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Energie & Management > Politik - Einigung zu Wasserstoffnetz erzielt
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Einigung zu Wasserstoffnetz erzielt

Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt. Der Gesetzentwurf soll die nächsten Tage ins Parlament.
Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Kruse (FDP) und Nina Scheer (SPD) haben eine Einigung zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes erzielt. Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 3.0) kann damit in der beginnenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestags behandelt werden. Das Gesetz hat die Schaffung des Rechtsrahmens für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel.

Nina Scheer erläuterte: „Im Parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt.“ Im Gesetz werde das Modell eines Amortisationskontos umgesetzt, das Finanzierungslasten strecken könne. Nestle betonte die Flexibilität des Entwurfs, auf künftige Entwicklungen zu reagieren. „Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche“, unterstrich Michael Kruse.

Einzelheiten der Vorlage

Durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten werde Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut, unterstrich er. Als zwei wesentliche Punkte werden Netzentwicklung und Finanzierung geregelt. Die Netzentwicklungsplanung legt fest, welche Prozesse zur Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes notwendig sind und wie der Kapazitätsbedarf festgestellt wird.

Der Finanzierungsmechanismus sichert, dass in frühen Phasen des Netzhochlaufs keine extrem hohen Netzentgelte für die Kunden anfallen. Durch einen Amortisationsmechanismus werden die Anfangskosten bis zum Jahresende 2055 zeitlich versetzt über die Netzentgelte finanziert. Der Bund haftet nur anteilig im unwahrscheinlichen Szenario, dass der Kernnetzhochlauf scheitert. Die Kernnetzbetreiber müssen in diesem Fall einen Selbstbehalt als Eigenanteil zahlen.

Branche braucht Kreditwürdigkeit

Für den Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) nannte ein Sprecher die Einigung einen „wichtigen Schritt für den Hochlauf der Wasserwirtschaft, weil alle Akteure Planungs- und Investitionssicherheit brauchen“. Für Stadtwerke und Netzbetreiber sei das Wasserstoffkernnetz der Fernleitungsnetzbetreiber von großer Wichtigkeit, da darauf auch die Planungen für das künftige Wasserstoffverteilernetz in ihren Versorgungsgebieten aufsetzen.

Insbesondere der Mittelstand sei zu 99 Prozent an den Gasnetzen angeschlossen und künftig auf grüne Gase, wie Wasserstoff, angewiesen. Auch für die Dekarbonisierung von kommunalen Kraftwerken, zuvorderst von KWK-Anlagen, sei Wasserstoff essenziell. „Das Grundprinzip eines Amortisationskontos – sprich: das Risiko zu strecken und abzusichern – unterstützen wir“, so der VKU.

Die Brancheninitiative Power-to-X-Allianz begrüßte den Rahmen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes. „Ein privatwirtschaftlicher Aufbau des Netzes mit einer staatlichen Teilabsicherung bleibt allerdings auch mit einer Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit die ökonomisch günstigste Lösung für den Staat“, schreibt das Bündnis. Entscheidend sei, ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell auf den Weg zu bringen als lnitialzündung für die Wasserstoffwirtschaft.

In einigen Punkten gibt es Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, die in einem gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht werden:
  • Das Amortisationskonto, das den Kernnetzhochlauf vorfinanziert, soll von den Netzbetreibern selbst über Trading Hub Europe (THE) organisiert werden.
  • Kreditgeberin ist die KfW, die hierzu mit THE Verträge abschließt.
  • THE gleicht die Hochlauf-Kosten der Netzbetreiber aus, diese Kosten müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Außerdem bekommen die Netzbetreiber eine Eigenkapitalverzinsung.
  • Die bilanzielle Darstellung der Zuflüsse aus dem Amortisationskonto wird verbessert.
  • Für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz eines Betreibers von Teilen des Kernnetzes müssen die anderen Kernnetzbetreiber nicht für die durch das insolvente Unternehmen aufkommenden Verluste haften.
  • Um den Kernnetzhochlauf zu flexibilisieren, wird die Frist für finanzierbare Projekte von 2032 auf 2037 gesetzt. Damit ist sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden kann.
  • Bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne werden auch die Verteilnetzbetreiber beteiligt, ebenso die lokalen Transformationspläne berücksichtigt.
  • Eine integrierte Systementwicklungsstrategie der Bundesregierung stellt in Zukunft regelmäßig alle notwendigen Entwicklungen und wesentliche Kosten zum Netzausbau dar.
  • Bürokratie-Abbau: In der Netzplanung wird der Umsetzungsbericht, der bisher alle zwei Jahre vorgelegt werden muss, gestrichen.

