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Energie & Management > Sonderheft: Stark Im Wind - Wenn Rotoren vor Vogelkirschen buckeln
Quelle: Abo Wind
Sonderheft: Stark Im Wind

Wenn Rotoren vor Vogelkirschen buckeln

Ein alter Vogelkirschbaum an der Mosel und das Waldgesetz Sachsen-Anhalts haben viel miteinander gemein. Wenn es um Windkraft im Forst geht.
Beide sind ein Hindernis für Windenergieanlagen auf Forstflächen, können diese aber nicht verhindern. Wobei Windkraftprojektierer durchaus unterschiedliche Sympathien für Baum und Bestimmungen hegen.

Aber der Reihe nach. Das Beispiel der knochigen Vogelkirsche kontert den nicht selten vorgebrachten Vorwurf, Windkraftanlagenbauer rodeten alles aus dem Weg, was sich ihnen im Wald bis zum festgelegten Standplatz entgegenstellt. Der Wiesbadener Entwickler Abo Wind hat jüngst im rheinland-pfälzischen Treis-Karden erheblichen Aufwand betrieben, um den betagten Baum zu erhalten, erzählt Lena Fritsche, Sprecherin von Abo Wind, E&M. Denn die Kirsche liegt quer über den Weg gebeugt, den die Transporte zu nehmen hatten.

Und das heute noch, wie ein natürlicher Torbogen. Denn Abo Wind setzte einen selbstfahrenden Laster ein, der die mächtigen Rotoren schultern und in solch einen Winkel heben konnte, dass kein Ast brach. Mit Tempo 5 und per Fernsteuerung kroch das, was schließlich zu einer Vestas V150 werden sollte, so schonend wie möglich durch den Wald.

Abo Wind nimmt für sich in Anspruch, durch die langjährige Erfahrung mit Waldwindprojekten sorgfältig mit der Natur umgehen zu können. Beinahe jede zweite Anlage, die das hessische Unternehmen in Deutschland gebaut hat, befindet sich in Wäldern: 204 von bislang insgesamt 482 errichteten Turbinen. Der leistungsstärkste Waldwindpark befindet sich dabei in Brandenburg, wo im Dreieck Spreeau vor den Toren Berlins acht Vestas V150 seit 2021 bis zu 33,6 MW leisten.
 
Der Rotor einer Windkraftanlage unterquert auf dem Weg zu seinem Bestimmungsort in Treis-Karden (Rheinland-Pfalz) eine Vogelkirsche
Quelle: Abo Wind

In Anspruch genommene und (teils) dauerhaft bebaute Flächen lassen sich über Aufforsten oder verbesserte Waldstruktur ausgleichen. Artenschutzprojekte kompensieren Eingriffe in die Natur, etwa der Bau einer Wildkatzen-Burg. Diesen Palast der Tiere darf man sich als Ansammlung von Totholz vorstellen, in dem auch diverse Insekten residieren. Für das Wohlergehen von Hirschkäfern bemüht Abo Wind auch schon mal Hunde. Das feine Näschen der eigens trainierten Schnüffler findet Engerlinge, woraufhin das Umsiedeln etlicher Käferstöcke beginnen kann.

Das Projekt in Treis-Karden, das Abo Wind mit dem heutigen Eigentümer Trianel Erneuerbare Energien gebaut hat, erhielt vergleichsweise viel Rückenwind durch die Politik. Rheinland-Pfalz zählt zu den wenigen Bundesländern, die ihren Frieden geschlossen haben mit Windkraft im Wald. Mehr als jedes vierte der 1.758 Windkrafträder im vom Wald verwöhnten Bundesland (38 Prozent der Fläche) steht damit in der Nachbarschaft von Bäumen. Auf die Waldturbinen entfällt sogar ein Drittel der Leistung von 3.881 MW, bilanziert die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind, über sie siehe Seite 10) für Ende 2022.

Für das Land mit Taunus, Hunsrück, Eifel und Westerwald reicht es im Länderranking zu Platz drei hinter den Forstvorderen Hessen (485 Anlagen) und Brandenburg (481). Bundesweit kamen die 2.345 Waldanlagen Ende 2022 auf 11 Prozent an der installierten Leistung aller Turbinen in Deutschland − das sind 6.546 MW.

