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In Schleswig-Holstein steht der erste volldynamische Netzanschlussvertrag (FCA) für eine Biogasanlage vor dem Abschluss. Das Netzwerk Flexperten favorisiert das Modell.
Flexible Netzanschlussvereinbarungen könnten den Ausbau von Biogasanlagen erleichtern. In Schleswig-Holstein steht nach Angaben des Netzwerks Flexperten der Abschluss eines ersten volldynamischen, regelbasierten Netzanschlussvertrags (FCA) bevor. Der Verteilnetzbetreiber Schleswig-Holstein Netz (SH Netz) hat dafür ein Modell entwickelt, das zusätzliche Einspeiseleistung auch an bereits stark ausgelasteten Netzverknüpfungspunkten ermöglichen soll.
Ein erster Vertrag eines solchen „Flexible Connection Agreements“ (FCA) soll laut den Flexperten in den nächsten Tagen im Beisein des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) unterzeichnet werden. Schon im Juni dieses Jahre hatte der Energiekonzern Eon angekündigt, das bislang im Netzgebiet der Tochter Schleswig-Holstein Netz eingesetzte Modell für FCA auch konzernweit einführen zu wollen (wir berichteten).
Das Modell soll ein Problem lösen, das nach Einschätzung der Flexperten seit Jahren die Flexibilisierung des Biogasanlagenbestands behindert. Mehr als die Hälfte der geplanten Flexibilisierungen deutscher Biogasanlagen seien aufgegeben oder im Umfang reduziert worden, weil Verteilnetzbetreiber die beantragten Anschlussleistungen nicht bereitstellten. Darauf verwies Uwe Welteke-Fabricius, Gründer der Flexperten, bei einer Veranstaltung des Netzwerks am 28. Oktober. Häufig hätten Netzbetreiber laut Welteke-Fabricius stattdessen Netzverknüpfungspunkte in zehn oder zwölf Kilometern Entfernung angeboten. Die damit verbundenen Anschlusskosten erschweren allerdings Investitionen.
Das von SH Netz entwickelte Modell setzt auf eine regelbasierte Begrenzung der Einspeiseleistung. Dazu legen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber Referenzanlagen für Windenergie und Photovoltaik sowie Schwellenwerte für deren Einspeisung fest. Überschreitet die Einspeisung der Referenzanlagen die vereinbarten Grenzen, darf die Biogasanlage ihre Leistung nicht in das Netz einspeisen. Unterschreitet sie diese Werte, steht die vereinbarte Anschlusskapazität zur Verfügung. Als mögliche Schwellenwerte nannte Welteke-Fabricius 30, 50 oder 60 Prozent der installierten Leistung der EE-Referenzanlagen.
Verzicht auf Redispatch-Entschädigungen
Anders als bei einer unmittelbaren Steuerung durch den Netzbetreiber soll das Verfahren auf Prognosen und festgelegten Regeln beruhen. Die dafür erforderlichen Informationen könnten unter anderem Direktvermarkter bereitstellen, die bereits Windenergie- und Photovoltaikanlagen in der jeweiligen Region vermarkten. Anlagenbetreiber können damit ihre Fahrweise an die verfügbare Netzkapazität anpassen. Der Bezug auf die Referenzanlage regelt laut dem Experten auch klar die Verantwortung. Es seien damit keine komplizierten Prognosen, Auslastungsmessungen und Abschaltungen nötig.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung betrifft zudem die Einspeisebeschränkungen. Nach Angaben der Flexperten verzichten die Anlagenbetreiber im Rahmen des regelbasierten Betriebs auf Ersatzleistungen für die vertraglich vereinbarten Einschränkungen. Da sie ihre Anlagen eigenständig nach den festgelegten Regeln steuern, soll der Netzbetreiber keine nachträglichen Redispatch-Maßnahmen mit entsprechenden Entschädigungszahlungen veranlassen müssen.
Die gesetzlichen Grundlagen für flexible Netzanschlussvereinbarungen bestehen bereits, so die Flexperten. In § 8a EEG besteht eine Prüfpflicht für entsprechende Anschlussmöglichkeiten. Für Uwe Welteke-Fabricius ist dieser Schritt in die regelbasierte volldynamischen Netzverknüpfungsvereinbarung „ein großer Schritt vorwärts“. Allerdings reiche das noch nicht. „Die Netzbetreiber müssen prüfen, ob eine flexible Netzanschlussvereinbarung möglich ist. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, das anzubieten. Diese Verpflichtung fehlt noch“, sagte er. Für eine solche Pflicht werde sich das Branchennetzwerk einsetzen.
Netzbetreiber sollen flexible Anschlussmodelle künftig verbindlich anbieten müssen, wenn die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Flexperten wollen damit verhindern, dass Netzanschlussprobleme die Umstellung bestehender Biogasanlagen auf einen flexiblen Betrieb weiterhin verzögern.
Auch der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) bewertet FCA grundsätzlich positiv (wir berichteten). Der BVES sieht das in Schleswig-Holstein entwickelte Modell allerdings kritischer als die Flexperten. Aus Sicht vieler Speicherbetreiber seien die vorgesehenen Einschränkungen wirtschaftlich und operativ nicht tragfähig. Zudem bestehe die Gefahr, dass FCA dazu genutzt werden, Defizite bei Digitalisierung, Transparenz und moderner Netzführung auszugleichen. (hr)
Mittwoch, 28.10.2026, 16:48 Uhr
Heidi Roider
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