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Energie & Management > Europaeische Union - Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verabschiedet
Quelle: Shutterstock / AB Visual Arts
Europaeische Union

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verabschiedet

In der EU soll ein dichtes Netz von Ladestationen für Elektrofahrzeuge entstehen. Die Treibhausgase aus dem Schiffsverkehr sollen schrittweise reduziert werden.
Das Europäische Parlament verabschiedete in Straßburg zwei Verordnungen, über die sich die Abgeordneten zuvor mit dem Ministerrat verständigt hatten: "Infrastruktur für alternative Kraftstoffe" und "Erneuerbare Kraftstoffe im Seeverkehr". Sie sind Teil des Klimapaktes "Fit for 55", das die Kommission im Sommer 2021 vorgelegt hatte.

Auf Hauptstrecken des Straßenverkehrs, die zum Transeuropäischen Verkehrsnetz − kurz TEN-V − gehören, müssen demnach ab 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladesäulen mit einer Leistung von mindestens 400 kW verfügbar sein. Ab dem Jahr 2028 muss die Leistung mindestens 600 kW betragen. Für Lkw und Busse müssen mindestens alle 120 Kilometer Ladestationen zur Verfügung stehen. Ab 2028 müssen sie, abhängig vom Verkehrsaufkommen, eine Leistung zwischen 1.400 und 2.800 kW aufweisen. Wasserstofftankstellen muss es ab 2031 alle 200 Kilometer geben.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass Auto- und die Lkw-Fahrer an den alternativen Tankstellen leicht mit Karte oder kontaktlos bezahlen können, ohne dass sie einen festen Vertrag oder ein Abonnement mit dem Lieferanten haben. Preise müssen in kWh, Kilogramm oder pro Minute ausgewiesen sein. Die EU-Kommission muss spätestens 2027 eine Datenbank über die alternativen Kraftstoffe bereitstellen, mit der sich die Verbraucher darüber informieren können, wo sie was zu welchem Preis und mit welchen Wartezeiten tanken beziehungsweise laden können.

Verabschiedung mit breiter Mehrheit

Der verkehrspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Jens Gieseke (CDU), begrüßte das Votum als wichtiges Signal für den Ausbau der Infrastruktur: "Wir haben nun endlich klare und rechtlich bindende Ziele für den Ausbau der Infrastruktur in ganz Europa." Fehlende Tankstellen und Ladesäulen würden die Bürger in Zukunft nicht mehr am Reisen hindern. Die grüne EU-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg betonte, dass auch für den Güterverkehr "ehrgeizige Ziele" vorgegeben würden. Für die Fahrer von Elektrofahrzeugen solle das Laden "so einfach wie tanken" werden. Seeschiffe mit mehr als 5.000 Bruttoregistertonnen (BRT) müssen ihre Treibhausgase bis 2020 um 2 Prozent (im Vergleich zu 2020) und bis 2050 um 80 Prozent reduzieren. Zur Berechnung werden alle Fahrten zwischen Häfen in der EU herangezogen sowie die Hälfte der Emissionen, die im Seeverkehr mit Drittstaaten entstehen. Damit würden 90 Prozent der europäischen Emissionen erfasst, heißt es im EU-Parlament.

In den Häfen müssen Fracht- und Passagierschiffe Landstrom benutzen, der umweltfreundlicher erzeugt wird als durch Dieselmotoren an Bord. Die von den Schiffen verwendeten Kraftstoffe müssen außerdem ab 2034 mindestens 2 Prozent "erneuerbare Kraftstoffe" enthalten.

Beide Verordnungen wurden mit einer breiten Mehrheit von mehr als 500 Abgeordneten verabschiedet. Die Zustimmung des Ministerrates gilt als Formsache. Die Regeln für den Ausbau des Ladesäulennetzes würden dann Anfang kommenden Jahres in Kraft treten, die Regeln für die Seeschifffahrt Anfang 2025.

