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Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungen für die Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen im Jahr 2026 veröffentlicht.
Laut der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 20.
Februar beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen 19,43
Cent/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83
Cent/kWh. Für Biomethananlagen wird ein Höchstwert von 23,13
Cent/kWh festgelegt. „Durch die hohe Beteiligung an den letzten Biomasseausschreibungen können wir die Höchstwerte aus dem letzten Jahr fortschreiben“, erläuterte der Präsident der Behörde, Klaus Müller.
Bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen schöpfe sein Haus den gesetzlichen Spielraum für eine Erhöhung des Höchstwerts voll aus, sagt Müller weiter. Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen entsprechen die festgelegten Höchstwerte den Werten aus dem Vorjahr.
Biomasse neu geregeltIn der letzten Ausschreibung im Oktober 2025 kamen erstmalig die Neuregelungen des Biomassepakets zur Anwendung. Das Biomassepaket richtet die Förderung von Biogasanlagen neu aus und setze laut Behörde dadurch Anreize für eine stärkere Marktintegration.
Bei der ersten Ausschreibung im neuen Förderregime erhielt die Bundesnetzagentur hinreichend viele Gebote, sodass das durch das Biomassepaket deutlich erhöhte Ausschreibungsvolumen gedeckt werden konnte. Die bisher geltenden Höchstwerte böten somit auch genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an den Ausschreibungen in diesem Jahr, so die Agentur.
Biomethan 2025 ohne GeboteBei den Biomethanausschreibungen wurde im letzten Jahr kein Gebot abgegeben. Die erwarteten Stromgestehungskosten legen zudem nahe, dass der bisherige Höchstwert nicht ausreicht, um das Ausschreibungsvolumen zu decken. Die Bundesnetzagentur hat daher den Höchstwert um 10
Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Sie setze damit zusätzliche Anreize zur Abgabe von Geboten in den kommenden Ausschreibungen. Die Erhöhung entspricht der gesetzlich maximal zulässigen Anhebung, so die Behörde.
Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten. Damit sind sie bereits für die beiden Gebotstermine der Biomasse- und Biomethanausschreibung zum 1.
April 2026 anzuwenden.
Die Festlegungen der Höchstwerte für
Biomasseanlagen und
Biomethananlagen stehen im Internet bereit.
Freitag, 20.02.2026, 11:27 Uhr
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