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Energie & Management > Smart Meter - Zielvorgaben machen Druck beim Smart Meter Rollout
Quelle: Shutterstock / Proxima Studio
Smart Meter

Zielvorgaben machen Druck beim Smart Meter Rollout

Der Rollout intelligenter Messsysteme hat Fahrt aufgenommen. Das muss er auch, wie Voltaris-Geschäftsführer Volker Schirra im Gespräch mit Journalisten erläuterte.
Vom Messstellenbetriebsgesetz im Jahr 2016 bis zum Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende von 2023 habe sich die Quote für die Pflichteinbaufälle deutlich erhöht. Aber auch die absoluten Einbauzahlen werden sich enorm erhöhen, so Schirra. Zum einen müssen die Messstellenbetreiber bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent aller Pflichteinbaufälle in ihrem Netzgebiet abgearbeitet haben, während zuvor eine Frist von drei Jahren für die ersten 10 Prozent gewährt wurde. Der Pflichtrollout gilt für Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 kWh pro Jahr benötigen, sowie für Anlagen, die entsprechend den Vorschriften des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) steuerbar sein müssen. Außerdem erstreckt er sich auf Erzeugungsanlagen von 7 bis 100 kW installierter Leistung.

„Durch den enormen Zubau an PV-Anlagen, schnellt die absolute Zahl der Einbaufälle in die Höhe“, sagte der Chef des Metering-Dienstleisters Voltaris. Aber nicht nur durch die Erzeugungsanlagen der Prosumer, sondern auch mit der Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors durch Wärmepumpen und Wallboxen werde die Zahl der Pflichteinbaufälle steigen. Bei Voltaris geht man davon aus, dass im Jahr 2030 zwischen 30 und 40 Prozent aller Messstellen zu den Pflichteinbaufällen gehören werden. Aktuell liege der Anteil je nach Netzgebiet zwischen 20 und 30 Prozent.

Angesichts dieser Zahlen und weiterer Verschärfungen in den kommenden Jahren steige der Druck auf die Messstellenbetreiber. Jeder sei deshalb gut beraten, so früh wie möglich mit der Abarbeitung der Pflichteinbaufälle zu beginnen, nicht zuletzt, weil Montagekapazitäten ein knappes Gut sind. Sie werden auch auf Jahre hinaus benötigt werden, denn die Vorgaben für Ende 2028 – bis dahin müssen 50 Prozent aller Pflichteinbaufälle abgearbeitet sein – und Ende 2030 mit der Zielmarke von 95 Prozent sind ebenfalls ambitioniert. Hinzu kommt die Einbaupflicht bei den bisher lastganggemessenen Kunden mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch und den Erzeugern mit mehr als 100 kW installierter Leistung. Hier drängt eine stufenweise Zielvorgabe von 2028 über 2030 bis 2032 ebenfalls.
 
 
Neue Nutzen-Kosten-Analyse zur Preisobergrenze

Schirra wies darauf hin, dass eine ganze Reihe von Regelungen zwar ins neue Digitalisierungsgesetz geschrieben wurde, eine abschließende Klarstellung stehe aber noch aus − etwa beim Thema Preisobergrenze. Durch die Absenkung der Kosten des intelligenten Messwesens, die der Letztverbraucher zu tragen hat, auf 20 Euro, sei der Druck auf die Netzbetreiber erheblich gestiegen. Noch sei nicht klar, wie sie die von ihnen zu tragenden restlichen 80 Euro im Rahmen der Anreizregulierung ansetzen beziehungsweise refinanzieren können. Es sei auch noch offen, ob es überhaupt bei der Preisobergrenze von 100 Euro bleiben wird, die – daran ließ Schirra keinen Zweifel – für die Messstellenbetreiber alles andere als auskömmlich ist.

