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Energie & Management > Gas - LNG-Terminal-Projektierer geht erfolgreich gegen Anwalt vor
Quelle: Shutterstock / Wojciech Wrzesien
Gas

LNG-Terminal-Projektierer geht erfolgreich gegen Anwalt vor

Der erbitterte Streit zwischen dem Anwalt des Ostseebades Binz (Mecklenburg-Vorpommern) und dem Betreiber des geplanten LNG-Terminals vor Rügen hat die Justiz erreicht. 
Im Konflikt um das geplante LNG-Terminal an der Küste Rügens muss der Anwalt des Ostseebades Binz seine Vorwürfe gegen die Betreiber entschärfen. Das Landgericht München I untersagte dem von der Gemeinde beauftragten Juristen Reiner Geulen am 17. August nach eigenen Angaben mehrere Behauptungen. Da es sich um ein Zivilverfahren um eine Einstweilige Verfügung handelt, ist der Beschluss nicht rechtskräftig und kann jederzeit von Anwalt Geulen angefochten werden. Geklagt hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren die Deutsche Regas, die das Flüssigerdgas-Terminal plant und betreiben will. 

Nach der Entscheidung darf Geulen nicht mehr verbreiten, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Betreibergesellschaft Deutsche Regas im badischen Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise "Finanzkörperschaften" vom karibischen Steuerparadies Cayman Islands nach Deutschland transferiert habe. 

Das Gericht lehnte es jedoch ab, Geulen den Vorwurf des "intransparenten Finanzierungshintergrunds" gegen das LNG-Projekt komplett zu verbieten, weil es sich um eine Meinungsäußerung handle, nicht um eine Tatsachenbehauptung. Doch darf der Anwalt dabei keinen Zusammenhang mehr mit Kapitalgesellschaften auf den Kaimaninseln herstellen.

Auch vor der Strafjustiz hat der Anwalt der gegnerischen Kommune in der Angelegenheit eine Schlappe erlitten. Laut Rostocker Staatsanwaltschaft besteht kein hinreichender Anfangsverdacht gegen den Geschäftsführer der Deutschen Regas. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am 17. August auf Anfrage der Ostsee-Zeitung. Anwalt Geulen hatte Strafanzeige wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Geldwäsche erstattet. Er sei über die Entscheidung informiert worden und könne dagegen Beschwerde einlegen, ergänzte die Behördensprecherin.

WWF und Grüne kritisieren Genehmigungsverfahren

Unterdessen hat die Umweltstiftung WWF einen Genehmigungsentwurf für das Rügener LNG-Terminal kritisiert. "Das Bergamt Stralsund versucht die Auswirkungen der Pipeline-Verlegung kleinzurechnen", sagte Finn Viehberg, Leiter des WWF-Ostsee-Büros, am 17. August mit Blick auf den Genehmigungsentwurf für den ersten Seeabschnitt der Leitung. 

Die Genehmigungsbehörde veranschlage eine zu kurze Zeit für die Regeneration neu angelegter Riffe, kritisiert der WWF. Dadurch würden Auswirkungen vorhergehender Arbeiten im Greifswalder Bodden etwa für Seekabel oder die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 nicht in die Betrachtung einfließen. Dies begünstige die Genehmigung, der WWF meldet aber Zweifel an, ob sich die Riffe tatsächlich so schnell wiederherstellten. Viehberg spricht von einem "Taschenspielertrick".

Der energiepolitische Sprecher der oppositionellen Grünen-Fraktion im Schweriner Landtag, Hannes Damm, kritisierte, die "angeblich ablehnende Haltung der Landesregierung zum LNG-Terminal" verliere jede Glaubwürdigkeit. Dem Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) wirft Damm vor, sich an Zusagen nicht zu halten. Dieser habe Anfang Juli im Wirtschaftsausschuss gesagt, es werde keine Genehmigungen einzelner Pipeline-Abschnitte für das LNG-Terminal geben, solange nicht die Antragsunterlagen für sämtliche Teile des Projekts genehmigungsfähig vorlägen - so heißt es in einer Mitteilung der Grünen-Fraktion. Zudem hatte der Minister in einem Pressegespräch eine Genehmigung von Teilabschnitten ohne positive Gesamtprognose ausgeschlossen. 

Damm verwies auf den inzwischen vorliegenden Genehmigungsentwurf für den ersten Teilabschnitt der Pipeline. Damit hält das zuständige Bergamt Stralsund diesen Teil für grundsätzlich genehmigungsfähig. "Es dürfen nicht scheibchenweise Tatsachen auf Kosten von Umwelt- und Klimaschutz geschaffen werden", rügte Damm.

