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Energie & Management > Regulierung - Gerechtere Verteilung von Netzkosten frühestens 2025
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Gerechtere Verteilung von Netzkosten frühestens 2025

Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf vorgestellt, wie die höheren Netzentgelte, die in Stromnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung anfallen, gerechter verteilt werden.
Aktuell entstehen viele Kosten für den Anschluss neuer Anlagen zum Beispiel für Sonnen- und Windstrom ans Netz. Allerdings sind diese Netzgebiete oft dünn besiedelt und die Anwohner verbrauchen den so erzeugten Strom gar nicht selbst. Daher steigen dort die auf sie umgelegten Netzentgelte überproportional. Die Bundesnetzagentur hat nun ein Eckpunktepapier vorgestellt, um diese Netzkosten gerechter auf alle Stromnutzer umzulegen.

„Wir wollen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben beziehungsweise wirtschaften“, erläuterte der Präsident der Behörde am 1. Dezember, Klaus Müller. „Es besteht große Einigkeit über den Handlungsbedarf bei den Netzentgelten.“ Die Netzentgelte in Regionen mit starkem Zubau von Anlagen für erneuerbaren Strom sollten daher sinken.

Diese Senkung führe hingegen zu „überschaubaren, zusätzlichen Kosten“ für alle Stromverbraucher in Deutschland, sagte Müller. Der vorgelegte Vorschlag werde ab sofort mit der Politik, den Ländern, der Branche und zivilgesellschaftlichen Akteuren diskutiert, kündigte er an. Die Neuregelung könne daher frühestens ab 1. Januar 2025 greifen.

Grundzüge des Modells

Die Bundesnetzagentur schlägt ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl vor, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet. Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers einen festzulegenden Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte.

Aktuell wären 17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher umzuwälzen. Die begünstigten Netzbetreiber versorgen rund 10,5 Millionen Netznutzer. Bei ihnen würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr in den begünstigten Netzgebieten spare dadurch bis zu 120 Euro im Jahr.

Die Entlastung betrüge bezogen auf 2023 rund 608 Millionen Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro), Bayern (40 Mio. Euro), und Niedersachsen (26 Mio. Euro) kommt es zu spürbaren Entlastungen. Geringere Entlastungen ergäben sich auch für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern ergibt sich derzeit kein Wälzungsbetrag.

Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung

Die begünstigten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Alle Stromverbraucher in Deutschland finanzieren die Kosten solidarisch, indem diese bundesweit gleichmäßig verteilt werden.
Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zu nutzen.

Die Umlage ist ein etablierter Mechanismus zum Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die § 19-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stünden damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Die § 19-Umlage würde von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen. Dies bedeute für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr, so die Berechnungen der Behörde.

Bislang betragen die Netzentgelte in manchen Gebieten bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Auch innerhalb einiger Bundesländer, wie zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.

In Deutschland gibt es rund 870 Unternehmen, die Stromverteilernetze betreiben. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, im dritten Quartal 2024 eine Festlegung zur sachgerechten Verteilung der Mehrkosten zu erlassen. Die Bundesnetzagentur nimmt Stellungnahmen zu ihrem Vorschlag bis zum 31. Januar 2024 entgegen. Nach der Auswertung wird sie ihren Festlegungsentwurf erneut konsultieren. Die Neuregelung tritt frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Eckpunktepapier zur Netzentgeltverteilung steht im Internet bereit.

Freitag, 1.12.2023, 13:43 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Gerechtere Verteilung von Netzkosten frühestens 2025
Quelle: Bundesnetzagentur
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Gerechtere Verteilung von Netzkosten frühestens 2025
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf vorgestellt, wie die höheren Netzentgelte, die in Stromnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung anfallen, gerechter verteilt werden.
Aktuell entstehen viele Kosten für den Anschluss neuer Anlagen zum Beispiel für Sonnen- und Windstrom ans Netz. Allerdings sind diese Netzgebiete oft dünn besiedelt und die Anwohner verbrauchen den so erzeugten Strom gar nicht selbst. Daher steigen dort die auf sie umgelegten Netzentgelte überproportional. Die Bundesnetzagentur hat nun ein Eckpunktepapier vorgestellt, um diese Netzkosten gerechter auf alle Stromnutzer umzulegen.

„Wir wollen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben beziehungsweise wirtschaften“, erläuterte der Präsident der Behörde am 1. Dezember, Klaus Müller. „Es besteht große Einigkeit über den Handlungsbedarf bei den Netzentgelten.“ Die Netzentgelte in Regionen mit starkem Zubau von Anlagen für erneuerbaren Strom sollten daher sinken.

Diese Senkung führe hingegen zu „überschaubaren, zusätzlichen Kosten“ für alle Stromverbraucher in Deutschland, sagte Müller. Der vorgelegte Vorschlag werde ab sofort mit der Politik, den Ländern, der Branche und zivilgesellschaftlichen Akteuren diskutiert, kündigte er an. Die Neuregelung könne daher frühestens ab 1. Januar 2025 greifen.

Grundzüge des Modells

Die Bundesnetzagentur schlägt ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl vor, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet. Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers einen festzulegenden Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte.

Aktuell wären 17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher umzuwälzen. Die begünstigten Netzbetreiber versorgen rund 10,5 Millionen Netznutzer. Bei ihnen würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr in den begünstigten Netzgebieten spare dadurch bis zu 120 Euro im Jahr.

Die Entlastung betrüge bezogen auf 2023 rund 608 Millionen Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro), Bayern (40 Mio. Euro), und Niedersachsen (26 Mio. Euro) kommt es zu spürbaren Entlastungen. Geringere Entlastungen ergäben sich auch für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern ergibt sich derzeit kein Wälzungsbetrag.

Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung

Die begünstigten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Alle Stromverbraucher in Deutschland finanzieren die Kosten solidarisch, indem diese bundesweit gleichmäßig verteilt werden.
Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zu nutzen.

Die Umlage ist ein etablierter Mechanismus zum Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die § 19-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stünden damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Die § 19-Umlage würde von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen. Dies bedeute für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr, so die Berechnungen der Behörde.

Bislang betragen die Netzentgelte in manchen Gebieten bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Auch innerhalb einiger Bundesländer, wie zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.

In Deutschland gibt es rund 870 Unternehmen, die Stromverteilernetze betreiben. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, im dritten Quartal 2024 eine Festlegung zur sachgerechten Verteilung der Mehrkosten zu erlassen. Die Bundesnetzagentur nimmt Stellungnahmen zu ihrem Vorschlag bis zum 31. Januar 2024 entgegen. Nach der Auswertung wird sie ihren Festlegungsentwurf erneut konsultieren. Die Neuregelung tritt frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Eckpunktepapier zur Netzentgeltverteilung steht im Internet bereit.

Freitag, 1.12.2023, 13:43 Uhr
Susanne Harmsen

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