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Energie & Management > Windkraft Offshore - Konzerne und Naturschützer fordern projektspezifische UVP
Quelle: E&M / Georg Eble
Windkraft Offshore

Konzerne und Naturschützer fordern projektspezifische UVP

Orsted, RWE und Vattenfall und Naturschützer machen sich gemeinsam für den Erhalt der projektspezifischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Offshore-Windkraftanlagen stark.
Eintracht zwischen Energiekonzernen und Umweltschutzorganisationen: Orsted, RWE und Vattenfall auf der eine Seite und Deutsche Umwelthilfe, Nabu und WWF auf der anderen Seite − gemeinsam wollen sie, dass beim Ausbau der Windkraft auf hoher See die projektspezifische UVP verpflichtend bleibt. Grund für den ungewöhnlichen Schulterschluss ist die Umsetzung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ (RED III) in der Europäischen Union. Nach dem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll an die Stelle der projektspezifischen UVP eine strategische treten.

Von der strategischen Prüfung verspricht man sich in Berlin eine Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus auf See. Im Hinblick auf den Artenschutz sollen ganze Populationen statt einzelner Tiervorkommen betrachtet werden. Vom Rotmilan, der häufig von Naturschützern als Gegenargument gegen Windräder (an Land) ins Feld geführt wird, weiß man inzwischen, dass der die Anlagen umfliegen kann.

Aus Sicht der neuen Allianz zwischen Windkraftbranche und Naturschutz stellt die alte Umweltverträglichkeitsprüfung „kein Hemmnis für einen fristgerechten Ausbau der Offshore-Windenergie“ dar. Vielmehr schaffe sie Rechtssicherheit und sei entsprechend eine unerlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in Offshore-Windparks, heißt es einer gemeinsamen Presseerklärung. „Der Wegfall einer verpflichtenden UVP würde weder einen Beitrag für einen beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie leisten noch dessen Naturverträglichkeit gewährleisten“, schreiben sie.

Das Bundeskabinett hatte Ende Januar 2023 eine Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Bereits damals ging es um die Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus durch eine zeitweilige Aussetzung der verbindlichen UVP und Artenschutzprüfung. Die zeitlich befristeten Maßnahmen würden nicht zulasten des Arten- und Naturschutzes gehen, erklärte der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO). „Wir werden mit unserer Verantwortung beim Ausbau der klimafreundlichen Stromproduktion auf See weiterhin sorgsam umgehen“, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm damals.

Montag, 26.02.2024, 17:22 Uhr
Manfred Fischer
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Quelle: E&M / Georg Eble
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Orsted, RWE und Vattenfall und Naturschützer machen sich gemeinsam für den Erhalt der projektspezifischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Offshore-Windkraftanlagen stark.
Eintracht zwischen Energiekonzernen und Umweltschutzorganisationen: Orsted, RWE und Vattenfall auf der eine Seite und Deutsche Umwelthilfe, Nabu und WWF auf der anderen Seite − gemeinsam wollen sie, dass beim Ausbau der Windkraft auf hoher See die projektspezifische UVP verpflichtend bleibt. Grund für den ungewöhnlichen Schulterschluss ist die Umsetzung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ (RED III) in der Europäischen Union. Nach dem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll an die Stelle der projektspezifischen UVP eine strategische treten.

Von der strategischen Prüfung verspricht man sich in Berlin eine Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus auf See. Im Hinblick auf den Artenschutz sollen ganze Populationen statt einzelner Tiervorkommen betrachtet werden. Vom Rotmilan, der häufig von Naturschützern als Gegenargument gegen Windräder (an Land) ins Feld geführt wird, weiß man inzwischen, dass der die Anlagen umfliegen kann.

Aus Sicht der neuen Allianz zwischen Windkraftbranche und Naturschutz stellt die alte Umweltverträglichkeitsprüfung „kein Hemmnis für einen fristgerechten Ausbau der Offshore-Windenergie“ dar. Vielmehr schaffe sie Rechtssicherheit und sei entsprechend eine unerlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in Offshore-Windparks, heißt es einer gemeinsamen Presseerklärung. „Der Wegfall einer verpflichtenden UVP würde weder einen Beitrag für einen beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie leisten noch dessen Naturverträglichkeit gewährleisten“, schreiben sie.

Das Bundeskabinett hatte Ende Januar 2023 eine Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Bereits damals ging es um die Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus durch eine zeitweilige Aussetzung der verbindlichen UVP und Artenschutzprüfung. Die zeitlich befristeten Maßnahmen würden nicht zulasten des Arten- und Naturschutzes gehen, erklärte der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO). „Wir werden mit unserer Verantwortung beim Ausbau der klimafreundlichen Stromproduktion auf See weiterhin sorgsam umgehen“, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm damals.

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