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Energie & Management > Wasserstoff - Start der Konsultation zur Finanzierung des H2-Kernnetzes
Quelle: Shutterstock / r.classen
Wasserstoff

Start der Konsultation zur Finanzierung des H2-Kernnetzes

Eine Konsultation zur Festlegung zu Entgelten für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes − kurz „WANDA“ − hat die Bundesnetzagentur gestartet.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll sich bis zum Jahr 2055 rein durch Netzentgelte refinanzieren. Mit der Festlegung „WANDA“ schafft die Bundesnetzagentur hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. „WANDA“ steht für „Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“.

Das Entgelt soll ab dem 1. Januar kommenden Jahr an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben werden. Bis zum Jahr 2055 soll es möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur will, wie sie am 9. April mitteilte, die Höhe des Entgeltes alle drei Jahre überprüfen und es bei Bedarf anpassen. „Wir schaffen die Voraussetzung für die Bildung von verlässlichen Netzentgelten für das Wasserstoff-Kernnetz“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Damit unterstützen wir den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und sorgen zugleich für ein verlässliches Preisniveau.“

Stellungnahmen zu der nun gestarteten Konsultation der Bundesnetzagentur können bis zum 30. April 2024 abgegeben werden. Den Festlegungsentwurf und ergänzende Erläuterungen hat die Agentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Im Rahmen dieser Festlegung wird das Hochlaufentgelt noch nicht in seiner Höhe bestimmt. Dies sowie Ergänzungen zu der Festlegung erfolgen in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr.
 
 

Das Amortisationssystem 

Die Bundesregierung hat zur Schaffung des Wasserstoff-Kernnetzes ein langfristiges Amortisationssystem vorgeschlagen, das grundsätzlich privatwirtschaftlich aufgebaut ist (wir berichteten). Der Aufbau der Netzinfrastruktur soll vollständig über Netzentgelte von den Netzkunden finanziert werden.

In der ersten Phase des Hochlaufs werden die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen, da die Nachfrage nach Wasserstoff noch gering sein wird. In der zweiten Phase werden die Erlöse über den Kosten liegen. Diese Minder- und Mehrerlöse sollen, wie es weiter heißt, auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht werden. Bis 2055 soll dieses wieder ausgeglichen sein. 

Die Finanzierungslücken, die den Netzbetreibern durch die zeitliche Verschiebung ihrer Erlöse entstehen, sollen durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zeitweilig zwischenfinanziert werden. Dieser Mechanismus ist nicht Teil der WANDA-Festlegung und wird vom Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Eine entsprechende Änderung des EnWG befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren.
 

Mittwoch, 10.04.2024, 09:11 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - Start der Konsultation zur Finanzierung des H2-Kernnetzes
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Wasserstoff
Start der Konsultation zur Finanzierung des H2-Kernnetzes
Eine Konsultation zur Festlegung zu Entgelten für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes − kurz „WANDA“ − hat die Bundesnetzagentur gestartet.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll sich bis zum Jahr 2055 rein durch Netzentgelte refinanzieren. Mit der Festlegung „WANDA“ schafft die Bundesnetzagentur hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. „WANDA“ steht für „Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“.

Das Entgelt soll ab dem 1. Januar kommenden Jahr an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben werden. Bis zum Jahr 2055 soll es möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur will, wie sie am 9. April mitteilte, die Höhe des Entgeltes alle drei Jahre überprüfen und es bei Bedarf anpassen. „Wir schaffen die Voraussetzung für die Bildung von verlässlichen Netzentgelten für das Wasserstoff-Kernnetz“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Damit unterstützen wir den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und sorgen zugleich für ein verlässliches Preisniveau.“

Stellungnahmen zu der nun gestarteten Konsultation der Bundesnetzagentur können bis zum 30. April 2024 abgegeben werden. Den Festlegungsentwurf und ergänzende Erläuterungen hat die Agentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Im Rahmen dieser Festlegung wird das Hochlaufentgelt noch nicht in seiner Höhe bestimmt. Dies sowie Ergänzungen zu der Festlegung erfolgen in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr.
 
 

Das Amortisationssystem 

Die Bundesregierung hat zur Schaffung des Wasserstoff-Kernnetzes ein langfristiges Amortisationssystem vorgeschlagen, das grundsätzlich privatwirtschaftlich aufgebaut ist (wir berichteten). Der Aufbau der Netzinfrastruktur soll vollständig über Netzentgelte von den Netzkunden finanziert werden.

In der ersten Phase des Hochlaufs werden die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen, da die Nachfrage nach Wasserstoff noch gering sein wird. In der zweiten Phase werden die Erlöse über den Kosten liegen. Diese Minder- und Mehrerlöse sollen, wie es weiter heißt, auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht werden. Bis 2055 soll dieses wieder ausgeglichen sein. 

Die Finanzierungslücken, die den Netzbetreibern durch die zeitliche Verschiebung ihrer Erlöse entstehen, sollen durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zeitweilig zwischenfinanziert werden. Dieser Mechanismus ist nicht Teil der WANDA-Festlegung und wird vom Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Eine entsprechende Änderung des EnWG befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren.
 

Mittwoch, 10.04.2024, 09:11 Uhr
Davina Spohn

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