E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Verbund: Ausgleichszahlungen für Bestandskunden
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Verbund: Ausgleichszahlungen für Bestandskunden

Der Stromkonzern legte einen Rechtsstreit mit der Arbeiterkammer Oberösterreich wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen bei. Der Tiroler Tiwag steht eine Sammelklage ins Haus.
 
Der Verbund, Österreichs größter Stromkonzern, und die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich haben einen Rechtsstreit wegen Preisänderungen beigelegt. Per 1. März dieses Jahres hatte der Verbund den Strompreis für seine Bestandskunden erhöht. Er berief sich dabei auf eine seit Januar 2022 geltende Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsegesetz (ElWOG). Sie lässt Preisanpassungen zu, wenn diese in einem „angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen.“ Die Kunden sind „über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch“ zu informieren.

Die Arbeiterkammer hielt das Vorgehen des Verbunds sowie den Umfang der Preiserhöhungen für rechtlich fragwürdig und wollte die Angelegenheit gerichtlich klären. Parallel dazu verhandelte sie mit dem Verbund über eine außergerichtliche Lösung, die nun offenbar zustande kam.

Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung des Konzerns und der AK hieß, leistet der Verbund Bestandskunden, die per 30. September von ihm beliefert wurden und mindestens seit 1. Juni 2023 über einen Liefervertrag verfügten oder noch verfügen, verbrauchsabhängige einmalige Ausgleichszahlungen. Bei einem Jahresbedarf bis zu 1.500 kWh beläuft sich die Einmalzahlung auf 20 Euro, bei einem Bedarf von 1.501 bis 3.000 kWh sind es 40 Euro, ab 3.001 kWh 85 Euro. Nicht begünstigt sind Kunden mit Floater-Verträgen, bei denen sich der Preis nach den aktuellen Entwicklungen im Großhandel richtet. Der Präsident der AK Oberösterreich, Andreas Stangl, konstatierte, dies „bringt unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten.“

Schwammige Bestimmung

Ausdrücklich betonten der Verbund und die AK, die erwähnte Bestimmung im ElWOG sei zu schwammig, um den Energieversorgern und ihren Kunden Rechtssicherheit zu bieten. Verbund-Generaldirektor Michael Strugl und AK-Präsident Stangl forderten daher die Bundespolitik einmal mehr auf, die Rechtslage zu ändern. Wie berichtet, ist dies jedoch auf absehbare Zeit nicht geplant. Das seit langem angekündigte Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), die Nachfolgebestimmung des ElWOG, wird laut gut informierten Kreisen keine diesbezüglichen Vorgaben enthalten.

Sammelklage gegen die Tiwag

Unterdessen initiierte der Tiroler Rechtsanwalt Florian Scheiber eine Sammelklage gegen den Energieversorger Tiwag, der zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Tirol steht, sowie gegen dessen Tochterunternehmen Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB). Sie hatten die Stromlieferverträge ihrer Kunden gekündigt und ihnen neue Verträge angeboten, denen ausdrücklich zugestimmt werden muss. Die neuen Verträge beginnen mit 1. Januar 2024 zu laufen, die Altverträge laufen mit 31. März kommenden Jahres aus. Anfang Dezember hatten der Tiwag zufolge etwa 90.000 ihrer 236.000 Kunden den neuen Kontrakten nicht zugestimmt. Laut Scheiber verweigerten bis dato insgesamt rund 100.000 Kunden der Tiwag und der IKB ihre Zustimmung.

Der Rechtsanwalt, der von der Angelegenheit selbst betroffen ist, konstatierte in einer Mitteilung, es sei „zwar unklar, ob die Massenkündigungen zulässig sind. Nichtsdestotrotz sollte nichts unversucht gelassen werden, die Gerichte zur Klärung dieser Frage zu konsultieren. Jeder, der sich mit der Kündigung nicht abfinden möchte, sollte daher rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.“

Einigung gescheitert

Zuvor war eine Einigung der Tiwag mit der Arbeiterkammer Tirol gescheitert. Ähnlich wie der Verbund hatte der Tiroler Konzern einmalige Ausgleichszahlungen angeboten. Im Gegenzug sollte die AK bereits eingebrachte Klagen zurückziehen. In den Verhandlungen mit der Tiwag hatte die AK nach eigenem Bekunden einen Strompreis von weniger als 10 Cent/kWh gefordert. Der Präsident der AK Tirol, Erwin Zangerl, betonte, die Kosten dafür „wären jedenfalls geringer für die Tiwag, als das, was auf sie zukommt, sollte sie die Klagen verlieren. Mir ist nicht klar, was diese starre Haltung bringen soll, außer, dass dadurch die derzeitige Unsicherheit bei den Kundinnen und Kunden verlängert wird.“

Freitag, 15.12.2023, 13:56 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Verbund: Ausgleichszahlungen für Bestandskunden
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich
Verbund: Ausgleichszahlungen für Bestandskunden
Der Stromkonzern legte einen Rechtsstreit mit der Arbeiterkammer Oberösterreich wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen bei. Der Tiroler Tiwag steht eine Sammelklage ins Haus.
 