Karlsruhe ist für ein Land Luft − noch

Ganz anders das Bild in Sachsen-Anhalt. Gut ein Fünftel der Landesfläche ist bewaldet − und aufgrund strenger Gesetzgebung tabu für die Windenergie. Die FA Wind hat lediglich sieben Turbinen recherchiert, die auch noch − Baujahr '99 − zu den Dinosauriern der Energiewende gehören und auf einer Tagebauabraumhalde ihres Repowerings harren. Die CDU-SPD-FDP-Landesregierung tut derweil so, als gehe sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem September 2022 nichts an. Karlsruhe hatte ein Verbot von Waldwind einkassiert, allerdings in Thüringen, auch mit Verweis auf das von der Bundesregierung in Gesetz gegossene „überragende öffentliche Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren.

Seitdem können in Thüringen bis auf Weiteres Windenergieprojekte auf 30 Prozent der Landesfläche eine Genehmigung erhalten. In Sachsen-Anhalt dagegen gilt weiterhin ein ähnlich verfassungswidriger Passus. In Paragraf 8 Landeswaldgesetz (LWaldG) heißt es: „Eine Umwandlung [von Waldflächen; die Red.] zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“

Auf Anfrage von E&M, wie das zuständige Landeswirtschaftsministerium sich im Lichte des Karlsruher Urteils zu diesem Widerspruch positioniere, durfte eine Sprecherin lediglich die Leerformel ausrichten, dass das Urteil zum Thüringer Waldgesetz „keine Wirkung auf das Waldgesetz Sachsen-Anhalts“ habe. Die Regelung sei „aktuell in Kraft“ und es obliege den Gerichten, eine Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Ob die Exekutive an einer verfassungskonformen Änderung des Waldgesetzes arbeite, beantwortete die Sprecherin mit: „Die Landesregierung prüft derzeit Möglichkeiten zur Anpassung des LWaldG.“ Die Meinungsbildung in Parlament und Regierung sei noch nicht abgeschlossen.

Dass das Waldgesetz Sachsen-Anhalts eine ähnliche Überlebenschance hat wie die Vogelkirsche in Treis-Karden, darf bezweifelt werden. Allerdings legen politische Kräfte, die mit Erneuerbaren fremdeln, häufig kreative Verhinderungstaktiken an den Tag. In Thüringen erkennen Teile der Windbranche bereits Tendenzen bei CDU und FDP, das Landeswaldgesetz so zu überarbeiten, dass der Wald aufs Neue tabu wird. Die unheilvolle Unterstützung der AfD würde vermutlich die parlamentarische Mehrheit sicherstellen.

Für die Energiewende bedeuten derlei taktische Spielchen zusätzlichen Zeitverlust. Dabei kommt Forstgebieten eine wachsende Bedeutung zu − mit Blick auf Ausbauziele und die von Berlin im Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelte Flächenvorgabe für die Länder. Das hat selbst Sachsen erkannt, das Schlusslicht unter den Flächenländern bei der Windkraft, das kaum zubaut und dadurch auf einen überalterten Anlagenbestand (durchschnittlich 18,6 Jahre) mit lediglich 1.317 MW Gesamtleistung kommt (Schnitt pro Turbine: 1,5 MW; im Neubau sind heutzutage 5 MW üblich). Der sächsische Landesentwicklungsplan schließt seit 2013 Windkraft im Wald eigentlich aus. Immerhin hat die Kenia-Koalition die Wälder Anfang 2023 per „Flexibilisierungsklausel“ bis 2027 geöffnet, zumindest eingeschränkt. Sachsen kommt bisher auf 30 Turbinen im Gehölz, das sind 3 Prozent der nur 873 Anlagen.

Waldwind − für einen Neuling attraktiv

Viele Forsteigentümer suchen ihr Heil in der Windkraft, seit Borkenkäfer, Dürren und Orkane ihren Monokulturen Schaden zugefügt haben. Einer von ihnen ist Prinz Otto-Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Im südwestfälischen Erndtebrück möchte er bis zu zwölf Windturbinen auf das Gelände lassen, das erhebliche Leerstellen aufweist. Ihm geht es nicht allein um die gewinnbringende und klimaschützende Ökostromproduktion. Er will die sogenannten Kalamitätsflächen komplett durch einen widerstandsfähigeren Mischwald ersetzen.

