Die Studie zu den Energiekosten für Haushalte des SVRV steht als PDF zum Download bereit.

Montag, 9.10.2023, 12:37 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Studien - Streit um Fortsetzung der Energiepreisbremsen
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Streit um Fortsetzung der Energiepreisbremsen
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen fordert, die Energiepreisbremsen bis zum Ende der Heizperiode fortzusetzen, die Monopolkommission will sie Ende 2023 auslaufen lassen.
In einem Policy-Brief forderte am 9. Oktober der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV), die Energiepreisbremsen bis Ende März 2023 zu verlängern. Dies verhindere vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen Energiearmut, sagte Prof. Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats, bei der Vorstellung einer Studie zu den Energiekosten für Haushalte . Zugleich veröffentlichte die Monopolkommission ein Gutachten, nach dem direkte Transfers für bedürftige Haushalte besser geeignet seien als Eingriffe in das Preissystem. Bislang laufen die Energiepreisbremsen Ende 2023 aus.

Das Forsa-Institut hatte im Auftrag des SVRV und des Verbraucherschutzministeriums (BMUV) die Belastung der Haushalte durch die Energiekrise und die gestiegenen Preise untersucht. Demnach ist jeder vierte Haushalt durch Energiekosten finanziell stark belastet. Deshalb appellierte Grimm: „Die Bundesregierung sollte die Energiearmut im Blick behalten!“ Für das BMUV sagte Staatssekretärin Christiane Rohleder, ein Antrag auf Verlängerung der staatlichen Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme bis zum Frühjahr 2024 liege zur Genehmigung bei der EU-Kommission vor.

Monopolkommission für Ende der Preisbremsen im Jahr 2023

Obwohl die Welle der Kostensteigerungen langsam abebbt und die Entlastungspakete der Bundesregierung wirken, müssten untere Einkommen strategisch besser vor hohen Energiepreisen geschützt werden, forderte Grimm. Ein anderes Beratungsgremium der Regierung, die Monopolkommission, plädierte für ein Ende der allgemeinen Preisbremsen zugunsten zielgenauer Entlastungen für einkommensschwache Haushalte. Dies würde besser Fehlanreizen durch künstliche reduzierte Energiekosten entgegenwirken, argumentierte ein Gutachten im Auftrag der Kommission.

Die Monopolkommission rät weiterhin, den Wettbewerb im Gasmarkt zu stärken. Haushalte sollten mithilfe von Informationskampagnen für die Möglichkeiten zum Anbieterwechsel und die dabei möglichen Einsparungen sensibilisiert werden.
 

Die aktuellen Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung sollten kritisch hinterfragt werden. Eine mögliche Reform sei ein Ausschreibungsmodell für die Grundversorgung. Auch der SVRV setzt auf Beratung zur Energieeinsparung und zum Anbieterwechsel, um Kosten zu senken.

Haushaltsstudie sieht Geringverdiener überfordert

Die Forsastudie untersuchte anhand von Mikrodaten für insgesamt 4.444 Haushalte die Zunahme der Energiekostenbelastung. Demnach traf die Energiepreiskrise die Haushalte zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Ausmaß. Im Mittel seien die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung seit März 2022 um 52 Euro (33 Prozent) gestiegen. Bei mittleren Einkommen war der Anstieg mit 57 bis 60 Euro besonders hoch.

Die einkommensschwächsten Haushalte verzeichneten mit 45 Euro einen ähnlich hohen Kostenanstieg wie die wohlhabendsten Haushalte mit 50 Euro. Allerdings stieg für das Fünftel mit den geringsten Einkommen damit der Anteil der Energiekosten am Haushaltseinkommen auf 16 Prozent, während er beim wohlhabendsten Fünftel der Haushalte nur vier Prozent ausmacht. Eine finanzielle Überlastung eines Haushalts entstehe, wenn die Energiekosten 10 Prozent und mehr von dessen Nettoeinkommen betragen.

Im März 2022 waren demnach 26 Prozent aller befragten Haushalte überlastet, im Juli 2023 schon 43 Prozent aller Haushalte betroffen und Anfang 2023 waren bis zu 87 Prozent der Haushalte finanziell überlastet. Auch subjektiv fühlten sich Haushalte mit niedrigem Einkommen in der Untersuchung überdurchschnittlich stark belastet. Hinzu komme, dass einkommensschwache Haushalte in schlechter isolierten Wohnungen und oft zur Miete wohnten, erläuterte Grimm.
 
Energiekostenbelastung nach Haushaltseinkommen 2022-2023 -
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Quelle: SVRV

Daher könnten sie über energetische Sanierungen und die Wahl des Heizsystems nicht selbst entscheiden. Einkommensschwächere Haushalte hätten zwar Anstrengungen zum Energiesparen unternommen, schätzten ihr Einsparpotenzial jedoch geringer ein als wohlhabendere Haushalte. Die Energiepreise würden auch mittelfristig über dem Vorkrisenniveau liegen, prognostizierte Grimm, die auch Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen ist.
 

„Kurz- bis mittelfristig sollte das Ausmaß der Energiearmut in Deutschland eingehend untersucht werden – verbunden mit der Frage, ob energiearme Haushalte, die möglicherweise eine Anspruchsberechtigung auf Sozialtransfers haben, diese tatsächlich auch in Anspruch nehmen“, fordert Grimm.

Außerdem sollte das pauschale Pro-Kopf-Klimageld zur Abfederung von Energiekosten endlich ausgezahlt werden. „Einkommensschwache Haushalte bekommen aufgrund ihres typischerweise geringen CO2-Fußabdrucks mehr daraus erstattet, als ihnen an zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung entstehen“, sagte sie.

Die Studie zu den Energiekosten für Haushalte des SVRV steht als PDF zum Download bereit.

Montag, 9.10.2023, 12:37 Uhr
Susanne Harmsen

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