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Energie & Management > Mobilität - EU-Ministerrat verabschiedet Verkehrswende-Verordnungen
Quelle: Shutterstock / ModernNomads
Mobilität

EU-Ministerrat verabschiedet Verkehrswende-Verordnungen

Die europäische Infrastruktur für Elektrofahrzeuge und der Einsatz alternativer Kraftstoffe im Güterverkehr sollen ausgebaut werden. Das soll den Verkehr klimafreundlicher machen.
Der Ministerrat der EU verabschiedete in Brüssel die Verordnung über alternative Kraftstoffe und die Verordnung zur Dekarbonisierung des Seeverkehrs. Auf den Hauptstrecken des Fernverkehrs, die zum transeuropäischen Straßennetz (TEN-T) gehören, müssen danach bis 2025 mindestens alle 60 Kilometer Ladesäulen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 150 kW verfügbar sein.

Für Lkw und Busse müssen im Kernnetz alle 60 Kilometer Ladepunkte mit 350 kW angeboten werden, im gesamten TEN-T alle 100 Kilometer – mit vollständiger Netzabdeckung von 2030 an. Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw muss es von 2031 an in allen städtischen Verkehrsknoten und mindestens alle 200 Kilometer geben.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Auto- und die Lkw-Fahrer an den alternativen Tankstellen leicht mit Karte oder kontaktlos bezahlen können, ohne dass sie einen festen Vertrag oder ein Abonnement mit dem Lieferanten haben. Preise müssen in kWh, Kilogramm oder pro Minute ausgewiesen werden.

Die EU-Kommission muss zudem spätestens 2027 eine Datenbank über die alternativen Kraftstoffe bereitstellen. Darin können sich die Verbraucher darüber informieren, wo sie was zu welchem Preis und mit welchen Wartezeiten „tanken“ oder „laden“ können.

Flughäfen und Häfen, die von Container- und großen Passagierschiffen angelaufen werden, müssen von 2030 an außerdem eine landseitige Stromversorgung anbieten. Seeschiffe mit mehr als 5000 Bruttoregistertonnen müssen ihre Treibhausgase bis 2030 um 2 Prozent im Vergleich zu 2020 reduzieren. Danach soll die Reduzierung schrittweise angehoben werden und 2050 mindestens 80 Prozent erreichen. Zur Berechnung werden alle Fahrten zwischen Häfen in der EU herangezogen sowie die Hälfte der Emissionen, die im Seeverkehr mit Drittstaaten entstehen.

In den Häfen müssen Fracht- und Passagierschiffe Landstrom benutzen, der umweltfreundlicher erzeugt wird als durch Dieselmotoren an Bord. Die von den Schiffen verwendeten Kraftstoffe müssen überdies von 2034 an mindestens 2 Prozent „erneuerbare Kraftstoffe“ enthalten.

Beide Verordnungen sind Teil des Klimapaktes „Fit for 55“. Die Regeln für den Ausbau des Ladesäulen-Netzes würden Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, die Regeln für die Seeschifffahrt Anfang 2025.

Umweltministerin hätte sich Stopp weiterer Kraftstoffe gewünscht

Die Bundesregierung begrüßte, dass die EU-Mitgliedsstaaten den Weg für nachhaltige Kraftstoffe auf dem Meer freigemacht hätten. Die Verordnung sei technologieoffen und berücksichtige die besonderen Wettbewerbsbedingungen im Seeverkehr, erklärte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP): „Hauptziel ist es, die Nachfrage nach erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen und deren konsequente Nutzung zu steigern“.

Synthetische Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien seien eine sinnvolle Alternative, ergänzte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Gleichzeitig bedauerte sie, dass auch „Kraftstoffe aus fossilen Quellen und aus Atomenergie“ zur Erfüllung der Quoten zugelassen würden.

Dienstag, 25.07.2023, 16:44 Uhr
Tom Weingärtner
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EU-Ministerrat verabschiedet Verkehrswende-Verordnungen
Die europäische Infrastruktur für Elektrofahrzeuge und der Einsatz alternativer Kraftstoffe im Güterverkehr sollen ausgebaut werden. Das soll den Verkehr klimafreundlicher machen.
Der Ministerrat der EU verabschiedete in Brüssel die Verordnung über alternative Kraftstoffe und die Verordnung zur Dekarbonisierung des Seeverkehrs. Auf den Hauptstrecken des Fernverkehrs, die zum transeuropäischen Straßennetz (TEN-T) gehören, müssen danach bis 2025 mindestens alle 60 Kilometer Ladesäulen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 150 kW verfügbar sein.

Für Lkw und Busse müssen im Kernnetz alle 60 Kilometer Ladepunkte mit 350 kW angeboten werden, im gesamten TEN-T alle 100 Kilometer – mit vollständiger Netzabdeckung von 2030 an. Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw muss es von 2031 an in allen städtischen Verkehrsknoten und mindestens alle 200 Kilometer geben.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Auto- und die Lkw-Fahrer an den alternativen Tankstellen leicht mit Karte oder kontaktlos bezahlen können, ohne dass sie einen festen Vertrag oder ein Abonnement mit dem Lieferanten haben. Preise müssen in kWh, Kilogramm oder pro Minute ausgewiesen werden.

Die EU-Kommission muss zudem spätestens 2027 eine Datenbank über die alternativen Kraftstoffe bereitstellen. Darin können sich die Verbraucher darüber informieren, wo sie was zu welchem Preis und mit welchen Wartezeiten „tanken“ oder „laden“ können.

Flughäfen und Häfen, die von Container- und großen Passagierschiffen angelaufen werden, müssen von 2030 an außerdem eine landseitige Stromversorgung anbieten. Seeschiffe mit mehr als 5000 Bruttoregistertonnen müssen ihre Treibhausgase bis 2030 um 2 Prozent im Vergleich zu 2020 reduzieren. Danach soll die Reduzierung schrittweise angehoben werden und 2050 mindestens 80 Prozent erreichen. Zur Berechnung werden alle Fahrten zwischen Häfen in der EU herangezogen sowie die Hälfte der Emissionen, die im Seeverkehr mit Drittstaaten entstehen.

In den Häfen müssen Fracht- und Passagierschiffe Landstrom benutzen, der umweltfreundlicher erzeugt wird als durch Dieselmotoren an Bord. Die von den Schiffen verwendeten Kraftstoffe müssen überdies von 2034 an mindestens 2 Prozent „erneuerbare Kraftstoffe“ enthalten.

Beide Verordnungen sind Teil des Klimapaktes „Fit for 55“. Die Regeln für den Ausbau des Ladesäulen-Netzes würden Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, die Regeln für die Seeschifffahrt Anfang 2025.

Umweltministerin hätte sich Stopp weiterer Kraftstoffe gewünscht

Die Bundesregierung begrüßte, dass die EU-Mitgliedsstaaten den Weg für nachhaltige Kraftstoffe auf dem Meer freigemacht hätten. Die Verordnung sei technologieoffen und berücksichtige die besonderen Wettbewerbsbedingungen im Seeverkehr, erklärte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP): „Hauptziel ist es, die Nachfrage nach erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen und deren konsequente Nutzung zu steigern“.

Synthetische Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien seien eine sinnvolle Alternative, ergänzte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Gleichzeitig bedauerte sie, dass auch „Kraftstoffe aus fossilen Quellen und aus Atomenergie“ zur Erfüllung der Quoten zugelassen würden.

Dienstag, 25.07.2023, 16:44 Uhr
Tom Weingärtner

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