Mit dem Erneuerbaren-Projekt hat er einen Neuling im deutschen Waldwind betraut: Der norwegische Erneuerbaren-Riese Statkraft will in Erndtebrück bis 2027 sein erstes solches Projekt in Deutschland umsetzen, gleichzeitig mit dem Sechs-Turbinenpark „Rappenhagen“ im nordhessischen Wesertal, für den die Antragsunterlagen noch 2023 fertig werden sollen. In Schweden etwa ist Statkraft mit vier großen Parks in Wäldern fertig.

Statkraft Germany ist sich des Eingriffs in die Natur bewusst, den jede Windturbine im Wald für die besondere Umgebung darstellt. Die FA Wind hat errechnet, dass eine Anlage im Schnitt 0,46 Hektar Fläche dauerhaft und weitere 0,44 Hektar während der Bauphase temporär belegt. Daraus ergibt sich die Pflicht zu Ausgleichsmaßnahmen. Die regelt jedes Land anders. Statkraft weist auf Anfrage darauf hin, mehr zu tun als lediglich den üblichen halben Hektar Wald für die dauerhaft beanspruchte Fläche aufzuforsten. Die Maßnahmen, die neben dem Aufforsten auch das Anlegen eines neuen Mischwalds oder Wassererhaltungsprojekte im Wald umfassen können, mache Statkraft sich zur Aufgabe, „unabhängig davon, ob es sich um geschädigte Flächen handelt oder nicht“, so Roman Goodarzi, Sprecher von Statkraft Wind & Solar Deutschland. Insgesamt will das Unternehmen so 2 Hektar Wald je Anlage entwickeln, also 1,5 Hektar über den Durst.

Mehr für Wald und Klima tun als nötig? Vogelkirschen und Artverwandte würden ihren Enkeln gern davon erzählen.

Mittwoch, 27.09.2023, 08:55 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Sonderheft: Stark Im Wind - Wenn Rotoren vor Vogelkirschen buckeln
Quelle: Abo Wind
Sonderheft: Stark Im Wind
Wenn Rotoren vor Vogelkirschen buckeln
Ein alter Vogelkirschbaum an der Mosel und das Waldgesetz Sachsen-Anhalts haben viel miteinander gemein. Wenn es um Windkraft im Forst geht.
Beide sind ein Hindernis für Windenergieanlagen auf Forstflächen, können diese aber nicht verhindern. Wobei Windkraftprojektierer durchaus unterschiedliche Sympathien für Baum und Bestimmungen hegen.

Aber der Reihe nach. Das Beispiel der knochigen Vogelkirsche kontert den nicht selten vorgebrachten Vorwurf, Windkraftanlagenbauer rodeten alles aus dem Weg, was sich ihnen im Wald bis zum festgelegten Standplatz entgegenstellt. Der Wiesbadener Entwickler Abo Wind hat jüngst im rheinland-pfälzischen Treis-Karden erheblichen Aufwand betrieben, um den betagten Baum zu erhalten, erzählt Lena Fritsche, Sprecherin von Abo Wind, E&M. Denn die Kirsche liegt quer über den Weg gebeugt, den die Transporte zu nehmen hatten.

Und das heute noch, wie ein natürlicher Torbogen. Denn Abo Wind setzte einen selbstfahrenden Laster ein, der die mächtigen Rotoren schultern und in solch einen Winkel heben konnte, dass kein Ast brach. Mit Tempo 5 und per Fernsteuerung kroch das, was schließlich zu einer Vestas V150 werden sollte, so schonend wie möglich durch den Wald.

Abo Wind nimmt für sich in Anspruch, durch die langjährige Erfahrung mit Waldwindprojekten sorgfältig mit der Natur umgehen zu können. Beinahe jede zweite Anlage, die das hessische Unternehmen in Deutschland gebaut hat, befindet sich in Wäldern: 204 von bislang insgesamt 482 errichteten Turbinen. Der leistungsstärkste Waldwindpark befindet sich dabei in Brandenburg, wo im Dreieck Spreeau vor den Toren Berlins acht Vestas V150 seit 2021 bis zu 33,6 MW leisten.
 