Freitag, 5.04.2024, 17:23 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Einigung zu Wasserstoffnetz erzielt
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Politik
Einigung zu Wasserstoffnetz erzielt
Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt. Der Gesetzentwurf soll die nächsten Tage ins Parlament.
Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Kruse (FDP) und Nina Scheer (SPD) haben eine Einigung zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes erzielt. Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 3.0) kann damit in der beginnenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestags behandelt werden. Das Gesetz hat die Schaffung des Rechtsrahmens für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel.

Nina Scheer erläuterte: „Im Parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt.“ Im Gesetz werde das Modell eines Amortisationskontos umgesetzt, das Finanzierungslasten strecken könne. Nestle betonte die Flexibilität des Entwurfs, auf künftige Entwicklungen zu reagieren. „Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche“, unterstrich Michael Kruse.

Einzelheiten der Vorlage

Durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten werde Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut, unterstrich er. Als zwei wesentliche Punkte werden Netzentwicklung und Finanzierung geregelt. Die Netzentwicklungsplanung legt fest, welche Prozesse zur Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes notwendig sind und wie der Kapazitätsbedarf festgestellt wird.

Der Finanzierungsmechanismus sichert, dass in frühen Phasen des Netzhochlaufs keine extrem hohen Netzentgelte für die Kunden anfallen. Durch einen Amortisationsmechanismus werden die Anfangskosten bis zum Jahresende 2055 zeitlich versetzt über die Netzentgelte finanziert. Der Bund haftet nur anteilig im unwahrscheinlichen Szenario, dass der Kernnetzhochlauf scheitert. Die Kernnetzbetreiber müssen in diesem Fall einen Selbstbehalt als Eigenanteil zahlen.

Branche braucht Kreditwürdigkeit

Für den Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) nannte ein Sprecher die Einigung einen „wichtigen Schritt für den Hochlauf der Wasserwirtschaft, weil alle Akteure Planungs- und Investitionssicherheit brauchen“. Für Stadtwerke und Netzbetreiber sei das Wasserstoffkernnetz der Fernleitungsnetzbetreiber von großer Wichtigkeit, da darauf auch die Planungen für das künftige Wasserstoffverteilernetz in ihren Versorgungsgebieten aufsetzen.

Insbesondere der Mittelstand sei zu 99 Prozent an den Gasnetzen angeschlossen und künftig auf grüne Gase, wie Wasserstoff, angewiesen. Auch für die Dekarbonisierung von kommunalen Kraftwerken, zuvorderst von KWK-Anlagen, sei Wasserstoff essenziell. „Das Grundprinzip eines Amortisationskontos – sprich: das Risiko zu strecken und abzusichern – unterstützen wir“, so der VKU.

Die Brancheninitiative Power-to-X-Allianz begrüßte den Rahmen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes. „Ein privatwirtschaftlicher Aufbau des Netzes mit einer staatlichen Teilabsicherung bleibt allerdings auch mit einer Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit die ökonomisch günstigste Lösung für den Staat“, schreibt das Bündnis. Entscheidend sei, ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell auf den Weg zu bringen als lnitialzündung für die Wasserstoffwirtschaft.

In einigen Punkten gibt es Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, die in einem gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht werden:
  • Das Amortisationskonto, das den Kernnetzhochlauf vorfinanziert, soll von den Netzbetreibern selbst über Trading Hub Europe (THE) organisiert werden.
  • Kreditgeberin ist die KfW, die hierzu mit THE Verträge abschließt.
  • THE gleicht die Hochlauf-Kosten der Netzbetreiber aus, diese Kosten müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Außerdem bekommen die Netzbetreiber eine Eigenkapitalverzinsung.
  • Die bilanzielle Darstellung der Zuflüsse aus dem Amortisationskonto wird verbessert.
  • Für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz eines Betreibers von Teilen des Kernnetzes müssen die anderen Kernnetzbetreiber nicht für die durch das insolvente Unternehmen aufkommenden Verluste haften.
  • Um den Kernnetzhochlauf zu flexibilisieren, wird die Frist für finanzierbare Projekte von 2032 auf 2037 gesetzt. Damit ist sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden kann.
  • Bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne werden auch die Verteilnetzbetreiber beteiligt, ebenso die lokalen Transformationspläne berücksichtigt.
  • Eine integrierte Systementwicklungsstrategie der Bundesregierung stellt in Zukunft regelmäßig alle notwendigen Entwicklungen und wesentliche Kosten zum Netzausbau dar.
  • Bürokratie-Abbau: In der Netzplanung wird der Umsetzungsbericht, der bisher alle zwei Jahre vorgelegt werden muss, gestrichen.

Freitag, 5.04.2024, 17:23 Uhr
Susanne Harmsen

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