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Energie & Management > Biogas - Netzwerk fordert mehr Platz für Biogas im Strommarkt
Quelle: Shutterstock / Natascha Kaukorat
Biogas

Netzwerk fordert mehr Platz für Biogas im Strommarkt

Das Netzwerk Flexperten hat in einem Online-Gespräch gesetzliche Vorhaben bewertet und mehr Anreize für Biogas in der Wärmeplanung und zur Stromversorgungssicherheit gefordert.
Die aktuellen Änderungen der Energiegesetzgebung eröffnen nach Einschätzung des Netzwerks Flexperten neue Perspektiven für Biogas, lassen aber zugleich zentrale Hemmnisse bestehen. Das wurde bei einem Online-Gespräch des Netzwerks am 10. Juli deutlich. Im Mittelpunkt standen unter anderem das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das geplante Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG), die kommunale Wärmeplanung sowie die künftige Ausgestaltung der Förderung flexibler Stromerzeugung (StromVKG).

Martin Bornholdt vom Beratungsunternehmen Kelvin Green in Hamburg verwies auf Chancen für Biogas im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Vor allem kleinere Städte mit unter 100.000 Einwohnern, die ihre Wärmeplanung erst bis Juni 2028 abschließen müssen, könnten Biogas stärker einbinden. In Baden-Württemberg lägen aufgrund landesrechtlicher Vorgaben bereits detaillierte Planungen vor.

Bornholdt empfahl, Wärmenetze mit Speichern zu kombinieren und Biogas über langfristige Lieferverträge zur Dekarbonisierung einzusetzen. Das könne für Anlagenbetreiber wirtschaftlich attraktiver sein als die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz mit unsicheren Absatzmöglichkeiten. Gleichzeitig betonte er, dass Biogas nur eine von mehreren Optionen für klimaneutrale Wärmeversorgung sei.

Anlagen flexibilisieren

Uwe Welteke-Fabricius vom Netzwerk Flexperten sieht zudem eine enge Verbindung zwischen der kommunalen Wärmeplanung und der Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen. Nach seiner Darstellung könnten Anlagen mit großen Gas- oder Wärmespeichern sowohl Stromüberschüsse als auch Stromengpässe ausgleichen und damit die Stromnetze entlasten. Laut dem Netzwerk besteht ein Potenzial von rund 6.000 Speicherkraftwerken und 8.000 Wärmenetzen im ländlichen Raum.

Kritisch bewertete das Netzwerk den Entwurf des FlexBG. Zwar begrüßten die beteiligten Unternehmen das Ziel, den Bau neuer flexibler Kraftwerke zu beschleunigen und damit Kohlekraftwerke schneller ersetzen zu können. Nach ihrer Auffassung konzentriert sich der Gesetzentwurf jedoch ausschließlich auf neue Kraftwerke nach dem Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG), Pumpspeicherwerke und bestimmte Offshore-Infrastrukturen.

Bestehende Biogas- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, deren Flexibilisierung ebenfalls zur Versorgungssicherheit beitragen könne, würden dagegen nicht berücksichtigt. Nach Ansicht des Netzwerks erschweren lange Genehmigungsverfahren und bürokratische Anforderungen weiterhin den Ausbau dieser Anlagen.

Wenig Platz für Biomasse im Gebäudebereich

Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz bewerteten die Referenten nur teilweise positiv. Justus Dünkelmann vom Fachverband Biogas (FVB) erklärte, dass Biomethan nach der jüngsten Einigung voraussichtlich kein bedeutender zusätzlicher Absatzmarkt entstehe, weil die sogenannte Bio-Treppe zahlreiche alternative Erfüllungsoptionen zulasse.

Positiv seien dagegen die geplante Einführung einer Grüngasquote bis 2045 sowie die Anhebung des Maisdeckels auf 50 %. Kritisch sieht der Verband unter anderem, dass für neue Gas- und Ölheizungen weiterhin keine ausreichenden jährlichen Quoten vorgesehen seien und zusätzliche fossile Heizungen installiert werden könnten.
 
Überblick der Anforderungen zur Dekarbonisierung im GModG
(für Vollbild auf die Grafik klicken)
Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie

Nach der politischen Einigung soll die Bundesregierung bis Dezember 2026 einen Gesetzentwurf für eine Grüngas- und Grünölquote vorlegen. Demnach sollen Inverkehrbringer von Gas und Öl ab 2028 schrittweise Mindestanteile erneuerbarer Gase beziehungsweise Öle nachweisen. Nach Einschätzung des Fachverbands Biogas könnte dies im Jahr 2028 eine zusätzliche Biomethannachfrage von rund 1,8 Milliarden kWh auslösen.

Gleichzeitig verwies der Verband darauf, dass sich neue Biogasleitungen derzeit kaum wirtschaftlich errichten ließen, weil ihr regulatorischer Bestandsschutz lediglich zehn Jahre betrage, Biogasanlagen jedoch deutlich längere Amortisationszeiten hätten.

StromVKG favorisiert teures Erdgas

Deutliche Kritik äußerte Welteke-Fabricius außerdem an der geplanten Förderung neuer Gaskraftwerke über das StromVKG. Nach seinen Angaben könnten für 10.000 MW neuer Gaskraftwerke Förderkosten von bis zu 36 Milliarden Euro über 15 Jahre entstehen. Diese Ausgaben müssten über eine Umlage auf den Strompreis finanziert werden.