Der Rotor einer Windkraftanlage unterquert auf dem Weg zu seinem Bestimmungsort in Treis-Karden (Rheinland-Pfalz) eine Vogelkirsche
Quelle: Abo Wind

In Anspruch genommene und (teils) dauerhaft bebaute Flächen lassen sich über Aufforsten oder verbesserte Waldstruktur ausgleichen. Artenschutzprojekte kompensieren Eingriffe in die Natur, etwa der Bau einer Wildkatzen-Burg. Diesen Palast der Tiere darf man sich als Ansammlung von Totholz vorstellen, in dem auch diverse Insekten residieren. Für das Wohlergehen von Hirschkäfern bemüht Abo Wind auch schon mal Hunde. Das feine Näschen der eigens trainierten Schnüffler findet Engerlinge, woraufhin das Umsiedeln etlicher Käferstöcke beginnen kann.

Das Projekt in Treis-Karden, das Abo Wind mit dem heutigen Eigentümer Trianel Erneuerbare Energien gebaut hat, erhielt vergleichsweise viel Rückenwind durch die Politik. Rheinland-Pfalz zählt zu den wenigen Bundesländern, die ihren Frieden geschlossen haben mit Windkraft im Wald. Mehr als jedes vierte der 1.758 Windkrafträder im vom Wald verwöhnten Bundesland (38 Prozent der Fläche) steht damit in der Nachbarschaft von Bäumen. Auf die Waldturbinen entfällt sogar ein Drittel der Leistung von 3.881 MW, bilanziert die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind, über sie siehe Seite 10) für Ende 2022.

Für das Land mit Taunus, Hunsrück, Eifel und Westerwald reicht es im Länderranking zu Platz drei hinter den Forstvorderen Hessen (485 Anlagen) und Brandenburg (481). Bundesweit kamen die 2.345 Waldanlagen Ende 2022 auf 11 Prozent an der installierten Leistung aller Turbinen in Deutschland − das sind 6.546 MW.

Karlsruhe ist für ein Land Luft − noch

Ganz anders das Bild in Sachsen-Anhalt. Gut ein Fünftel der Landesfläche ist bewaldet − und aufgrund strenger Gesetzgebung tabu für die Windenergie. Die FA Wind hat lediglich sieben Turbinen recherchiert, die auch noch − Baujahr '99 − zu den Dinosauriern der Energiewende gehören und auf einer Tagebauabraumhalde ihres Repowerings harren. Die CDU-SPD-FDP-Landesregierung tut derweil so, als gehe sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem September 2022 nichts an. Karlsruhe hatte ein Verbot von Waldwind einkassiert, allerdings in Thüringen, auch mit Verweis auf das von der Bundesregierung in Gesetz gegossene „überragende öffentliche Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren.

Seitdem können in Thüringen bis auf Weiteres Windenergieprojekte auf 30 Prozent der Landesfläche eine Genehmigung erhalten. In Sachsen-Anhalt dagegen gilt weiterhin ein ähnlich verfassungswidriger Passus. In Paragraf 8 Landeswaldgesetz (LWaldG) heißt es: „Eine Umwandlung [von Waldflächen; die Red.] zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“

Auf Anfrage von E&M, wie das zuständige Landeswirtschaftsministerium sich im Lichte des Karlsruher Urteils zu diesem Widerspruch positioniere, durfte eine Sprecherin lediglich die Leerformel ausrichten, dass das Urteil zum Thüringer Waldgesetz „keine Wirkung auf das Waldgesetz Sachsen-Anhalts“ habe. Die Regelung sei „aktuell in Kraft“ und es obliege den Gerichten, eine Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Ob die Exekutive an einer verfassungskonformen Änderung des Waldgesetzes arbeite, beantwortete die Sprecherin mit: „Die Landesregierung prüft derzeit Möglichkeiten zur Anpassung des LWaldG.“ Die Meinungsbildung in Parlament und Regierung sei noch nicht abgeschlossen.

