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Energie & Management > Recht - Wien Energie einigt sich mit Verbraucherschützern
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Wien Energie einigt sich mit Verbraucherschützern

Der Rechtsstreit um Strom- und Gaspreiserhöhungen vom Herbst 2022 ist beendet. Betroffene Kunden erhalten im Frühjahr 2024 Ausgleichszahlungen von bis zu 275 Euro.
Die Wien Energie sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich im Rechtsstreit um Strom- und Gaspreiserhöhungen vom Herbst 2022 geeinigt. Das berichteten die Wien Energie und das Sozialministerium, in dessen Auftrag der VKI den Streit geführt hatte.

Laut diesbezüglichen Aussendungen hatte der im Besitz der Stadt Wien befindliche größte Kommunalversorger Österreichs, der rund 2 Millionen Kunden versorgt, wegen der massiv gestiegenen Großhandelspreise für Strom und Gas damals angekündigt, seine Endkundenpreise zum 1. September 2022 zu erhöhen. Die Verträge der Kunden, die dem nicht widersprachen oder ausdrücklich zustimmten, wurden auf die neuen Tarife umgestellt. Für die anderen blieben die Preise dem Ministerium zufolge unverändert. Zudem adaptierte die Wien Energie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so, dass ihr seither indexbasierte Preisanpassungen zum 1. April und zum 1. Oktober möglich sind. Zur Berechnung der allenfalls neuen Preise zieht die Wien Energie den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) sowie den Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) heran, die von der Österreichischen Energieagentur berechnet werden. Im Auftrag des Sozialministeriums bekämpfte der VKI die Änderungen der Preise wie auch jene der AGB.

Laut der nun erzielten Einigung erhalten sämtliche seinerzeit betroffenen Kunden im Frühjahr 2024 verbrauchsabhängige Ausgleichszahlungen. Den Angaben des Ministeriums zufolge betragen diese für Stromkunden mit durchschnittlichem Verbrauch von rund 2.000 kWh pro Jahr zwischen 40 und 75 Euro und Gaskunden mit einem Jahresbedarf von etwa 8.000 kWh zwischen 120 und 200 Euro. Bezieht jemand Strom und Gas, erhält er somit bis zu 275 Euro.

Wie viele Kunden von der Aktion profitieren, was dies die Wien Energie voraussichtlich kostet und ob geplant ist, von den indexbasierten Änderungen abzugehen sowie die AGB entsprechend zu ändern, wollte die Wien Energie auf Anfrage der Redaktion nicht bekannt geben. „Die Abwicklung erfolgt im Frühjahr 2024, bis dahin werden alle Details erarbeitet“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Weiter keine Rechtssicherheit

Wie berichtet, sind nicht zuletzt die indexbasierten Preisänderungen Gegenstand einer Reihe von rechtlichen Streitigkeiten zwischen Energieunternehmen und Verbraucherschützern. Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie forderte die politisch Verantwortlichen mehrfach dazu auf, Rechtssicherheit zu schaffen.

Auf absehbare Zeit wird dies aber nicht erfolgen, bestätigten Insider der Redaktion. Ihnen zufolge enthält der dieser Tage einmal mehr angekündigte Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) keinerlei diesbezügliche Bestimmungen. Österreichs Energieministerin Leonore Gewessler und Sozialminister Johannes Rauch (beide Grüne) sowie Wirtschaftsminister Martin Kocher (nominell parteifrei, nominiert von der konservativen Österreichischen Volkspartei – ÖVP) hätten keine juristisch ebenso wie politisch tragfähige Lösung zustande gebracht.

Dienstag, 12.12.2023, 12:46 Uhr
Klaus Fischer
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Recht
Wien Energie einigt sich mit Verbraucherschützern
Der Rechtsstreit um Strom- und Gaspreiserhöhungen vom Herbst 2022 ist beendet. Betroffene Kunden erhalten im Frühjahr 2024 Ausgleichszahlungen von bis zu 275 Euro.
Die Wien Energie sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich im Rechtsstreit um Strom- und Gaspreiserhöhungen vom Herbst 2022 geeinigt. Das berichteten die Wien Energie und das Sozialministerium, in dessen Auftrag der VKI den Streit geführt hatte.

Laut diesbezüglichen Aussendungen hatte der im Besitz der Stadt Wien befindliche größte Kommunalversorger Österreichs, der rund 2 Millionen Kunden versorgt, wegen der massiv gestiegenen Großhandelspreise für Strom und Gas damals angekündigt, seine Endkundenpreise zum 1. September 2022 zu erhöhen. Die Verträge der Kunden, die dem nicht widersprachen oder ausdrücklich zustimmten, wurden auf die neuen Tarife umgestellt. Für die anderen blieben die Preise dem Ministerium zufolge unverändert. Zudem adaptierte die Wien Energie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so, dass ihr seither indexbasierte Preisanpassungen zum 1. April und zum 1. Oktober möglich sind. Zur Berechnung der allenfalls neuen Preise zieht die Wien Energie den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) sowie den Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) heran, die von der Österreichischen Energieagentur berechnet werden. Im Auftrag des Sozialministeriums bekämpfte der VKI die Änderungen der Preise wie auch jene der AGB.

Laut der nun erzielten Einigung erhalten sämtliche seinerzeit betroffenen Kunden im Frühjahr 2024 verbrauchsabhängige Ausgleichszahlungen. Den Angaben des Ministeriums zufolge betragen diese für Stromkunden mit durchschnittlichem Verbrauch von rund 2.000 kWh pro Jahr zwischen 40 und 75 Euro und Gaskunden mit einem Jahresbedarf von etwa 8.000 kWh zwischen 120 und 200 Euro. Bezieht jemand Strom und Gas, erhält er somit bis zu 275 Euro.

Wie viele Kunden von der Aktion profitieren, was dies die Wien Energie voraussichtlich kostet und ob geplant ist, von den indexbasierten Änderungen abzugehen sowie die AGB entsprechend zu ändern, wollte die Wien Energie auf Anfrage der Redaktion nicht bekannt geben. „Die Abwicklung erfolgt im Frühjahr 2024, bis dahin werden alle Details erarbeitet“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Weiter keine Rechtssicherheit

Wie berichtet, sind nicht zuletzt die indexbasierten Preisänderungen Gegenstand einer Reihe von rechtlichen Streitigkeiten zwischen Energieunternehmen und Verbraucherschützern. Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie forderte die politisch Verantwortlichen mehrfach dazu auf, Rechtssicherheit zu schaffen.

Auf absehbare Zeit wird dies aber nicht erfolgen, bestätigten Insider der Redaktion. Ihnen zufolge enthält der dieser Tage einmal mehr angekündigte Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) keinerlei diesbezügliche Bestimmungen. Österreichs Energieministerin Leonore Gewessler und Sozialminister Johannes Rauch (beide Grüne) sowie Wirtschaftsminister Martin Kocher (nominell parteifrei, nominiert von der konservativen Österreichischen Volkspartei – ÖVP) hätten keine juristisch ebenso wie politisch tragfähige Lösung zustande gebracht.

Dienstag, 12.12.2023, 12:46 Uhr
Klaus Fischer

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