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Energie & Management > Wasserstoff - Regeln für grünen Wasserstoff und E-Fuels beschlossen
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Wasserstoff

Regeln für grünen Wasserstoff und E-Fuels beschlossen

Die Bundesregierung hat einheitliche Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels beschlossen. Zudem wird für H2 im Verkehrssektor die THG-Quote höher angerechnet.
Mit der Novelle der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) definiert der Gesetzgeber erstmals Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels. Die Verordnung definiert die Bedingungen, unter denen Strom zur Herstellung von E-Fuels und anderen synthetischen Kraftstoffen als vollständig erneuerbar und der mit diesem Strom erzeugte Wasserstoff als „grün“ gilt. Zudem wird die Förderung von grünem Wasserstoff zum Einsatz im Verkehrssektor im Rahmen der THG-Quote durch höhere Anrechnung verbessert.

Auf diese Weise will die Bundesregierung die Voraussetzung für einen beschleunigten Markthochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft schaffen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erläuterte: „Sowohl Kraftstoffhersteller als auch die Stahl- und Chemieunternehmen bauen darauf, dass baldmöglichst große Mengen des klimaneutral erzeugten Gases zur Verfügung stehen.“ Vor allem im Luft- und Seeverkehr würden E-Fuels gebraucht, um Schiffe und Flugzeuge klimafreundlich anzutreiben und die Klimaziele im Verkehr zu erreichen.

Erneuerbar produzierter Strom als Basis

„Dank der heute beschlossenen, einheitlichen Regeln bekommt die Wasserstoffwirtschaft die nötige Planungssicherheit für den schnellen Aufbau eines Markts für Produkte aus grünem Wasserstoff“, so Lemke. Wasserstoff darf nur dann als „grün“ gelten, wenn der bei seiner Herstellung eingesetzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien nicht-biogenen Ursprungs stammt. Außerdem muss der CO2-Ausstoß der gesamten Produktion durch die Nutzung von grünem Wasserstoff um mindestens 70 Prozent gesenkt werden.

Dabei werden die Emissionen über die gesamte Lieferkette berücksichtigt, unter anderem auch für den Transport des grünen Wasserstoffs. Diese Anforderungen gelten genauso für die Produktion von mit grünem Wasserstoff erzeugten E-Fuels für Straßenfahrzeuge und weitere erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (Renewable fuels of non-biological origin, RFNBOs). Künftig können sich Mineralölunternehmen RFNBOs mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote anrechnen. Bisher war lediglich eine zweifache Anrechnung vorgesehen. Die THG-Quote verpflichtet die Kraftstoffhersteller in Deutschland per Gesetz dazu, einen wachsenden Anteil ihrer Produkte klimaneutral herzustellen.

Die Novelle der 37.  ImSchV setzt europarechtliche Vorgaben aus zwei delegierten Verordnungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) für die Herstellung von RFNBOs – insbesondere für den Bezug von erneuerbarem Strom – und für die Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen von RFNBOs zum Einsatz im Verkehrssektor um. Die novellierte 37. BImSchV bedarf der Zustimmung des Bundestags, bevor sie in Kraft treten kann.

Branchenverband wünscht sich international gültige Zertifikate

Herkunftsnachweise für neue Gase sind entscheidend für den europäischen Wasserstoffmarkt, kommentierte der Branchenverband Zukunft Gas. Sein Geschäftsführer, Timm Kehler, forderte allerdings: „Herkunftsnachweise sollten sich auf CO2-Einsparung fokussieren, vom physischen Gashandel getrennt werden und sektorübergreifend einsetzbar sein.“ Kleinteilige bürokratische Einschränkungen führten zu Marktabschottung und behinderten die Defossilisierung, fürchtet Kehler.

„Handelbare Herkunftsnachweise geben potenziellen Produzenten neuer Gase die notwendige Sicherheit stabiler Rahmenbedingungen und einer ausreichenden Marktgröße“, so Kehler. Drei Faktoren seien entscheidend für den Erfolg von Herkunftsnachweisen: die Angabe von Treibhausgas-Emissionen, die Trennung des physischen Handels von den Herkunftsnachweisen und die sektorübergreifende Anrechnung.

Schließlich sei für den Markthochlauf der neuen Gase wichtig, dass diesen ein möglichst großer Markt zur Verfügung steht. Nur wenn Konsens über Produktstandards herrsche, werde auch ein funktionierender internationaler Handel einsetzen, sagte Kehler.

