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Nicht nur inhaltlich war das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung umstritten. Auch der zeitliche Ablauf stand in der Kritik. Jetzt ist klar: Eine Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht.
Im Streit um ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Ann
Donnerstag, 23.07.2026, 10:58 Uhr
dpa
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