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Energie & Management > Strom - Strompreiserhöhung: Tiwag erstinstanzlich verurteilt
Quelle: Fotolia / galaxy67
Strom

Strompreiserhöhung: Tiwag erstinstanzlich verurteilt

Der österreichische Energieversorger Tiwag geht gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 29. Januar in Berufung. Gleichzeitig leistet er Rückerstattungen an die Kunden.
Eine per 1. März 2022 erfolgte Strompreiserhöhung durch den landeseigenen Tiroler Energiekonzern Tiwag war rechtswidrig und somit nichtig. Das stellte das Bezirksgericht Innsbruck in einem erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Urteil vom 29. Januar fest. Im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol (AK Tirol) hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Tiwag einen Musterprozess geführt.

Der VKI argumentierte, die Tiwag habe sich bei der Preiserhöhung auf eine entsprechende Veränderung des Österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) berufen. Dies sei jedoch unzulässig, weil laut den einschlägigen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) Preiserhöhungen nur dann erfolgen dürften, wenn sich die Kosten der Strombereitstellung für den jeweiligen Versorger ändern. Bei der Tiwag sei dies nicht der Fall gewesen, da diese mehr als die Hälfte des an Endkunden verkauften Stroms in eigenen Wasserkraftwerken erzeuge. Auch habe die Tiwag „optisch markant mit 100 Prozent Tiroler Wasserkraft und regionalem Ökostrom“ geworben. Somit war die Preiserhöhung nach Ansicht des VKI nicht gerechtfertigt.

Dieser Argumentation gab das Bezirksgericht im Wesentlichen recht. Die „tatsächlichen Erzeugungskosten“ der Tiwag hätten sich „nicht äquivalent zu den Börsenpreissteigerungen“, die der ÖSPI abbilde, erhöht. Daher widerspreche die Preisanpassung dem Konsumentenschutzgesetz und sei folglich nichtig. Der Präsident der AK Tirol, Erwin Zangerl, forderte in einer Aussendung von der Tiwag am 30. Januar die „Akzeptanz und Erfüllung des Urteils gegenüber allen betroffenen Kunden und Kundinnen.“

Tiwag beruft und zahlt

Ihrerseits kündigte die Tiwag an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, „um Rechtssicherheit zu erlangen.“ Denn in einem ähnlich gelagerten Fall habe das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zugunsten des beklagten Energieunternehmens entschieden. Allerdings bräuchten die Kunden nicht auf den Abschluss der rechtlichen Auseinandersetzungen zu warten, betonte die Tiwag: Sie werde den Betroffenen ab Ende März eine „erste Refundierungszahlung“ leisten.

Wie berichtet, sind derzeit etwa 50 Verfahren gegen eine Reihe österreichischer Energieunternehmen hinsichtlich derartiger Fälle im Laufen. Eine schwammig formulierte Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) bringt erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Geplant ist deshalb, sie zu ändern. Das Energieministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die entsprechende Vorschläge erarbeiten soll. Ihr gehören Vertreter der Bundesregierung, der Energieunternehmen und der Sozialpartner an.

Mittwoch, 31.01.2024, 15:52 Uhr
Klaus Fischer
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Strompreiserhöhung: Tiwag erstinstanzlich verurteilt
Der österreichische Energieversorger Tiwag geht gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 29. Januar in Berufung. Gleichzeitig leistet er Rückerstattungen an die Kunden.
Eine per 1. März 2022 erfolgte Strompreiserhöhung durch den landeseigenen Tiroler Energiekonzern Tiwag war rechtswidrig und somit nichtig. Das stellte das Bezirksgericht Innsbruck in einem erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Urteil vom 29. Januar fest. Im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol (AK Tirol) hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Tiwag einen Musterprozess geführt.

Der VKI argumentierte, die Tiwag habe sich bei der Preiserhöhung auf eine entsprechende Veränderung des Österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) berufen. Dies sei jedoch unzulässig, weil laut den einschlägigen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) Preiserhöhungen nur dann erfolgen dürften, wenn sich die Kosten der Strombereitstellung für den jeweiligen Versorger ändern. Bei der Tiwag sei dies nicht der Fall gewesen, da diese mehr als die Hälfte des an Endkunden verkauften Stroms in eigenen Wasserkraftwerken erzeuge. Auch habe die Tiwag „optisch markant mit 100 Prozent Tiroler Wasserkraft und regionalem Ökostrom“ geworben. Somit war die Preiserhöhung nach Ansicht des VKI nicht gerechtfertigt.

Dieser Argumentation gab das Bezirksgericht im Wesentlichen recht. Die „tatsächlichen Erzeugungskosten“ der Tiwag hätten sich „nicht äquivalent zu den Börsenpreissteigerungen“, die der ÖSPI abbilde, erhöht. Daher widerspreche die Preisanpassung dem Konsumentenschutzgesetz und sei folglich nichtig. Der Präsident der AK Tirol, Erwin Zangerl, forderte in einer Aussendung von der Tiwag am 30. Januar die „Akzeptanz und Erfüllung des Urteils gegenüber allen betroffenen Kunden und Kundinnen.“

Tiwag beruft und zahlt

Ihrerseits kündigte die Tiwag an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, „um Rechtssicherheit zu erlangen.“ Denn in einem ähnlich gelagerten Fall habe das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zugunsten des beklagten Energieunternehmens entschieden. Allerdings bräuchten die Kunden nicht auf den Abschluss der rechtlichen Auseinandersetzungen zu warten, betonte die Tiwag: Sie werde den Betroffenen ab Ende März eine „erste Refundierungszahlung“ leisten.

Wie berichtet, sind derzeit etwa 50 Verfahren gegen eine Reihe österreichischer Energieunternehmen hinsichtlich derartiger Fälle im Laufen. Eine schwammig formulierte Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) bringt erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Geplant ist deshalb, sie zu ändern. Das Energieministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die entsprechende Vorschläge erarbeiten soll. Ihr gehören Vertreter der Bundesregierung, der Energieunternehmen und der Sozialpartner an.

Mittwoch, 31.01.2024, 15:52 Uhr
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