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Energie & Management > Photovoltaik - Verbände kritisieren Ladestrom-Förderprogramm
Quelle: Shutterstock / Diyana Dimitrova
Photovoltaik

Verbände kritisieren Ladestrom-Förderprogramm

Ein neues Förderprogramm startet, das gleichzeitig auf die Einrichtung privater Ladestationen und die Eigenstromversorgung abzielt. Die Abwicklung übernimmt die KfW.
Vom 26. September an können Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden bei der KfW einen Antrag auf Zuschuss für den Kauf einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Solarstrom-Speichers stellen. Maximal 10.200 Euro sind möglich, wenn es sich um ein Gesamtsystem handelt, das auch bidirektionales Laden ermöglicht. Voraussetzung für die Förderung, die von der KfW als Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ gewährt wird, ist die Anschaffung aller drei Komponenten - fabrikneu. Außerdem muss ein E-Auto entweder schon im Haushalt vorhanden oder nachweislich gerade bestellt worden sein.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte das Programm Ende Juni dieses Jahres angekündigt und Anfang September konkretisiert. Dabei erklärte er: „Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind, beispielsweise, um im ländlichen Raum zur Arbeit zu fahren oder die Kinder zum Sportverein zu bringen.“ Gleichzeitig lasse sich durch das Laden am eigenen Wohngebäude der Bedarf an öffentlichen Ladestationen verringern.

Kritik am Ansatz äußerte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Gregor Kolbe, Referent im Team Mobilität und Reisen, bezeichnete gegenüber der Deutschen Presse-Agentur das Fördermodell als „alles andere als sozial“. Nur Eigenheimbesitzer – also Menschen mit einem eher höheren Einkommen und Nutznießer anderer Förderprogramme – würden von dem Zuschuss profitieren, der sich vom 26. September an beantragen lässt. Die KfW stellt in den Förderkonditionen klar, dass Besitzer von Eigentumswohnungen für diese Förderung nicht infrage kommen.

Möglichkeit zur Teilnahme an virtuellem Kraftwerk eingeschränkt

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt grundsätzlich die Förderung und rechnet in einer aktuellen Mitteilung vor, dass eine „typische 70 Quadratmeter große Solaranlage“ mit 13 kW Nennleistung so viel Strom pro Jahr produziert, wie ein vierköpfiger Haushalt jährlich verbraucht. Dabei könnten alle Energiebedürfnisse gedeckt werden, auch der Betrieb einer Wärmepumpe sowie eine Fahrleistung von 20.000 Kilometern mit dem E-Auto.

Der Verband verweist auch auf eine aktuelle Studie, die Yougov im Auftrag des BSW erstellt hat. Demnach werden in 78 Prozent aller Fälle neue Solaranlagen gleich mit einem Speicher kombiniert. Häufig (48 Prozent) komme auch noch eine Wallbox hinzu.

BSW: Reihenfolge flexibilisieren

Der mit der EEG-Förderung kombinierbare Zuschuss zum Kombi-Paket sei zwar finanziell durchaus attraktiv, weise jedoch noch Mängel auf, „die hoffentlich bald behoben werden“, wie BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärt.

Der BSW empfiehlt, die Pflicht, das Vorhandensein eines E-Autos nachzuweisen, vom Zeitpunkt der Antragstellung auf das Ende des gesamten Prozesses zu legen. Denn mancher Antragsteller mache den Kauf eines Elektroautos gerade von der Förderzusage für die PV-Anlage, den Speicher und die Wallbox abhängig.

Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass geförderte Speicher nur mit Grünstrom geladen werden dürfen. Dies schränke die Möglichkeit ein, die Batterie zusätzlich in ein virtuelles Kraftwerk einzubinden und zur Netzstabilisierung beizutragen. Schließlich spricht sich der BSW auch dafür aus, künftig auch Mietkonzepte von PV-Anlagen in der Förderung zu berücksichtigen.
 
 
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Körnig, „Fachkreise“ in Zukunft bei der Konzeption von Förderangeboten frühzeitiger einzubinden.

Nähere Informationen zum „Solarstrom für Elektroautos“ gibt es auf einer Internetseite der KfW.
 

