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Angesichts zunehmender Trockenphasen in Mitteleuropa fordert der Wasserkraftverband Mitteldeutschland den Erhalt und die energetische Nutzung bestehender Querbauwerke.
Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland kritisiert die EEG-Novelle 2027 scharf: Die darin neu enthaltende 25-kW-Grenze würde Investitionen in eben diese kleinen Wasserkraftanlagen erheblich erschweren. Dies könne vor allem die Reaktivierung bestehender, bislang nicht oder nicht mehr energetisch genutzter Querbauwerke treffen.
Der Verband verbindet seine Kritik an der EEG-Novelle mit einer grundsätzlichen Forderung zum Umgang mit Wehren und Staustufen. Vor einem Rückbau solle geprüft werden, ob sich vorhandene Bauwerke weiter wasserwirtschaftlich und energetisch nutzen lassen. Der Verband fordert deshalb ein Moratorium für den Abriss von Querbauwerken. Als Argument führt er neben der Stromerzeugung auch den Wasserrückhalt während Trockenperioden an.
„Es ist widersinnig, bestehende Querbauwerke mit öffentlichen Mitteln abzureißen und gleichzeitig privaten Investoren die wirtschaftliche Grundlage dafür zu entziehen, genau diese Standorte zu sanieren und für die Energiewende nutzbar zu machen“, sagt Martin Richter, Präsident des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland. „Wir sollten Wasser in der Landschaft halten, bestehende Infrastruktur sinnvoll weiterentwickeln und dort erneuerbaren Strom erzeugen, wo dies ökologisch verträglich möglich ist. Das verbindet Gewässerschutz, Klimaschutz und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld.“
Genau diese Entwicklung könnte die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes jedoch erschweren, so der Verband in seiner Mitteilung. Nach den derzeit vorgesehenen Regelungen sollen neue Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 kW keine EEG-Vergütung mehr erhalten.
Wirtschaftlichkeit kleiner Anlagen im Fokus
Gerade an kleineren Querbauwerken könne die installierbare Leistung unterhalb von 25 kW liegen. Ohne EEG-Vergütung verschlechtere sich dort die Kalkulationsgrundlage, argumentiert der Verband. Betreiber müssten neben der Erzeugungstechnik häufig auch Investitionen in die wasserbauliche Infrastruktur und in Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit finanzieren.
Der Wasserkraftverband sieht in der energetischen Nutzung vorhandener Querbauwerke zudem eine Möglichkeit, öffentliche Ausgaben für deren Erhalt zu reduzieren. Private Betreiber könnten die Sanierung von Wehren oder Staustufen mit Investitionen in die Stromerzeugung verbinden. Ob und in welchem Umfang daraus eine Entlastung der öffentlichen Haushalte entsteht, hängt allerdings vom jeweiligen Standort, den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und den wasserrechtlichen Vorgaben ab.
Zwei Forderungen an die Politik
Für die anstehende EEG-Novelle formuliert der Wasserkraftverband zwei Forderungen. Zum einen soll vor dem Rückbau bestehender Querbauwerke grundsätzlich geprüft werden, ob eine ökologische und energetische Weiternutzung möglich ist. Zum anderen verlangt er, die vorgesehene 25-kW-Grenze für neue Wasserkraftanlagen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Zur Begründung verweist der Verband auch auf Paragraf 2 EEG. Danach liegen Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Nach Auffassung des Verbands sollte dieser gesetzliche Stellenwert auch bei Entscheidungen über bestehende wasserbauliche Infrastruktur berücksichtigt werden.
Ob die geplante Fördergrenze tatsächlich dazu führt, dass Projekte an bestehenden Querbauwerken nicht umgesetzt werden, hängt neben der EEG-Vergütung von Investitionskosten, Stromerlösen, Genehmigungsanforderungen und den erforderlichen gewässerökologischen Maßnahmen ab. Der Verband sieht die Vergütung jedoch als einen wesentlichen Baustein für die Finanzierung kleiner Standorte. (hr)
Freitag, 14.08.2026, 11:16 Uhr
Heidi Roider
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