Mittwoch, 13.12.2023, 14:44 Uhr
Susanne Harmsen
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Wasserstoff
Regeln für grünen Wasserstoff und E-Fuels beschlossen
Die Bundesregierung hat einheitliche Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels beschlossen. Zudem wird für H2 im Verkehrssektor die THG-Quote höher angerechnet.
Mit der Novelle der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) definiert der Gesetzgeber erstmals Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels. Die Verordnung definiert die Bedingungen, unter denen Strom zur Herstellung von E-Fuels und anderen synthetischen Kraftstoffen als vollständig erneuerbar und der mit diesem Strom erzeugte Wasserstoff als „grün“ gilt. Zudem wird die Förderung von grünem Wasserstoff zum Einsatz im Verkehrssektor im Rahmen der THG-Quote durch höhere Anrechnung verbessert.

Auf diese Weise will die Bundesregierung die Voraussetzung für einen beschleunigten Markthochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft schaffen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erläuterte: „Sowohl Kraftstoffhersteller als auch die Stahl- und Chemieunternehmen bauen darauf, dass baldmöglichst große Mengen des klimaneutral erzeugten Gases zur Verfügung stehen.“ Vor allem im Luft- und Seeverkehr würden E-Fuels gebraucht, um Schiffe und Flugzeuge klimafreundlich anzutreiben und die Klimaziele im Verkehr zu erreichen.

Erneuerbar produzierter Strom als Basis

„Dank der heute beschlossenen, einheitlichen Regeln bekommt die Wasserstoffwirtschaft die nötige Planungssicherheit für den schnellen Aufbau eines Markts für Produkte aus grünem Wasserstoff“, so Lemke. Wasserstoff darf nur dann als „grün“ gelten, wenn der bei seiner Herstellung eingesetzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien nicht-biogenen Ursprungs stammt. Außerdem muss der CO2-Ausstoß der gesamten Produktion durch die Nutzung von grünem Wasserstoff um mindestens 70 Prozent gesenkt werden.

Dabei werden die Emissionen über die gesamte Lieferkette berücksichtigt, unter anderem auch für den Transport des grünen Wasserstoffs. Diese Anforderungen gelten genauso für die Produktion von mit grünem Wasserstoff erzeugten E-Fuels für Straßenfahrzeuge und weitere erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (Renewable fuels of non-biological origin, RFNBOs). Künftig können sich Mineralölunternehmen RFNBOs mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote anrechnen. Bisher war lediglich eine zweifache Anrechnung vorgesehen. Die THG-Quote verpflichtet die Kraftstoffhersteller in Deutschland per Gesetz dazu, einen wachsenden Anteil ihrer Produkte klimaneutral herzustellen.

Die Novelle der 37.  ImSchV setzt europarechtliche Vorgaben aus zwei delegierten Verordnungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) für die Herstellung von RFNBOs – insbesondere für den Bezug von erneuerbarem Strom – und für die Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen von RFNBOs zum Einsatz im Verkehrssektor um. Die novellierte 37. BImSchV bedarf der Zustimmung des Bundestags, bevor sie in Kraft treten kann.

Branchenverband wünscht sich international gültige Zertifikate

Herkunftsnachweise für neue Gase sind entscheidend für den europäischen Wasserstoffmarkt, kommentierte der Branchenverband Zukunft Gas. Sein Geschäftsführer, Timm Kehler, forderte allerdings: „Herkunftsnachweise sollten sich auf CO2-Einsparung fokussieren, vom physischen Gashandel getrennt werden und sektorübergreifend einsetzbar sein.“ Kleinteilige bürokratische Einschränkungen führten zu Marktabschottung und behinderten die Defossilisierung, fürchtet Kehler.

„Handelbare Herkunftsnachweise geben potenziellen Produzenten neuer Gase die notwendige Sicherheit stabiler Rahmenbedingungen und einer ausreichenden Marktgröße“, so Kehler. Drei Faktoren seien entscheidend für den Erfolg von Herkunftsnachweisen: die Angabe von Treibhausgas-Emissionen, die Trennung des physischen Handels von den Herkunftsnachweisen und die sektorübergreifende Anrechnung.

Schließlich sei für den Markthochlauf der neuen Gase wichtig, dass diesen ein möglichst großer Markt zur Verfügung steht. Nur wenn Konsens über Produktstandards herrsche, werde auch ein funktionierender internationaler Handel einsetzen, sagte Kehler.

Mittwoch, 13.12.2023, 14:44 Uhr
Susanne Harmsen

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