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Energie & Management > Recht - Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen auf dem Prüfstand
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen auf dem Prüfstand

Der EuGH verhandelt zur Dreijahreslösung bei unwirksamen Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen. Der AGFW fordert Rechtssicherheit durch eine Novelle der AVBFernwärmeV.
Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) fand die mündliche Verhandlung zur „Dreijahreslösung bei Fernwärmepreisen“ statt. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich in den kommenden Monaten. Der Ausgang der Entscheidung könnte Auswirkungen auf zahlreiche Fernwärmeversorger haben. Der Branchenverband AGFW fordert deshalb, die rechtlichen Fragen im Zuge der geplanten Novelle der AVBFernwärme-Verordnung zu klären, teilte der Verband am 12. März mit. 

Die Dreijahreslösung geht auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück. Bislang wird die Dreijahreslösung herangezogen, wenn Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen unwirksam werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können Preiserhöhungen nur bis zu drei Jahre nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung rückwirkend beanstanden. Nach Darstellung des AGFW sorgt diese Lösung bislang für eine gewisse Stabilität bei der Abwicklung bestehender Verträge.

Risiko bei Rückfall auf historische Anfangspreise

„Werden diese unwirksam gewordenen Klauseln in der Folge aus dem Vertrag gestrichen, fehlt den bisherigen Preisänderungen in dem Vertrag die rechtliche Grundlage“, erklärt Norman Fricke, Bereichsleiter Recht und Europa des AGFW. Es entsteht ein Problem, wenn unwirksame Preisänderungsklauseln vollständig aus dem Vertrag entfallen. In diesem Fall verlieren frühere Preisanpassungen ihre rechtliche Grundlage. Kunden könnten dann auf den ursprünglichen Vertragspreis zurückgreifen.

Diese Anfangspreise liegen in vielen Fällen viele Jahre zurück. Teilweise stammen sie aus Verträgen, die vor zehn oder 20 Jahren abgeschlossen wurden. Ein Rückgriff auf diese Preise würde nach Angaben des AGFW bei heutigen Kostenstrukturen erhebliche wirtschaftliche Belastungen für Versorger auslösen. Der Verband warnt daher vor Rückforderungsansprüchen von Kunden. Sollten solche Ansprüche massenhaft geltend gemacht werden, könnten einzelne Stadtwerke in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Forderung nach gesetzlicher Klarstellung über die AVBFernwärmeV

Vor diesem Hintergrund fordert der AGFW eine gesetzliche Präzisierung im Rahmen der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV − die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Ziel sei eine klare Regelung für den Umgang mit unwirksamen Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen.

Der Verband verweist darauf, dass flexible Preisänderungsmechanismen in Fernwärmeverträgen eine wichtige Funktion erfüllen. Sie ermöglichen Anpassungen an Veränderungen auf den Energiemärkten und erlauben zugleich eine Weitergabe von sinkenden Kosten an die Kunden. Auch die Bundesregierung habe im Verfahren vor dem EuGH die Bedeutung solcher Klauseln hervorgehoben. 

Der Ausgang des Verfahrens beim EuGH könnte nach Einschätzung des Verbands über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Branche haben. Unsicherheiten bei der Preisgestaltung könnten sich auf Investitionsentscheidungen von Versorgern auswirken.

Der AGFW will deshalb den weiteren Verlauf des EuGH-Verfahrens begleiten und sich in die Diskussion um die Novelle der AVBFernwärme-Verordnung einbringen. Ziel sei eine rechtliche Grundlage, die sowohl die Interessen der Versorger als auch der Verbraucher berücksichtigt.

Freitag, 13.03.2026, 12:41 Uhr
Heidi Roider
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Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen auf dem Prüfstand
Der EuGH verhandelt zur Dreijahreslösung bei unwirksamen Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen. Der AGFW fordert Rechtssicherheit durch eine Novelle der AVBFernwärmeV.
Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) fand die mündliche Verhandlung zur „Dreijahreslösung bei Fernwärmepreisen“ statt. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich in den kommenden Monaten. Der Ausgang der Entscheidung könnte Auswirkungen auf zahlreiche Fernwärmeversorger haben. Der Branchenverband AGFW fordert deshalb, die rechtlichen Fragen im Zuge der geplanten Novelle der AVBFernwärme-Verordnung zu klären, teilte der Verband am 12. März mit. 

Die Dreijahreslösung geht auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück. Bislang wird die Dreijahreslösung herangezogen, wenn Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen unwirksam werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können Preiserhöhungen nur bis zu drei Jahre nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung rückwirkend beanstanden. Nach Darstellung des AGFW sorgt diese Lösung bislang für eine gewisse Stabilität bei der Abwicklung bestehender Verträge.

Risiko bei Rückfall auf historische Anfangspreise

„Werden diese unwirksam gewordenen Klauseln in der Folge aus dem Vertrag gestrichen, fehlt den bisherigen Preisänderungen in dem Vertrag die rechtliche Grundlage“, erklärt Norman Fricke, Bereichsleiter Recht und Europa des AGFW. Es entsteht ein Problem, wenn unwirksame Preisänderungsklauseln vollständig aus dem Vertrag entfallen. In diesem Fall verlieren frühere Preisanpassungen ihre rechtliche Grundlage. Kunden könnten dann auf den ursprünglichen Vertragspreis zurückgreifen.

Diese Anfangspreise liegen in vielen Fällen viele Jahre zurück. Teilweise stammen sie aus Verträgen, die vor zehn oder 20 Jahren abgeschlossen wurden. Ein Rückgriff auf diese Preise würde nach Angaben des AGFW bei heutigen Kostenstrukturen erhebliche wirtschaftliche Belastungen für Versorger auslösen. Der Verband warnt daher vor Rückforderungsansprüchen von Kunden. Sollten solche Ansprüche massenhaft geltend gemacht werden, könnten einzelne Stadtwerke in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Forderung nach gesetzlicher Klarstellung über die AVBFernwärmeV

Vor diesem Hintergrund fordert der AGFW eine gesetzliche Präzisierung im Rahmen der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV − die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Ziel sei eine klare Regelung für den Umgang mit unwirksamen Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen.

Der Verband verweist darauf, dass flexible Preisänderungsmechanismen in Fernwärmeverträgen eine wichtige Funktion erfüllen. Sie ermöglichen Anpassungen an Veränderungen auf den Energiemärkten und erlauben zugleich eine Weitergabe von sinkenden Kosten an die Kunden. Auch die Bundesregierung habe im Verfahren vor dem EuGH die Bedeutung solcher Klauseln hervorgehoben. 

Der Ausgang des Verfahrens beim EuGH könnte nach Einschätzung des Verbands über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Branche haben. Unsicherheiten bei der Preisgestaltung könnten sich auf Investitionsentscheidungen von Versorgern auswirken.

Der AGFW will deshalb den weiteren Verlauf des EuGH-Verfahrens begleiten und sich in die Diskussion um die Novelle der AVBFernwärme-Verordnung einbringen. Ziel sei eine rechtliche Grundlage, die sowohl die Interessen der Versorger als auch der Verbraucher berücksichtigt.

Freitag, 13.03.2026, 12:41 Uhr
Heidi Roider

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