Dass das Waldgesetz Sachsen-Anhalts eine ähnliche Überlebenschance hat wie die Vogelkirsche in Treis-Karden, darf bezweifelt werden. Allerdings legen politische Kräfte, die mit Erneuerbaren fremdeln, häufig kreative Verhinderungstaktiken an den Tag. In Thüringen erkennen Teile der Windbranche bereits Tendenzen bei CDU und FDP, das Landeswaldgesetz so zu überarbeiten, dass der Wald aufs Neue tabu wird. Die unheilvolle Unterstützung der AfD würde vermutlich die parlamentarische Mehrheit sicherstellen.

Für die Energiewende bedeuten derlei taktische Spielchen zusätzlichen Zeitverlust. Dabei kommt Forstgebieten eine wachsende Bedeutung zu − mit Blick auf Ausbauziele und die von Berlin im Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelte Flächenvorgabe für die Länder. Das hat selbst Sachsen erkannt, das Schlusslicht unter den Flächenländern bei der Windkraft, das kaum zubaut und dadurch auf einen überalterten Anlagenbestand (durchschnittlich 18,6 Jahre) mit lediglich 1.317 MW Gesamtleistung kommt (Schnitt pro Turbine: 1,5 MW; im Neubau sind heutzutage 5 MW üblich). Der sächsische Landesentwicklungsplan schließt seit 2013 Windkraft im Wald eigentlich aus. Immerhin hat die Kenia-Koalition die Wälder Anfang 2023 per „Flexibilisierungsklausel“ bis 2027 geöffnet, zumindest eingeschränkt. Sachsen kommt bisher auf 30 Turbinen im Gehölz, das sind 3 Prozent der nur 873 Anlagen.

Waldwind − für einen Neuling attraktiv

Viele Forsteigentümer suchen ihr Heil in der Windkraft, seit Borkenkäfer, Dürren und Orkane ihren Monokulturen Schaden zugefügt haben. Einer von ihnen ist Prinz Otto-Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Im südwestfälischen Erndtebrück möchte er bis zu zwölf Windturbinen auf das Gelände lassen, das erhebliche Leerstellen aufweist. Ihm geht es nicht allein um die gewinnbringende und klimaschützende Ökostromproduktion. Er will die sogenannten Kalamitätsflächen komplett durch einen widerstandsfähigeren Mischwald ersetzen.

Mit dem Erneuerbaren-Projekt hat er einen Neuling im deutschen Waldwind betraut: Der norwegische Erneuerbaren-Riese Statkraft will in Erndtebrück bis 2027 sein erstes solches Projekt in Deutschland umsetzen, gleichzeitig mit dem Sechs-Turbinenpark „Rappenhagen“ im nordhessischen Wesertal, für den die Antragsunterlagen noch 2023 fertig werden sollen. In Schweden etwa ist Statkraft mit vier großen Parks in Wäldern fertig.

Statkraft Germany ist sich des Eingriffs in die Natur bewusst, den jede Windturbine im Wald für die besondere Umgebung darstellt. Die FA Wind hat errechnet, dass eine Anlage im Schnitt 0,46 Hektar Fläche dauerhaft und weitere 0,44 Hektar während der Bauphase temporär belegt. Daraus ergibt sich die Pflicht zu Ausgleichsmaßnahmen. Die regelt jedes Land anders. Statkraft weist auf Anfrage darauf hin, mehr zu tun als lediglich den üblichen halben Hektar Wald für die dauerhaft beanspruchte Fläche aufzuforsten. Die Maßnahmen, die neben dem Aufforsten auch das Anlegen eines neuen Mischwalds oder Wassererhaltungsprojekte im Wald umfassen können, mache Statkraft sich zur Aufgabe, „unabhängig davon, ob es sich um geschädigte Flächen handelt oder nicht“, so Roman Goodarzi, Sprecher von Statkraft Wind & Solar Deutschland. Insgesamt will das Unternehmen so 2 Hektar Wald je Anlage entwickeln, also 1,5 Hektar über den Durst.

Mehr für Wald und Klima tun als nötig? Vogelkirschen und Artverwandte würden ihren Enkeln gern davon erzählen.

Mittwoch, 27.09.2023, 08:55 Uhr
Volker Stephan

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