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Energie & Management > Politik - Weniger Bürokratie per Gesetz
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Weniger Bürokratie per Gesetz

Das Bundeskabinett hat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Es betrifft auch Maßnahmen für die Energiebranche. Kritiker bezweifeln allerdings bereits seine Wirksamkeit.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am 13.  März im Bundeskabinett das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) eingebracht. Es wurde gemeinsam beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte es als wichtigen Schritt. „Auch die ressortübergreifende Bürokratieentlastungsverordnung, die aktuell finalisiert wird, sieht weitere Entlastungen für die Wirtschaft vor“, versprach er. Weitere themenspezifische Entlastungspakete müssten das Gesetz ergänzen, so Habeck.

Er will beispielsweise das Praxischeck-Instrumentariums seines Hauses unter aktiver Beteiligung aller Ressorts und der Länder ausweiten. Im Solarbereich hätten sich damit bereits spürbare Entlastungen durchsetzen können, sagte der Minister. Im Solarpaket verankert wurden die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme, die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, inklusive einer Sonderausnahme für Balkon-Kraftwerke oder vereinfachte Anmeldeverfahren.

Das Instrument Praxis-Check werde schrittweise auf weitere, vor allem für den breiten Mittelstand relevante Themen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Beauftragtenwesen oder den Datenschutz ausgerollt, versprach Habeck. Zu den für die Energiebranche wichtigen Maßnahmen im BEG IV zählt er die Regelung im Bundesberggesetz, dass die Nutzung oberflächennaher Erdwärme bis 400 Meter Tiefe nicht dem Bergrecht unterliegt.

Weitere Erleichterungen sollen für Start-ups und innovative gemeinwohlorientierte Unternehmen geschaffen werden. Die nachhaltige Beschaffung werde einfacher gestaltet, damit auch regionale und lokale Unternehmen davon profitieren können. Basis für das sogenannte Vergabetransformationspaket ist eine umfangreiche öffentliche Konsultation im letzten Jahr. Auf dieser Basis werde derzeit ein Referentenentwurf mit Gesetzes- und Verordnungsanpassungen erstellt, kündigte Habeck an. Ein Basisregister für Unternehmen soll künftig Mehrfachmeldungen an verschiedene Register vermeiden und durch zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzen.

Opposition nennt Bürokratie „besorgniserregend“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Günter Krings, und die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner kritisierten das Bürokratieentlastungsgesetz IV. „Die selbst ernannte Fortschrittskoalition hat nicht die Kraft zu echten methodischen und strukturellen Neuerungen beim Bürokratieabbau“, so die Oppositionsvertreter.

Brandbriefe der Kommunen und der Wirtschaft gegen die Bürokratie-Überlastungen zeigten laut Klöckner ein „besorgniserregende Ausmaß“. Der größte Bürokratiekostentreiber sei das Gebäudeenergiegesetz. Eine Misstrauenskultur gegen Unternehmen sei zur DNA der Ampel geworden und somit zum Standortnachteil für unsere Wirtschaft, so die CDU/CSU.

VKU will Nachbesserungen

Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ist unzufrieden: „Der Regierungsentwurf bleibt weit hinter sinnvollen Möglichkeiten zurück.“ Liebing nannte es „unverständlich“, dass viele gute und konkrete Vorschläge im aktuellen Entwurf nicht aufgegriffen wurden.

Das betreffe vor allem Erleichterungen bei der Genehmigung von Projekten für die Energiewende sowie die Infrastruktur für die Wasserversorgung und -entsorgung. „Wir werden uns während des parlamentarischen Verfahrens deshalb mit viel kommunalwirtschaftlicher Expertise einbringen, um noch Verbesserungen zu erzielen“, kündigte er an.

Für den BDEW sagte die Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Wir erwarten ein Bürokratieentlastungsgesetz speziell für die Energiebranche, um das Dickicht an Meldepflichten und Vorgaben etwas zu lichten.“ Zentral sei auch die Forderung nach einer zentralen IT-Plattform für die koordinierte Erfüllung der Informations- und Meldepflichten. Damit wäre schon viel gewonnen.

Unternehmen sehen Bürokratie als Investitionshindernis

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) begrüßt das Gesetz, sieht aber nur einen kleinen Schritt für den Bürokratieabbau. Geschäftsführer Thorsten Alsleben forderte, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich ausgeweitet werde, um zahlreiche weitere bürokratische Regelungen abzuschaffen. Alsleben lobte das Verfahren, bei dem Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und NGOs aufgerufen waren, bürokratische Hindernisse zu benennen. Allerdings seien die allermeisten dieser Vorschläge an den Widerständen in den Fachressorts gescheitert.

„Von den ursprünglich 442 Bürokratieabbauverschlägen hat die Regierung am Ende weniger als ein Viertel auf den Weg gebracht“, sagte Ahlsleben. „Vor allem Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweigert sinnvolle Bürokratieentlastungen wie zum Beispiel die Möglichkeit, Arbeitsverträge digital zu unterzeichnen.“ Studien und Umfragen zeigten, dass Bürokratie inzwischen zum größten Standortnachteil von Deutschland geworden ist, noch vor hohen Steuern und Energiepreisen. 58 Prozent der Unternehmen würden wegen der ausufernden Bürokratie nicht mehr in Deutschland investieren.