Montag, 25.09.2023, 15:15 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Photovoltaik - Verbände kritisieren Ladestrom-Förderprogramm
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Verbände kritisieren Ladestrom-Förderprogramm
Ein neues Förderprogramm startet, das gleichzeitig auf die Einrichtung privater Ladestationen und die Eigenstromversorgung abzielt. Die Abwicklung übernimmt die KfW.
Vom 26. September an können Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden bei der KfW einen Antrag auf Zuschuss für den Kauf einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Solarstrom-Speichers stellen. Maximal 10.200 Euro sind möglich, wenn es sich um ein Gesamtsystem handelt, das auch bidirektionales Laden ermöglicht. Voraussetzung für die Förderung, die von der KfW als Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ gewährt wird, ist die Anschaffung aller drei Komponenten - fabrikneu. Außerdem muss ein E-Auto entweder schon im Haushalt vorhanden oder nachweislich gerade bestellt worden sein.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte das Programm Ende Juni dieses Jahres angekündigt und Anfang September konkretisiert. Dabei erklärte er: „Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind, beispielsweise, um im ländlichen Raum zur Arbeit zu fahren oder die Kinder zum Sportverein zu bringen.“ Gleichzeitig lasse sich durch das Laden am eigenen Wohngebäude der Bedarf an öffentlichen Ladestationen verringern.

Kritik am Ansatz äußerte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Gregor Kolbe, Referent im Team Mobilität und Reisen, bezeichnete gegenüber der Deutschen Presse-Agentur das Fördermodell als „alles andere als sozial“. Nur Eigenheimbesitzer – also Menschen mit einem eher höheren Einkommen und Nutznießer anderer Förderprogramme – würden von dem Zuschuss profitieren, der sich vom 26. September an beantragen lässt. Die KfW stellt in den Förderkonditionen klar, dass Besitzer von Eigentumswohnungen für diese Förderung nicht infrage kommen.

Möglichkeit zur Teilnahme an virtuellem Kraftwerk eingeschränkt

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt grundsätzlich die Förderung und rechnet in einer aktuellen Mitteilung vor, dass eine „typische 70 Quadratmeter große Solaranlage“ mit 13 kW Nennleistung so viel Strom pro Jahr produziert, wie ein vierköpfiger Haushalt jährlich verbraucht. Dabei könnten alle Energiebedürfnisse gedeckt werden, auch der Betrieb einer Wärmepumpe sowie eine Fahrleistung von 20.000 Kilometern mit dem E-Auto.

Der Verband verweist auch auf eine aktuelle Studie, die Yougov im Auftrag des BSW erstellt hat. Demnach werden in 78 Prozent aller Fälle neue Solaranlagen gleich mit einem Speicher kombiniert. Häufig (48 Prozent) komme auch noch eine Wallbox hinzu.

BSW: Reihenfolge flexibilisieren

Der mit der EEG-Förderung kombinierbare Zuschuss zum Kombi-Paket sei zwar finanziell durchaus attraktiv, weise jedoch noch Mängel auf, „die hoffentlich bald behoben werden“, wie BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärt.

Der BSW empfiehlt, die Pflicht, das Vorhandensein eines E-Autos nachzuweisen, vom Zeitpunkt der Antragstellung auf das Ende des gesamten Prozesses zu legen. Denn mancher Antragsteller mache den Kauf eines Elektroautos gerade von der Förderzusage für die PV-Anlage, den Speicher und die Wallbox abhängig.

Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass geförderte Speicher nur mit Grünstrom geladen werden dürfen. Dies schränke die Möglichkeit ein, die Batterie zusätzlich in ein virtuelles Kraftwerk einzubinden und zur Netzstabilisierung beizutragen. Schließlich spricht sich der BSW auch dafür aus, künftig auch Mietkonzepte von PV-Anlagen in der Förderung zu berücksichtigen.
 
 
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Körnig, „Fachkreise“ in Zukunft bei der Konzeption von Förderangeboten frühzeitiger einzubinden.

Nähere Informationen zum „Solarstrom für Elektroautos“ gibt es auf einer Internetseite der KfW.
 

Montag, 25.09.2023, 15:15 Uhr
Fritz Wilhelm

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