Stattdessen plädierte er dafür, bestehende Biogasanlagen stärker zu flexibilisieren. Nach Angaben des Netzwerks könnten dadurch bis 2030 mehr als 12.000 MW steuerbare Leistung bereitgestellt werden. Dies sei schneller umsetzbar als der Neubau von Gaskraftwerken. (sh)

Freitag, 10.07.2026, 13:22 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Biogas - Netzwerk fordert mehr Platz für Biogas im Strommarkt
Quelle: Shutterstock / Natascha Kaukorat
Biogas
Netzwerk fordert mehr Platz für Biogas im Strommarkt
Das Netzwerk Flexperten hat in einem Online-Gespräch gesetzliche Vorhaben bewertet und mehr Anreize für Biogas in der Wärmeplanung und zur Stromversorgungssicherheit gefordert.
Die aktuellen Änderungen der Energiegesetzgebung eröffnen nach Einschätzung des Netzwerks Flexperten neue Perspektiven für Biogas, lassen aber zugleich zentrale Hemmnisse bestehen. Das wurde bei einem Online-Gespräch des Netzwerks am 10. Juli deutlich. Im Mittelpunkt standen unter anderem das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das geplante Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG), die kommunale Wärmeplanung sowie die künftige Ausgestaltung der Förderung flexibler Stromerzeugung (StromVKG).

Martin Bornholdt vom Beratungsunternehmen Kelvin Green in Hamburg verwies auf Chancen für Biogas im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Vor allem kleinere Städte mit unter 100.000 Einwohnern, die ihre Wärmeplanung erst bis Juni 2028 abschließen müssen, könnten Biogas stärker einbinden. In Baden-Württemberg lägen aufgrund landesrechtlicher Vorgaben bereits detaillierte Planungen vor.

Bornholdt empfahl, Wärmenetze mit Speichern zu kombinieren und Biogas über langfristige Lieferverträge zur Dekarbonisierung einzusetzen. Das könne für Anlagenbetreiber wirtschaftlich attraktiver sein als die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz mit unsicheren Absatzmöglichkeiten. Gleichzeitig betonte er, dass Biogas nur eine von mehreren Optionen für klimaneutrale Wärmeversorgung sei.

Anlagen flexibilisieren

Uwe Welteke-Fabricius vom Netzwerk Flexperten sieht zudem eine enge Verbindung zwischen der kommunalen Wärmeplanung und der Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen. Nach seiner Darstellung könnten Anlagen mit großen Gas- oder Wärmespeichern sowohl Stromüberschüsse als auch Stromengpässe ausgleichen und damit die Stromnetze entlasten. Laut dem Netzwerk besteht ein Potenzial von rund 6.000 Speicherkraftwerken und 8.000 Wärmenetzen im ländlichen Raum.

Kritisch bewertete das Netzwerk den Entwurf des FlexBG. Zwar begrüßten die beteiligten Unternehmen das Ziel, den Bau neuer flexibler Kraftwerke zu beschleunigen und damit Kohlekraftwerke schneller ersetzen zu können. Nach ihrer Auffassung konzentriert sich der Gesetzentwurf jedoch ausschließlich auf neue Kraftwerke nach dem Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG), Pumpspeicherwerke und bestimmte Offshore-Infrastrukturen.

Bestehende Biogas- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, deren Flexibilisierung ebenfalls zur Versorgungssicherheit beitragen könne, würden dagegen nicht berücksichtigt. Nach Ansicht des Netzwerks erschweren lange Genehmigungsverfahren und bürokratische Anforderungen weiterhin den Ausbau dieser Anlagen.

Wenig Platz für Biomasse im Gebäudebereich

Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz bewerteten die Referenten nur teilweise positiv. Justus Dünkelmann vom Fachverband Biogas (FVB) erklärte, dass Biomethan nach der jüngsten Einigung voraussichtlich kein bedeutender zusätzlicher Absatzmarkt entstehe, weil die sogenannte Bio-Treppe zahlreiche alternative Erfüllungsoptionen zulasse.

Positiv seien dagegen die geplante Einführung einer Grüngasquote bis 2045 sowie die Anhebung des Maisdeckels auf 50 %. Kritisch sieht der Verband unter anderem, dass für neue Gas- und Ölheizungen weiterhin keine ausreichenden jährlichen Quoten vorgesehen seien und zusätzliche fossile Heizungen installiert werden könnten.
 
Überblick der Anforderungen zur Dekarbonisierung im GModG
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Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie

Nach der politischen Einigung soll die Bundesregierung bis Dezember 2026 einen Gesetzentwurf für eine Grüngas- und Grünölquote vorlegen. Demnach sollen Inverkehrbringer von Gas und Öl ab 2028 schrittweise Mindestanteile erneuerbarer Gase beziehungsweise Öle nachweisen. Nach Einschätzung des Fachverbands Biogas könnte dies im Jahr 2028 eine zusätzliche Biomethannachfrage von rund 1,8 Milliarden kWh auslösen.

Gleichzeitig verwies der Verband darauf, dass sich neue Biogasleitungen derzeit kaum wirtschaftlich errichten ließen, weil ihr regulatorischer Bestandsschutz lediglich zehn Jahre betrage, Biogasanlagen jedoch deutlich längere Amortisationszeiten hätten.

StromVKG favorisiert teures Erdgas

Deutliche Kritik äußerte Welteke-Fabricius außerdem an der geplanten Förderung neuer Gaskraftwerke über das StromVKG. Nach seinen Angaben könnten für 10.000 MW neuer Gaskraftwerke Förderkosten von bis zu 36 Milliarden Euro über 15 Jahre entstehen. Diese Ausgaben müssten über eine Umlage auf den Strompreis finanziert werden.

Stattdessen plädierte er dafür, bestehende Biogasanlagen stärker zu flexibilisieren. Nach Angaben des Netzwerks könnten dadurch bis 2030 mehr als 12.000 MW steuerbare Leistung bereitgestellt werden. Dies sei schneller umsetzbar als der Neubau von Gaskraftwerken. (sh)

Freitag, 10.07.2026, 13:22 Uhr
Susanne Harmsen

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