Dienstag, 11.07.2023, 15:11 Uhr
Tom Weingärtner
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Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verabschiedet
In der EU soll ein dichtes Netz von Ladestationen für Elektrofahrzeuge entstehen. Die Treibhausgase aus dem Schiffsverkehr sollen schrittweise reduziert werden.
Das Europäische Parlament verabschiedete in Straßburg zwei Verordnungen, über die sich die Abgeordneten zuvor mit dem Ministerrat verständigt hatten: "Infrastruktur für alternative Kraftstoffe" und "Erneuerbare Kraftstoffe im Seeverkehr". Sie sind Teil des Klimapaktes "Fit for 55", das die Kommission im Sommer 2021 vorgelegt hatte.

Auf Hauptstrecken des Straßenverkehrs, die zum Transeuropäischen Verkehrsnetz − kurz TEN-V − gehören, müssen demnach ab 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladesäulen mit einer Leistung von mindestens 400 kW verfügbar sein. Ab dem Jahr 2028 muss die Leistung mindestens 600 kW betragen. Für Lkw und Busse müssen mindestens alle 120 Kilometer Ladestationen zur Verfügung stehen. Ab 2028 müssen sie, abhängig vom Verkehrsaufkommen, eine Leistung zwischen 1.400 und 2.800 kW aufweisen. Wasserstofftankstellen muss es ab 2031 alle 200 Kilometer geben.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass Auto- und die Lkw-Fahrer an den alternativen Tankstellen leicht mit Karte oder kontaktlos bezahlen können, ohne dass sie einen festen Vertrag oder ein Abonnement mit dem Lieferanten haben. Preise müssen in kWh, Kilogramm oder pro Minute ausgewiesen sein. Die EU-Kommission muss spätestens 2027 eine Datenbank über die alternativen Kraftstoffe bereitstellen, mit der sich die Verbraucher darüber informieren können, wo sie was zu welchem Preis und mit welchen Wartezeiten tanken beziehungsweise laden können.

Verabschiedung mit breiter Mehrheit

Der verkehrspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Jens Gieseke (CDU), begrüßte das Votum als wichtiges Signal für den Ausbau der Infrastruktur: "Wir haben nun endlich klare und rechtlich bindende Ziele für den Ausbau der Infrastruktur in ganz Europa." Fehlende Tankstellen und Ladesäulen würden die Bürger in Zukunft nicht mehr am Reisen hindern. Die grüne EU-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg betonte, dass auch für den Güterverkehr "ehrgeizige Ziele" vorgegeben würden. Für die Fahrer von Elektrofahrzeugen solle das Laden "so einfach wie tanken" werden. Seeschiffe mit mehr als 5.000 Bruttoregistertonnen (BRT) müssen ihre Treibhausgase bis 2020 um 2 Prozent (im Vergleich zu 2020) und bis 2050 um 80 Prozent reduzieren. Zur Berechnung werden alle Fahrten zwischen Häfen in der EU herangezogen sowie die Hälfte der Emissionen, die im Seeverkehr mit Drittstaaten entstehen. Damit würden 90 Prozent der europäischen Emissionen erfasst, heißt es im EU-Parlament.

In den Häfen müssen Fracht- und Passagierschiffe Landstrom benutzen, der umweltfreundlicher erzeugt wird als durch Dieselmotoren an Bord. Die von den Schiffen verwendeten Kraftstoffe müssen außerdem ab 2034 mindestens 2 Prozent "erneuerbare Kraftstoffe" enthalten.

Beide Verordnungen wurden mit einer breiten Mehrheit von mehr als 500 Abgeordneten verabschiedet. Die Zustimmung des Ministerrates gilt als Formsache. Die Regeln für den Ausbau des Ladesäulennetzes würden dann Anfang kommenden Jahres in Kraft treten, die Regeln für die Seeschifffahrt Anfang 2025.

Dienstag, 11.07.2023, 15:11 Uhr
Tom Weingärtner

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