Der Verbund, Österreichs größter Stromkonzern, und die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich haben einen Rechtsstreit wegen Preisänderungen beigelegt. Per 1. März dieses Jahres hatte der Verbund den Strompreis für seine Bestandskunden erhöht. Er berief sich dabei auf eine seit Januar 2022 geltende Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsegesetz (ElWOG). Sie lässt Preisanpassungen zu, wenn diese in einem „angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen.“ Die Kunden sind „über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch“ zu informieren.

Die Arbeiterkammer hielt das Vorgehen des Verbunds sowie den Umfang der Preiserhöhungen für rechtlich fragwürdig und wollte die Angelegenheit gerichtlich klären. Parallel dazu verhandelte sie mit dem Verbund über eine außergerichtliche Lösung, die nun offenbar zustande kam.

Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung des Konzerns und der AK hieß, leistet der Verbund Bestandskunden, die per 30. September von ihm beliefert wurden und mindestens seit 1. Juni 2023 über einen Liefervertrag verfügten oder noch verfügen, verbrauchsabhängige einmalige Ausgleichszahlungen. Bei einem Jahresbedarf bis zu 1.500 kWh beläuft sich die Einmalzahlung auf 20 Euro, bei einem Bedarf von 1.501 bis 3.000 kWh sind es 40 Euro, ab 3.001 kWh 85 Euro. Nicht begünstigt sind Kunden mit Floater-Verträgen, bei denen sich der Preis nach den aktuellen Entwicklungen im Großhandel richtet. Der Präsident der AK Oberösterreich, Andreas Stangl, konstatierte, dies „bringt unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten.“

Schwammige Bestimmung

Ausdrücklich betonten der Verbund und die AK, die erwähnte Bestimmung im ElWOG sei zu schwammig, um den Energieversorgern und ihren Kunden Rechtssicherheit zu bieten. Verbund-Generaldirektor Michael Strugl und AK-Präsident Stangl forderten daher die Bundespolitik einmal mehr auf, die Rechtslage zu ändern. Wie berichtet, ist dies jedoch auf absehbare Zeit nicht geplant. Das seit langem angekündigte Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), die Nachfolgebestimmung des ElWOG, wird laut gut informierten Kreisen keine diesbezüglichen Vorgaben enthalten.

Sammelklage gegen die Tiwag

Unterdessen initiierte der Tiroler Rechtsanwalt Florian Scheiber eine Sammelklage gegen den Energieversorger Tiwag, der zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Tirol steht, sowie gegen dessen Tochterunternehmen Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB). Sie hatten die Stromlieferverträge ihrer Kunden gekündigt und ihnen neue Verträge angeboten, denen ausdrücklich zugestimmt werden muss. Die neuen Verträge beginnen mit 1. Januar 2024 zu laufen, die Altverträge laufen mit 31. März kommenden Jahres aus. Anfang Dezember hatten der Tiwag zufolge etwa 90.000 ihrer 236.000 Kunden den neuen Kontrakten nicht zugestimmt. Laut Scheiber verweigerten bis dato insgesamt rund 100.000 Kunden der Tiwag und der IKB ihre Zustimmung.

Der Rechtsanwalt, der von der Angelegenheit selbst betroffen ist, konstatierte in einer Mitteilung, es sei „zwar unklar, ob die Massenkündigungen zulässig sind. Nichtsdestotrotz sollte nichts unversucht gelassen werden, die Gerichte zur Klärung dieser Frage zu konsultieren. Jeder, der sich mit der Kündigung nicht abfinden möchte, sollte daher rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.“

Einigung gescheitert

Zuvor war eine Einigung der Tiwag mit der Arbeiterkammer Tirol gescheitert. Ähnlich wie der Verbund hatte der Tiroler Konzern einmalige Ausgleichszahlungen angeboten. Im Gegenzug sollte die AK bereits eingebrachte Klagen zurückziehen. In den Verhandlungen mit der Tiwag hatte die AK nach eigenem Bekunden einen Strompreis von weniger als 10 Cent/kWh gefordert. Der Präsident der AK Tirol, Erwin Zangerl, betonte, die Kosten dafür „wären jedenfalls geringer für die Tiwag, als das, was auf sie zukommt, sollte sie die Klagen verlieren. Mir ist nicht klar, was diese starre Haltung bringen soll, außer, dass dadurch die derzeitige Unsicherheit bei den Kundinnen und Kunden verlängert wird.“

Freitag, 15.12.2023, 13:56 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.