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Energie & Management > Stromnetz - Gutachter: Verteilnetzbetreiber werden im Schnitt effizienter
Quelle: Fotolia / Silviu G Halmaghi
Stromnetz

Gutachter: Verteilnetzbetreiber werden im Schnitt effizienter

Der mittlere Effizienzwert der Strom-Verteilnetzbetreiber für dieses Jahr bis 2028 ist zur Diskussion gestellt worden. Er hat sich gegenüber der vorigen Regulierungsperiode erhöht.
Die knapp 200 größeren Strom-Verteilnetzbetreiber (VNB) müssen sich in der Effizienz ihrer Geschäftstätigkeit in der begonnenen Regulierungsperiode wohl an einem verbesserten Branchendurchschnitt messen.

Das ist das Ergebnis aus dem Effizienzvergleich der 194 größten Strom-VNB aus dem Stichjahr 2022, den Swiss Economics, Sumicsid und die RWTH Aachen gutachterlich durchgeführt haben. Die Bundesnetzagentur als Auftraggeber hat das Gutachten am 7. März 2024 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Demnach ist der „Mittelwert der bestabgerechneten Effizienzwerte“ bei den größeren Strom-VNB mit mehr als 30.000 Anschlüssen im Stichjahr 2022 im Vergleich zu dem für die vergangene Regulierungsperiode um 1,8 Prozentpunkte auf 95,9 Prozent gestiegen. Für jeden dieser VNB wurde ein individueller Effizienzwert ermittelt, sie wurden in dem 200-seitigen Gutachten aber naturgemäß anonymisiert, da erst die Konsultation, die bis 28. März läuft, und die darauf folgende Festlegung der Netzagentur abgewartet wird.

Ist einer dieser größeren VNB oberhalb von 95,9 Prozent Effizienzwert gelandet, bekäme er als Belohnung in der vierten fünfjährigen Regulierungsperiode, die am 1. Januar 2024 angefangen hat, einen Bonus, der letztlich höhere Netzentgelte ermöglicht (siehe Kasten unten). Umgekehrt bekämen größere VNB unter 95,9 Prozent einen Malus. Und die Masse der rund 900 kleineren Strom-VNB dürfte die 95,9 Prozent pauschal ansetzen und bekommt dann weder Bonus noch Malus.

Der Effizienzvergleich ist mit seinen statistischen und ingenieurwissenschaftlichen Modellen sowohl bei Strom als auch bei Gas rechtlich vermintes Gelände. Bei Gas war der Effizienzwert für die vergangene Regulierungsperiode von 2018 bis 2022 im September 2023 höchstrichterlich gekippt worden (wir berichteten). Im Strombereich war die Netzagentur im selben Monat in einer Präsentation noch auf einen mittleren Effizienzwert von 97,01 Prozent für 2024 bis 2028 gekommen, jetzt ist man bei einer zweiten Konsultation angelangt.

Die Gutachter haben die Stellungnahmen aus der vorigen Konsultation aufgenommen und plädieren nun für ein Effizienzvergleichs-Modell namens „RP3 N57 IP3“. Es ergänzt das Modell der vergangenen dritten Regulierungsperiode (RP3), indem es die Netzlänge der niedrigsten Netzebenen 5 bis 7 separat einberechnet (N57) und die Kosten der dezentralen Erzeugung berücksichtigt.

Aus Sicht der Gutachter bilden die von ihnen herangezogenen neun Parameter, die sich aus mehr als 30 Einzelparametern zusammensetzen, „die wesentlichen Versorgungsdimensionen (...) gut ab“. Das sind die Zahl der Messlokationen, die Netzlänge, die Jahreshöchstlast und die angeschlossene Erzeugungsleistung, teilweise differenziert nach Spannungsebenen sowie Erdkabel und Freileitung.

Der Gutachtenentwurf ist über eine Unterseite der Bundesnetzagentur anzusehen und herunterzuladen.
 

