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Ein Rechtsgutachten sieht gute Chancen für Mieter, höhere Kosten neuer fossiler Heizungen gerichtlich anzufechten.
Laut einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München und der Klimaschutzorganisation Protect the Planet müssen Mieter steigende Heizkosten und Modernisierungsumlagen für neu eingebaute fossile Heizungen nicht ohne Weiteres hinnehmen. Diese sind nach dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wieder zulässig. Für die Klimaziele sollen sie stufenweise mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden.
Das Gutachten der auf Umwelt- und Energierecht spezialisierten Kanzlei Günther aus Hamburg kommt zu dem Schluss, dass entsprechende Kosten unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich angreifbar sind. Nach Einschätzung der Gutachter könnte sich daraus auch eine Prüfung des GModG durch das Bundesverfassungsgericht ergeben.
Verletzung des Grundgesetzes?Das Gutachten untersucht die mietrechtlichen Folgen des geplanten Gesetzes. Nach Auffassung der Autoren können sowohl höhere Betriebskosten als auch Investitionskosten für neue fossile Heizungen Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden. In beiden Fällen könne sich die Frage stellen, ob das GModG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach Angaben der Gutachter gilt im Mietrecht das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Vermieter dürften ihren Mietern keine unnötig hohen Betriebskosten auferlegen. Führe der Einbau einer neuen fossilen Heizung dauerhaft zu höheren Heizkosten als eine alternative Heiztechnik, könne die Umlage dieser Mehrkosten gegen dieses Gebot verstoßen. Maßgeblich seien dabei zunächst die tatsächlichen Verbrauchskosten. Diese sind derzeit schwer prognostizierbar, da Biogas Wasserstoff oder andere Brennstoffe der „Biotreppe“ im GModG nicht sicher verfügbar sind.
Ob Vermieter dem entgegenhalten können, dass beispielsweise eine Wärmepumpe bei der Anschaffung höhere Investitionskosten verursacht hätte, bewertet das Gutachten als zweifelhaft. Hänge die Entscheidung eines Gerichts davon ab, ob der Einbau einer fossilen Heizung rechtmäßig war, müsse das Gericht nach Artikel 100 des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses hätte dann über die Verfassungsmäßigkeit des GModG zu entscheiden.
Modernisierungsumlage nur für EinsparungenAuch die Modernisierungsumlage sieht das Gutachten kritisch. Nach derzeit geltendem Mietrecht dürfen Vermieter die Kosten einer neuen Heizungsanlage nur dann auf die Miete umlegen, wenn diese Energie einspart. Bei einer neuen Gasheizung sei dies nicht zwingend der Fall.
Das geplante GModG würde eine solche Umlage wieder ermöglichen. Nach Auffassung der Gutachter könnten Mieter jedoch dagegen klagen, weil die Umlage auf einem möglicherweise verfassungswidrigen Gesetz beruhe. Auch in diesem Fall könnte das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden.
Nach Angaben des Umweltinstituts München zeigt das Gutachten einen Weg auf, wie Mieter mit einer Klage vor einem Amtsgericht sowohl gegen höhere Heizkosten als auch gegen Modernisierungsumlagen vorgehen können. Der Leitautor des Gutachtens, Rechtsanwalt Johannes Franke, erklärte: „Vermieter tragen das Risiko, die Anschaffungs- und einen Großteil der Betriebskosten nicht auf die Mieter umlegen zu können, wenn sie sich für den Einbau einer neuen fossilen Heizung entscheiden.“
Das
Kurzgutachten der Kanzlei Günther steht als PDF zum Download bereit.
(sh)
Donnerstag, 16.07.2026, 11:06 Uhr
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