Wie die gesamte Branche blickt auch der Voltaris-Geschäftsführer einer Untersuchung von Ernst & Young mit Spannung entgegen. Die Beratungsgesellschaft, die zur Bestimmung der Preisobergrenze schon vor mehr als zehn Jahren eine Nutzen-Kosten-Analyse vorgelegt hat, war vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt worden, den aktuell geltenden Wert einer Prüfung zu unterziehen. Wie diese ausfällt, wird man bei der Bekanntgabe der Ergebnisse vermutlich Mitte 2024 wissen. Allerdings betrifft dies nur die Kostenseite. Die Erlösseite wird separat untersucht. Ob es letztendlich zu einer Anpassung der Preisobergrenze kommen wird, in welche Richtung auch immer, könnte dann in der zweiten Hälfte des Jahres klar werden.

Sichere Lieferkette sowie Mess- und Eichrecht vereinfacht

Zu den zahlreichen regulatorischen Änderungen, die den Smart Meter Rollout beschleunigen sollen, zählt auch die Vereinfachung der sicheren Lieferkette. Fortschritte, durch neue, einfachere Verpackungslösungen sieht Schirra hier durchaus, da nicht mehr für den Transport zum Endkunden spezielle, PIN-gesicherte Boxen eingesetzt werden müssen. Das Problem der Lagerung größerer Mengen, sei dadurch aber nicht gelöst, beklagte der Voltaris-Geschäftsführer.

Positiv hob Schirra die Verbesserungen im Mess- und Eichrecht hervor. Unter anderem können seit dem 1. Februar Smart Meter Gateways unbefristet eingesetzt werden, da kein Wechsel aus eichrechtlichen Gründen nach acht Jahren mehr vorgeschrieben ist. Lediglich, wenn das Gerät Auffälligkeiten zeige, sei es in Logs oder bei Systemtests, müsse es gewechselt werden. Auch der „Verlust des ersten Eichjahres“, wenn ein Gerät beispielsweise erst im Dezember eines Jahres eingebaut wird, gehört der Vergangenheit an. Darüber hinaus sind vereinfachte Software-Updates möglich, die allerdings weiterhin der Prüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) unterliegen. All diese Erleichterungen führen kostenseitig zu einer Erleichterung, die allen Beteiligten zugutekomme, so Schirra.

Mittwoch, 7.02.2024, 17:07 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Zielvorgaben machen Druck beim Smart Meter Rollout
Quelle: Shutterstock / Proxima Studio
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Zielvorgaben machen Druck beim Smart Meter Rollout
Der Rollout intelligenter Messsysteme hat Fahrt aufgenommen. Das muss er auch, wie Voltaris-Geschäftsführer Volker Schirra im Gespräch mit Journalisten erläuterte.
Vom Messstellenbetriebsgesetz im Jahr 2016 bis zum Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende von 2023 habe sich die Quote für die Pflichteinbaufälle deutlich erhöht. Aber auch die absoluten Einbauzahlen werden sich enorm erhöhen, so Schirra. Zum einen müssen die Messstellenbetreiber bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent aller Pflichteinbaufälle in ihrem Netzgebiet abgearbeitet haben, während zuvor eine Frist von drei Jahren für die ersten 10 Prozent gewährt wurde. Der Pflichtrollout gilt für Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 kWh pro Jahr benötigen, sowie für Anlagen, die entsprechend den Vorschriften des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) steuerbar sein müssen. Außerdem erstreckt er sich auf Erzeugungsanlagen von 7 bis 100 kW installierter Leistung.

„Durch den enormen Zubau an PV-Anlagen, schnellt die absolute Zahl der Einbaufälle in die Höhe“, sagte der Chef des Metering-Dienstleisters Voltaris. Aber nicht nur durch die Erzeugungsanlagen der Prosumer, sondern auch mit der Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors durch Wärmepumpen und Wallboxen werde die Zahl der Pflichteinbaufälle steigen. Bei Voltaris geht man davon aus, dass im Jahr 2030 zwischen 30 und 40 Prozent aller Messstellen zu den Pflichteinbaufällen gehören werden. Aktuell liege der Anteil je nach Netzgebiet zwischen 20 und 30 Prozent.