Effizienzvergleich, Effizienzwerte und vereinfachtes Verfahren

Die betreiberindividuellen Effizienzwerte gehen − getrennt zwischen Strom- und Gasnetzbetreibern − aus den bundesweiten Effizienzvergleichen der Bundesnetzagentur hervor. Da Netzbetreiber natürliche Monopole verwalten, ist der Effizienzvergleich eines der Instrumente in der Anreizregulierung, um einen künstlichen Wettbewerb anzureizen. 

Die Effizienzwerte sind eine maßgebliche Variable in der Regulierungsformel. Mit der Formel wird berechnet, wie viel Netzentgelt Netzbetreiber innerhalb einer fünfjährigen Regulierungsperiode jährlich einnehmen und behalten dürfen. Das sind die jährlichen Erlösobergrenzen (EOG). Die Netzbetreiber sind daher an möglichst hohen EOG interessiert.

Der beste Effizienzwert sind 100 Prozent, der schlechtestmögliche 60 Prozent. Effiziente Netzbetreiber bekommen in der Regulierungsformel einen Effizienzbonus zugestanden, ineffiziente Netzbetreiber mit Effizienzwerten unter dem bundesweiten Schnitt müssen ihre beeinflussbaren Kosten mit einem „Verteilungsfaktor zum Abbau von Ineffizienzen“ unter 100 Prozent multiplizieren, sodass diese nur noch teilweise zur EOG beitragen.

Kleine Netzbetreiber bis 30.000 Stromanschlüsse oder 15.000 Gasanschlüsse müssen nicht am Effizienzvergleich teilnehmen und bekommen dann den durchschnittlichen Effizienzwert aller Teilnehmer aus der vorangegangenen Regulierungsperiode zugeteilt. Bei Gas betrug er im vereinfachten Verfahren in der dritten Regulierungsperiode 93,46 Prozent. Wie dies gehandhabt wird, wenn dieser - bei Gas für 2018 bis 2022 - gerichtlich gekippt worden ist (wir berichteten), bleibt zunächst offen. Für die vierte Regulierungsperiode von 2023 bis 2027 sind bei Gas 92,55 Prozent angesetzt, bei Strom von 2024 bis 2028 gibt es noch keinen mittleren Effizienzwert.

Freitag, 8.03.2024, 14:05 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Stromnetz - Gutachter: Verteilnetzbetreiber werden im Schnitt effizienter
Quelle: Fotolia / Silviu G Halmaghi
Stromnetz
Gutachter: Verteilnetzbetreiber werden im Schnitt effizienter
Der mittlere Effizienzwert der Strom-Verteilnetzbetreiber für dieses Jahr bis 2028 ist zur Diskussion gestellt worden. Er hat sich gegenüber der vorigen Regulierungsperiode erhöht.
Die knapp 200 größeren Strom-Verteilnetzbetreiber (VNB) müssen sich in der Effizienz ihrer Geschäftstätigkeit in der begonnenen Regulierungsperiode wohl an einem verbesserten Branchendurchschnitt messen.

Das ist das Ergebnis aus dem Effizienzvergleich der 194 größten Strom-VNB aus dem Stichjahr 2022, den Swiss Economics, Sumicsid und die RWTH Aachen gutachterlich durchgeführt haben. Die Bundesnetzagentur als Auftraggeber hat das Gutachten am 7. März 2024 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Demnach ist der „Mittelwert der bestabgerechneten Effizienzwerte“ bei den größeren Strom-VNB mit mehr als 30.000 Anschlüssen im Stichjahr 2022 im Vergleich zu dem für die vergangene Regulierungsperiode um 1,8 Prozentpunkte auf 95,9 Prozent gestiegen. Für jeden dieser VNB wurde ein individueller Effizienzwert ermittelt, sie wurden in dem 200-seitigen Gutachten aber naturgemäß anonymisiert, da erst die Konsultation, die bis 28. März läuft, und die darauf folgende Festlegung der Netzagentur abgewartet wird.

Ist einer dieser größeren VNB oberhalb von 95,9 Prozent Effizienzwert gelandet, bekäme er als Belohnung in der vierten fünfjährigen Regulierungsperiode, die am 1. Januar 2024 angefangen hat, einen Bonus, der letztlich höhere Netzentgelte ermöglicht (siehe Kasten unten). Umgekehrt bekämen größere VNB unter 95,9 Prozent einen Malus. Und die Masse der rund 900 kleineren Strom-VNB dürfte die 95,9 Prozent pauschal ansetzen und bekommt dann weder Bonus noch Malus.