Donnerstag, 17.08.2023, 16:09 Uhr
dpa
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Quelle: Shutterstock / Wojciech Wrzesien
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LNG-Terminal-Projektierer geht erfolgreich gegen Anwalt vor
Der erbitterte Streit zwischen dem Anwalt des Ostseebades Binz (Mecklenburg-Vorpommern) und dem Betreiber des geplanten LNG-Terminals vor Rügen hat die Justiz erreicht. 
Im Konflikt um das geplante LNG-Terminal an der Küste Rügens muss der Anwalt des Ostseebades Binz seine Vorwürfe gegen die Betreiber entschärfen. Das Landgericht München I untersagte dem von der Gemeinde beauftragten Juristen Reiner Geulen am 17. August nach eigenen Angaben mehrere Behauptungen. Da es sich um ein Zivilverfahren um eine Einstweilige Verfügung handelt, ist der Beschluss nicht rechtskräftig und kann jederzeit von Anwalt Geulen angefochten werden. Geklagt hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren die Deutsche Regas, die das Flüssigerdgas-Terminal plant und betreiben will. 

Nach der Entscheidung darf Geulen nicht mehr verbreiten, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Betreibergesellschaft Deutsche Regas im badischen Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise "Finanzkörperschaften" vom karibischen Steuerparadies Cayman Islands nach Deutschland transferiert habe. 

Das Gericht lehnte es jedoch ab, Geulen den Vorwurf des "intransparenten Finanzierungshintergrunds" gegen das LNG-Projekt komplett zu verbieten, weil es sich um eine Meinungsäußerung handle, nicht um eine Tatsachenbehauptung. Doch darf der Anwalt dabei keinen Zusammenhang mehr mit Kapitalgesellschaften auf den Kaimaninseln herstellen.

Auch vor der Strafjustiz hat der Anwalt der gegnerischen Kommune in der Angelegenheit eine Schlappe erlitten. Laut Rostocker Staatsanwaltschaft besteht kein hinreichender Anfangsverdacht gegen den Geschäftsführer der Deutschen Regas. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am 17. August auf Anfrage der Ostsee-Zeitung. Anwalt Geulen hatte Strafanzeige wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Geldwäsche erstattet. Er sei über die Entscheidung informiert worden und könne dagegen Beschwerde einlegen, ergänzte die Behördensprecherin.

WWF und Grüne kritisieren Genehmigungsverfahren

Unterdessen hat die Umweltstiftung WWF einen Genehmigungsentwurf für das Rügener LNG-Terminal kritisiert. "Das Bergamt Stralsund versucht die Auswirkungen der Pipeline-Verlegung kleinzurechnen", sagte Finn Viehberg, Leiter des WWF-Ostsee-Büros, am 17. August mit Blick auf den Genehmigungsentwurf für den ersten Seeabschnitt der Leitung. 

Die Genehmigungsbehörde veranschlage eine zu kurze Zeit für die Regeneration neu angelegter Riffe, kritisiert der WWF. Dadurch würden Auswirkungen vorhergehender Arbeiten im Greifswalder Bodden etwa für Seekabel oder die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 nicht in die Betrachtung einfließen. Dies begünstige die Genehmigung, der WWF meldet aber Zweifel an, ob sich die Riffe tatsächlich so schnell wiederherstellten. Viehberg spricht von einem "Taschenspielertrick".

Der energiepolitische Sprecher der oppositionellen Grünen-Fraktion im Schweriner Landtag, Hannes Damm, kritisierte, die "angeblich ablehnende Haltung der Landesregierung zum LNG-Terminal" verliere jede Glaubwürdigkeit. Dem Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) wirft Damm vor, sich an Zusagen nicht zu halten. Dieser habe Anfang Juli im Wirtschaftsausschuss gesagt, es werde keine Genehmigungen einzelner Pipeline-Abschnitte für das LNG-Terminal geben, solange nicht die Antragsunterlagen für sämtliche Teile des Projekts genehmigungsfähig vorlägen - so heißt es in einer Mitteilung der Grünen-Fraktion. Zudem hatte der Minister in einem Pressegespräch eine Genehmigung von Teilabschnitten ohne positive Gesamtprognose ausgeschlossen. 

Damm verwies auf den inzwischen vorliegenden Genehmigungsentwurf für den ersten Teilabschnitt der Pipeline. Damit hält das zuständige Bergamt Stralsund diesen Teil für grundsätzlich genehmigungsfähig. "Es dürfen nicht scheibchenweise Tatsachen auf Kosten von Umwelt- und Klimaschutz geschaffen werden", rügte Damm.

Donnerstag, 17.08.2023, 16:09 Uhr
dpa

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