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Energie & Management > Windkraft Offshore - Weitere Ausschreibungen für 5.500 MW gestartet
Quelle: Shutterstock / Thampapon
Windkraft Offshore

Weitere Ausschreibungen für 5.500 MW gestartet

Zum Gebotstermin 1. August hat die Bundesnetzagentur eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Sie umfasst insgesamt 5.500 MW in der Nordsee.
Drei bereits zentral voruntersuchte Flächen für Offshore-Windkraft in der Nordsee hat die Bundesnetzagentur zum 1. August 2024 ausgeschrieben. Die drei Flächen mit zusammen 5.500 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen etwa 110 Kilometer nordwestlich von Borkum am Rande der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei wurden wesentliche Informationen – etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse – erhoben. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bieter müssen diese Untersuchungen – anders als bei den nicht zentral voruntersuchten Flächen – im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.

Vergabe nach qualitativen Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt, wie erstmalig im vergangenen Jahr durchgeführt, nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben finden auch sogenannte qualitative Kriterien Anwendung. Bewertet werden dabei der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte.

Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben. Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung. In den letzten Ausschreibungen zentral voruntersuchter Flächen im Jahr 2023, bei denen insgesamt 1.800 MW ausgeschrieben worden waren, hatte sich ein Gesamterlös von 784 Millionen Euro ergeben.

Gebote bis zum 1. August 2024

Gebote sind bis zum 1. August abzugeben. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Wer bezuschlagt wird, erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms. Neben den heute bekannt gemachten Ausschreibungen hat die Bundesnetzagentur am 29. Januar bereits 2.500 MW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben.

Die Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen stehen im Internet bereit.

Mittwoch, 28.02.2024, 14:43 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Offshore - Weitere Ausschreibungen für 5.500 MW gestartet
Quelle: Shutterstock / Thampapon
Windkraft Offshore
Weitere Ausschreibungen für 5.500 MW gestartet
Zum Gebotstermin 1. August hat die Bundesnetzagentur eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Sie umfasst insgesamt 5.500 MW in der Nordsee.
Drei bereits zentral voruntersuchte Flächen für Offshore-Windkraft in der Nordsee hat die Bundesnetzagentur zum 1. August 2024 ausgeschrieben. Die drei Flächen mit zusammen 5.500 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen etwa 110 Kilometer nordwestlich von Borkum am Rande der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei wurden wesentliche Informationen – etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse – erhoben. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bieter müssen diese Untersuchungen – anders als bei den nicht zentral voruntersuchten Flächen – im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.

Vergabe nach qualitativen Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt, wie erstmalig im vergangenen Jahr durchgeführt, nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben finden auch sogenannte qualitative Kriterien Anwendung. Bewertet werden dabei der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte.

Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben. Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung. In den letzten Ausschreibungen zentral voruntersuchter Flächen im Jahr 2023, bei denen insgesamt 1.800 MW ausgeschrieben worden waren, hatte sich ein Gesamterlös von 784 Millionen Euro ergeben.

Gebote bis zum 1. August 2024

Gebote sind bis zum 1. August abzugeben. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Wer bezuschlagt wird, erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms. Neben den heute bekannt gemachten Ausschreibungen hat die Bundesnetzagentur am 29. Januar bereits 2.500 MW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben.

Die Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen stehen im Internet bereit.

Mittwoch, 28.02.2024, 14:43 Uhr
Susanne Harmsen

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