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Bei einer Bundestagsanhörung haben Sachverständige Änderungen an der geplanten kleinen Wärmeplanung für Kommunen bis 15.000 Einwohner gefordert.
Sachverständige sehen bei der geplanten Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erheblichen Änderungsbedarf. Das wurde bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 8. September in Berlin deutlich. Im Mittelpunkt stand das Vorhaben der Bundesregierung, für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung einzuführen.
Das WPG gilt seit Januar 2024 bundesweit. Es verpflichtet Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen mit dem Ziel, die Wärmeversorgung spätestens 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Mit der Novelle will die Bundesregierung kleineren Kommunen die Option schaffen das Verfahren zu vereinfachen.
Ausgleich für Kommunen sichern
Eva Bode, Referatsleiterin Erneuerbare Energien beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, verwies auf mögliche Auswirkungen der Novelle auf bereits laufende Planungen. Die Einführung der kleinen Wärmeplanung dürfe bestehende Verfahren und die Belastungsausgleichszahlungen der Länder nicht beeinträchtigen, sagte Bode. Auch für die Fortschreibung bestehender Wärmepläne und die neu vorgesehene Kälteplanung müsse ein ausreichender finanzieller Ausgleich gewährleistet sein.
Bode begrüßte zugleich die geplante Wahlmöglichkeit zwischen dem regulären Verfahren, landesrechtlichen Vereinfachungen nach Paragraf 22 WPG und der neuen kleinen Wärmeplanung nach den Paragrafen 22a und 22b. Diese Optionen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben, forderte sie.
Stadtwerke verlangen Planungssicherheit
Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft bei den Stadtwerken München (SWM), forderte verlässlichere Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wärmewende. Für die Investitionen in Milliardenhöhe brauche es langfristige Planungssicherheit, verlässliche regulatorische Vorgaben und sichere Möglichkeiten zur Refinanzierung.
Andreas Klingemann, Abteilungsleiter Wärme beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), forderte, Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Akteure auch bei der kleinen Wärmeplanung einzubeziehen. Nach Klingemanns Angaben entfielen bei kleinen Kommunen bis zu 80 Prozent des Aufwands auf die Wärmeplanung. „Statt mehrerer paralleler Vereinfachungsverfahren sollte es jedoch eine einheitliche ‚kleine Wärmeplanung‘ für kleine Kommunen geben“, forderte er.
Insbesondere die kommunale Wärmeplanung und die Verteilnetzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff müssten eng miteinander verzahnt werden, um bei möglichen Stilllegungen von Gasnetzsträngen rechtzeitig eine alternative Wärmeversorgung zu koordinieren, so der BDEW-Vertreter. Die kommunale Wärmeplanung solle dabei zu einer integrierten Planung der Energieinfrastruktur weiterentwickelt werden.
Industrie will eigene Systeme berücksichtigen
Manuela Pieper, Expertin für Energieeffizienz, Energiesteuern und Prozesswärme beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), kritisierte, dass das WPG bislang stark auf kommunale Wärmenetze ausgerichtet sei. Industrielle Wärmesysteme würden dadurch nicht ausreichend berücksichtigt.
Der VCI fordert deshalb, industrielle Prozessdampfnetze grundsätzlich vom Anwendungsbereich des WPG auszunehmen. Zudem solle die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anerkannt werden. Pieper verwies dabei auf Stoffströme, deren Entstehung unvermeidbar und deren Verwertung rechtlich vorgeschrieben sei. Ohne energetische Nutzung müssten entsprechende Gase vielfach abgefackelt werden.
Bürgerenergie beteiligen
Harald Jann Hinrich Uphoff, Vorstand Politik beim Bündnis Bürgerenergie, begrüßte die geplante Entlastung kleiner Kommunen. Gleichzeitig warnte er davor, gemeinschaftliche Wärmenetze als lokale Versorgungslösung aus dem Verfahren herauszuhalten. Die Beteiligung von Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) solle nicht reduziert, sondern auf alle Kommunen ausgeweitet werden, forderte Uphoff.
Noemi Jaya Mundhaas, Politikexpertin für Energie und Klima bei Greenpeace, warnte davor, Vereinfachungen mit Abstrichen bei den Klimaschutzzielen zu verbinden. Die Wärmeplanung müsse weiterhin zur gesetzlich vorgesehenen Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 und zur Treibhausgasneutralität spätestens 2045 beitragen. (sh)
Dienstag, 8.09.2026, 12:14 Uhr
Susanne Harmsen
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