Mittwoch, 13.03.2024, 15:50 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Weniger Bürokratie per Gesetz
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Politik
Weniger Bürokratie per Gesetz
Das Bundeskabinett hat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Es betrifft auch Maßnahmen für die Energiebranche. Kritiker bezweifeln allerdings bereits seine Wirksamkeit.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am 13.  März im Bundeskabinett das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) eingebracht. Es wurde gemeinsam beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte es als wichtigen Schritt. „Auch die ressortübergreifende Bürokratieentlastungsverordnung, die aktuell finalisiert wird, sieht weitere Entlastungen für die Wirtschaft vor“, versprach er. Weitere themenspezifische Entlastungspakete müssten das Gesetz ergänzen, so Habeck.

Er will beispielsweise das Praxischeck-Instrumentariums seines Hauses unter aktiver Beteiligung aller Ressorts und der Länder ausweiten. Im Solarbereich hätten sich damit bereits spürbare Entlastungen durchsetzen können, sagte der Minister. Im Solarpaket verankert wurden die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme, die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, inklusive einer Sonderausnahme für Balkon-Kraftwerke oder vereinfachte Anmeldeverfahren.

Das Instrument Praxis-Check werde schrittweise auf weitere, vor allem für den breiten Mittelstand relevante Themen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Beauftragtenwesen oder den Datenschutz ausgerollt, versprach Habeck. Zu den für die Energiebranche wichtigen Maßnahmen im BEG IV zählt er die Regelung im Bundesberggesetz, dass die Nutzung oberflächennaher Erdwärme bis 400 Meter Tiefe nicht dem Bergrecht unterliegt.

Weitere Erleichterungen sollen für Start-ups und innovative gemeinwohlorientierte Unternehmen geschaffen werden. Die nachhaltige Beschaffung werde einfacher gestaltet, damit auch regionale und lokale Unternehmen davon profitieren können. Basis für das sogenannte Vergabetransformationspaket ist eine umfangreiche öffentliche Konsultation im letzten Jahr. Auf dieser Basis werde derzeit ein Referentenentwurf mit Gesetzes- und Verordnungsanpassungen erstellt, kündigte Habeck an. Ein Basisregister für Unternehmen soll künftig Mehrfachmeldungen an verschiedene Register vermeiden und durch zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzen.

Opposition nennt Bürokratie „besorgniserregend“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Günter Krings, und die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner kritisierten das Bürokratieentlastungsgesetz IV. „Die selbst ernannte Fortschrittskoalition hat nicht die Kraft zu echten methodischen und strukturellen Neuerungen beim Bürokratieabbau“, so die Oppositionsvertreter.

Brandbriefe der Kommunen und der Wirtschaft gegen die Bürokratie-Überlastungen zeigten laut Klöckner ein „besorgniserregende Ausmaß“. Der größte Bürokratiekostentreiber sei das Gebäudeenergiegesetz. Eine Misstrauenskultur gegen Unternehmen sei zur DNA der Ampel geworden und somit zum Standortnachteil für unsere Wirtschaft, so die CDU/CSU.

VKU will Nachbesserungen

Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ist unzufrieden: „Der Regierungsentwurf bleibt weit hinter sinnvollen Möglichkeiten zurück.“ Liebing nannte es „unverständlich“, dass viele gute und konkrete Vorschläge im aktuellen Entwurf nicht aufgegriffen wurden.

Das betreffe vor allem Erleichterungen bei der Genehmigung von Projekten für die Energiewende sowie die Infrastruktur für die Wasserversorgung und -entsorgung. „Wir werden uns während des parlamentarischen Verfahrens deshalb mit viel kommunalwirtschaftlicher Expertise einbringen, um noch Verbesserungen zu erzielen“, kündigte er an.

Für den BDEW sagte die Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Wir erwarten ein Bürokratieentlastungsgesetz speziell für die Energiebranche, um das Dickicht an Meldepflichten und Vorgaben etwas zu lichten.“ Zentral sei auch die Forderung nach einer zentralen IT-Plattform für die koordinierte Erfüllung der Informations- und Meldepflichten. Damit wäre schon viel gewonnen.

Unternehmen sehen Bürokratie als Investitionshindernis

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) begrüßt das Gesetz, sieht aber nur einen kleinen Schritt für den Bürokratieabbau. Geschäftsführer Thorsten Alsleben forderte, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich ausgeweitet werde, um zahlreiche weitere bürokratische Regelungen abzuschaffen. Alsleben lobte das Verfahren, bei dem Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und NGOs aufgerufen waren, bürokratische Hindernisse zu benennen. Allerdings seien die allermeisten dieser Vorschläge an den Widerständen in den Fachressorts gescheitert.

„Von den ursprünglich 442 Bürokratieabbauverschlägen hat die Regierung am Ende weniger als ein Viertel auf den Weg gebracht“, sagte Ahlsleben. „Vor allem Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweigert sinnvolle Bürokratieentlastungen wie zum Beispiel die Möglichkeit, Arbeitsverträge digital zu unterzeichnen.“ Studien und Umfragen zeigten, dass Bürokratie inzwischen zum größten Standortnachteil von Deutschland geworden ist, noch vor hohen Steuern und Energiepreisen. 58 Prozent der Unternehmen würden wegen der ausufernden Bürokratie nicht mehr in Deutschland investieren.

Mittwoch, 13.03.2024, 15:50 Uhr
Susanne Harmsen

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