Bundeskartellamtschef Andreas Mundt mit Moderator Michael Bauchmüller beim Führungstreffen Energie 2026. Quelle: Katia Meyer-Tien
Mehr Transparenz, Änderungen im Kartellrecht: Der Präsident des Bundeskartellamts hat einige Ideen, wie der Fernwärmemarkt in Deutschland reformiert werden könnte
Der Präsident des Bundeskartellamts ist unzufrieden. „In der Fernwärme gibt es zwar nur noch selten einen Anschluss- und Benutzungszwang“, sagte Andreas Mundt beim Führungstreffen Energie im Vorfeld der E-world in Essen. „Aber die Wechselkosten sind in der Regel so hoch, dass man sie als prohibitiv bezeichnen muss. Die Kunden sind ihrem Anbieter ausgeliefert.“ Eine funktionierende Aufsicht gebe es nicht. „Es ist aus meiner Sicht nicht haltbar, dass wir einen solchen Bereich mit gefangenen Kunden haben, wo es keine echte Aufsicht gibt. Das kann nicht die Zukunft sein“.
Für die Vorschläge, die die Monopolkommission in ihrem jüngst erschienenen Sektorgutachten zur Verbesserung der Situation auf dem Fernwärmemarkt macht, hat er dennoch nicht allzu viel übrig: Ein Durchleitungsmodell, wie man es von Strom oder Gas kennt, könne er sich im Fernwärmemarkt nicht vorstellen − schon aufgrund der physikalischen Gegebenheiten in den Kommunen sei das kaum umsetzbar.
Und eine Price-Cap-Regulierung mit einer wie auch immer gestalteten Preisobergrenze hält Mundt zwar für machbar, aber für wenig zielführend − schreibt doch die Monopolkommission selber, dass sie davon ausgeht, dass diese Obergrenze so gestaltet werde, dass der Großteil der Anbieter seine Fernwärme ohnehin unterhalb dieser Benchmarkpreise anbieten könne.
Allerdings, warnt Mundt, könne eine solche Price-Cap für günstige Anbieter ein Anreiz sein, ihre Preise dem Höchstpreis anzugleichen. Ohnehin, führt Mundt aus, sage der Preis allein kaum etwas über möglichen Missbrauch aus: Auch ein Preis unterhalb des Price-Caps könne deutlich überhöht sein.
Und auch ein regulierter Preis sei keine Option: Man habe es bei der Fernwärme in Deutschland mit etwa 4.000 Netzen zu tun, mit Leitungslängen von weniger als einem Kilometer bis mehr als 800 Kilometern, unterschiedlichen geografische Gegebenheiten, mal einem, mal 16.000 Anschlüssen, manchmal nur wenige Haushalte, manchmal große Industriekunden, verschiedenste Erzeuger: „Bei aller Liebe: Wir trauen dem Staat heute ja beinahe alles zu. Aber das wäre wirklich ein Experiment, das zum Scheitern verurteilt wäre“, sagte Mundt.
Mehr Transparenz, vereinfachte Verfahren
Was aber möglich sei: „Das ganze einer intelligenten kartellrechtlichen Regulierung zu unterwerfen“. Das würde allerdings voraussetzen, sagte Mundt, dass die Verfahren vereinfacht würden. Ein zentraler Punkt dabei wäre eine Definition der einzelnen Preiskomponenten und eine Veröffentlichungspflicht zentraler Unternehmens- und Strukturmerkmale: der Anteil der erneuerbaren Erzeugung beispielsweise, die Netz- und Kundenstruktur, klare Spartenzuweisungen. Das würde deutlich mehr Transparenz der Preisgestaltung bewirken.
Darüber hinaus sei auch eine Verbesserung des Kartellrechtes wünschenswert. Beim Vergleichsmarktkonzept −, das aufgrund der Heterogenität der Netze auf den Fernwärmemarkt nicht anwendbar sei, − müssten Unternehmen nachweisen, warum ihre Preise höher sind als die von Unternehmen in einem ähnlichen Marktumfeld. Bei der Kostenrechnung gelte das nicht. Da könne das Unternehmen sich zurücklehnen und auf den Nachweis des Kartellamts warten. „Hier wäre eine Beweislastumkehr außerordentlich hilfreich.“
Eine solche „passgenaue Aufsicht ohne zu viel Bürokratie“, die mit Daten arbeitet, die ohnehin vorhanden sind, könne auch die Akzeptanz erhöhen und damit den Ausbau der Fernwärme erleichtern. Er gehe davon aus, dass auch die Ferwärmeanbieter einen fairen Wettbewerb begrüßen würden: „Ich bin großer Fan von Adam Smith. Und ich bedauere das wahnsinnig, dass die Hand des Wettbewerbs leider unsichtbar ist.“
Dienstag, 10.02.2026, 09:31 Uhr
Katia Meyer-Tien
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