Angesichts dieser Zahlen und weiterer Verschärfungen in den kommenden Jahren steige der Druck auf die Messstellenbetreiber. Jeder sei deshalb gut beraten, so früh wie möglich mit der Abarbeitung der Pflichteinbaufälle zu beginnen, nicht zuletzt, weil Montagekapazitäten ein knappes Gut sind. Sie werden auch auf Jahre hinaus benötigt werden, denn die Vorgaben für Ende 2028 – bis dahin müssen 50 Prozent aller Pflichteinbaufälle abgearbeitet sein – und Ende 2030 mit der Zielmarke von 95 Prozent sind ebenfalls ambitioniert. Hinzu kommt die Einbaupflicht bei den bisher lastganggemessenen Kunden mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch und den Erzeugern mit mehr als 100 kW installierter Leistung. Hier drängt eine stufenweise Zielvorgabe von 2028 über 2030 bis 2032 ebenfalls.
 
 
Neue Nutzen-Kosten-Analyse zur Preisobergrenze

Schirra wies darauf hin, dass eine ganze Reihe von Regelungen zwar ins neue Digitalisierungsgesetz geschrieben wurde, eine abschließende Klarstellung stehe aber noch aus − etwa beim Thema Preisobergrenze. Durch die Absenkung der Kosten des intelligenten Messwesens, die der Letztverbraucher zu tragen hat, auf 20 Euro, sei der Druck auf die Netzbetreiber erheblich gestiegen. Noch sei nicht klar, wie sie die von ihnen zu tragenden restlichen 80 Euro im Rahmen der Anreizregulierung ansetzen beziehungsweise refinanzieren können. Es sei auch noch offen, ob es überhaupt bei der Preisobergrenze von 100 Euro bleiben wird, die – daran ließ Schirra keinen Zweifel – für die Messstellenbetreiber alles andere als auskömmlich ist.

Wie die gesamte Branche blickt auch der Voltaris-Geschäftsführer einer Untersuchung von Ernst & Young mit Spannung entgegen. Die Beratungsgesellschaft, die zur Bestimmung der Preisobergrenze schon vor mehr als zehn Jahren eine Nutzen-Kosten-Analyse vorgelegt hat, war vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt worden, den aktuell geltenden Wert einer Prüfung zu unterziehen. Wie diese ausfällt, wird man bei der Bekanntgabe der Ergebnisse vermutlich Mitte 2024 wissen. Allerdings betrifft dies nur die Kostenseite. Die Erlösseite wird separat untersucht. Ob es letztendlich zu einer Anpassung der Preisobergrenze kommen wird, in welche Richtung auch immer, könnte dann in der zweiten Hälfte des Jahres klar werden.

Sichere Lieferkette sowie Mess- und Eichrecht vereinfacht

Zu den zahlreichen regulatorischen Änderungen, die den Smart Meter Rollout beschleunigen sollen, zählt auch die Vereinfachung der sicheren Lieferkette. Fortschritte, durch neue, einfachere Verpackungslösungen sieht Schirra hier durchaus, da nicht mehr für den Transport zum Endkunden spezielle, PIN-gesicherte Boxen eingesetzt werden müssen. Das Problem der Lagerung größerer Mengen, sei dadurch aber nicht gelöst, beklagte der Voltaris-Geschäftsführer.

Positiv hob Schirra die Verbesserungen im Mess- und Eichrecht hervor. Unter anderem können seit dem 1. Februar Smart Meter Gateways unbefristet eingesetzt werden, da kein Wechsel aus eichrechtlichen Gründen nach acht Jahren mehr vorgeschrieben ist. Lediglich, wenn das Gerät Auffälligkeiten zeige, sei es in Logs oder bei Systemtests, müsse es gewechselt werden. Auch der „Verlust des ersten Eichjahres“, wenn ein Gerät beispielsweise erst im Dezember eines Jahres eingebaut wird, gehört der Vergangenheit an. Darüber hinaus sind vereinfachte Software-Updates möglich, die allerdings weiterhin der Prüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) unterliegen. All diese Erleichterungen führen kostenseitig zu einer Erleichterung, die allen Beteiligten zugutekomme, so Schirra.

Mittwoch, 7.02.2024, 17:07 Uhr
Fritz Wilhelm

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