Der Effizienzvergleich ist mit seinen statistischen und ingenieurwissenschaftlichen Modellen sowohl bei Strom als auch bei Gas rechtlich vermintes Gelände. Bei Gas war der Effizienzwert für die vergangene Regulierungsperiode von 2018 bis 2022 im September 2023 höchstrichterlich gekippt worden (wir berichteten). Im Strombereich war die Netzagentur im selben Monat in einer Präsentation noch auf einen mittleren Effizienzwert von 97,01 Prozent für 2024 bis 2028 gekommen, jetzt ist man bei einer zweiten Konsultation angelangt.

Die Gutachter haben die Stellungnahmen aus der vorigen Konsultation aufgenommen und plädieren nun für ein Effizienzvergleichs-Modell namens „RP3 N57 IP3“. Es ergänzt das Modell der vergangenen dritten Regulierungsperiode (RP3), indem es die Netzlänge der niedrigsten Netzebenen 5 bis 7 separat einberechnet (N57) und die Kosten der dezentralen Erzeugung berücksichtigt.

Aus Sicht der Gutachter bilden die von ihnen herangezogenen neun Parameter, die sich aus mehr als 30 Einzelparametern zusammensetzen, „die wesentlichen Versorgungsdimensionen (...) gut ab“. Das sind die Zahl der Messlokationen, die Netzlänge, die Jahreshöchstlast und die angeschlossene Erzeugungsleistung, teilweise differenziert nach Spannungsebenen sowie Erdkabel und Freileitung.

Der Gutachtenentwurf ist über eine Unterseite der Bundesnetzagentur anzusehen und herunterzuladen.
 

Effizienzvergleich, Effizienzwerte und vereinfachtes Verfahren

Die betreiberindividuellen Effizienzwerte gehen − getrennt zwischen Strom- und Gasnetzbetreibern − aus den bundesweiten Effizienzvergleichen der Bundesnetzagentur hervor. Da Netzbetreiber natürliche Monopole verwalten, ist der Effizienzvergleich eines der Instrumente in der Anreizregulierung, um einen künstlichen Wettbewerb anzureizen. 

Die Effizienzwerte sind eine maßgebliche Variable in der Regulierungsformel. Mit der Formel wird berechnet, wie viel Netzentgelt Netzbetreiber innerhalb einer fünfjährigen Regulierungsperiode jährlich einnehmen und behalten dürfen. Das sind die jährlichen Erlösobergrenzen (EOG). Die Netzbetreiber sind daher an möglichst hohen EOG interessiert.

Der beste Effizienzwert sind 100 Prozent, der schlechtestmögliche 60 Prozent. Effiziente Netzbetreiber bekommen in der Regulierungsformel einen Effizienzbonus zugestanden, ineffiziente Netzbetreiber mit Effizienzwerten unter dem bundesweiten Schnitt müssen ihre beeinflussbaren Kosten mit einem „Verteilungsfaktor zum Abbau von Ineffizienzen“ unter 100 Prozent multiplizieren, sodass diese nur noch teilweise zur EOG beitragen.

Kleine Netzbetreiber bis 30.000 Stromanschlüsse oder 15.000 Gasanschlüsse müssen nicht am Effizienzvergleich teilnehmen und bekommen dann den durchschnittlichen Effizienzwert aller Teilnehmer aus der vorangegangenen Regulierungsperiode zugeteilt. Bei Gas betrug er im vereinfachten Verfahren in der dritten Regulierungsperiode 93,46 Prozent. Wie dies gehandhabt wird, wenn dieser - bei Gas für 2018 bis 2022 - gerichtlich gekippt worden ist (wir berichteten), bleibt zunächst offen. Für die vierte Regulierungsperiode von 2023 bis 2027 sind bei Gas 92,55 Prozent angesetzt, bei Strom von 2024 bis 2028 gibt es noch keinen mittleren Effizienzwert.

Freitag, 8.03.2024, 14:05 Uhr
Georg Eble

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