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Energie & Management > Strom - E-Wirtschaft agiert bei Preisen verantwortungsvoll
Quelle: Fotolia / galaxy67
Strom

E-Wirtschaft agiert bei Preisen verantwortungsvoll

Die Preise für Österreichs Endkunden sind weitgehend durch die Entwicklungen im Großhandel erklärbar, zeigt eine Studie im Auftrag der Branche. Der Wettbewerb ist ein Schönwetterthema.
Die den österreichischen Stromkunden verrechneten Preise lassen sich im Wesentlichen durch die Preisentwicklungen im Großhandel erklären. Die Preissteigerungen im vergangenen Jahr waren mit jenen in anderen Ländern, darunter Deutschland und Italien, vergleichbar und fielen teilweise sogar geringer aus als dort. Das zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Eventure unter Florian Haslauer, der lange Zeit als Energiespezialist für A. T. Kearney in Österreich tätig gewesen war, im Auftrag des E-Wirtschafts-Verbands Oesterreichs Energie.

Bei der Präsentation der Studie am 31. Oktober in Wien betonte Haslauer, die E-Wirtschaft habe sich während der krisenhaften Vorgänge im Jahr 2022 „verantwortungsvoll verhalten.“ Seiner Studie zufolge beschaffen die Energieunternehmen den Strom zur Versorgung der Endkunden mit einer Vorlaufzeit von neun bis 24 Monaten und geben die dabei bezahlten Preise abgefedert sowie mit entsprechenden Verzögerungen an die Endkunden weiter. Bei Bestandskunden seien die Vorlaufzeiten länger als bei Neukunden. Dies führe dazu, dass langjährige Kunden später von Preisanstiegen im Großhandel betroffen seien, aber auch später von nachfolgenden Preissenkungen profitierten.

Zu der immer wieder geäußerten Kritik, manche Versorger erzeugten Strom günstig mit Wasserkraftwerken, orientierten sich bei den Endkundenpreisen aber an Börsenindizes, stellte Haslauer klar: „Die Bedarfprofile der Kunden entsprechen üblicherweise nicht den Erzeugungsprofilen der Energieunternehmen.“ Daher seien diese zum Stromhandel faktisch gezwungen. Überdies diene insbesondere der langfristige Handel auch der Absicherung gegen Preis- und Mengenrisiken. Anders als die etablierten Versorger beschafften alternative Anbieter Strom vergleichsweise kurzfristig. Sie seien daher von entsprechenden Ausschlägen im Großhandel stärker betroffen. Im vergangenen Jahr habe dies dazu geführt, dass etliche der alternativen Unternehmen die Preisrisiken nicht mehr verkraften konnten und den Markt verließen. Die davon betroffenen über 100.000 Haushaltskunden wurden, wie gesetzlich vorgeschrieben, von den etablierten Versorgern, aufgefangen.

Wettbewerb als Schönwetterthema

Infolge der Marktaustritte mancher Anbieter verringerte sich auch die Intensität des Wettbewerbs, konstatierte Haslauer. Geschuldet sei das dem Geschäftsmodell der alternativen Anbieter, das nur bei relativ stabilen, respektive bei tendenziell sinkenden Preisen funktioniere: „Wenn die Preise, wie im vergangenen Jahr, steigen, klappt dieses Modell einfach nicht mehr.“ Insofern kann der Wettbewerb auf dem Strommarkt als „Schönwetterthema“ bezeichnet werden, bestätigte Haslauer der Redaktion.

Haslauer geht davon aus, dass die Großhandelspreise für Strom auf absehbare Zeit etwa zwei Mal so hoch bleiben wie vor dem „Krisenjahr“ 2022. Ein Absinken unter dieses Niveau sei kaum zu erwarten.

Gut agiert, schlecht kommuniziert

Laut der Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt, zeigt Haslauers Studie, „dass die E-Wirtschaft in der Krise verantwortungsvoll und angemessen agiert hat. Wir haben von alternativen Anbietern gekündigte Kunden übernommen und deren Versorgung gesichert.“ Im Wesentlichen habe die Branche ihre Aufgaben gut erfüllt, teilweise aber leider schlecht kommuniziert und damit an Vertrauen verloren. Umso mehr gelte es, dieses wiederzugewinnen.

Von der Redaktion auf die über 50 anhängigen Gerichtsverfahren wegen angeblich unzulässiger Preiserhöhungen angesprochen, konstatierte Schmidt, es mangle an Rechtssicherheit. Die einschlägigen Bestimmungen im Elektrizitätsrecht forderten die „Angemessenheit“ der Erhöhungen, „und darüber können Juristen ewig diskutieren.“ Gefragt sei der Gesetzgeber, der Rechtssicherheit schaffen müsse. Grundsätzlich gehe es um eine Rückkehr zum Zustand vor der Einführung der umstrittenen Bestimmungen. Im Wesentlichen wünsche die E-Wirtschaft die Möglichkeit, den Kunden mit einer klar definierten, ausreichend bemessenen Vorlaufzeit schriftlich Preisänderungen ankündigen zu können, die freilich begründet werden müssten. Reagiere ein Kunde nicht innerhalb der angegebenen Frist auf das betreffende Schreiben, sollte die Änderung Geltung erlangen. Entsprechende Gespräche mit der Politik sowie der Regulierungsbehörde E-Control sind laut Schmidt im Gange.

Prüfung positiv

Positiv beurteilt Schmidt die Ankündigung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die Bestimmungen zur Grundversorgung zu prüfen. Der Kreis der Personen, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen dürfen, ist laut Schmidt nicht klar definiert. Überdies bestehen in den neun Bundesländern unterschiedliche Detailregelungen. Sorge der VfGH für Rechtssicherheit, sei dies zu begrüßen. Eine „Grundsicherung“, die jeder Kunde nach Belieben in Anspruch nehmen kann, darf es aus Sicht der E-Wirtschaft nicht geben.

Dienstag, 31.10.2023, 13:36 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Strom - E-Wirtschaft agiert bei Preisen verantwortungsvoll
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E-Wirtschaft agiert bei Preisen verantwortungsvoll
Die Preise für Österreichs Endkunden sind weitgehend durch die Entwicklungen im Großhandel erklärbar, zeigt eine Studie im Auftrag der Branche. Der Wettbewerb ist ein Schönwetterthema.
Die den österreichischen Stromkunden verrechneten Preise lassen sich im Wesentlichen durch die Preisentwicklungen im Großhandel erklären. Die Preissteigerungen im vergangenen Jahr waren mit jenen in anderen Ländern, darunter Deutschland und Italien, vergleichbar und fielen teilweise sogar geringer aus als dort. Das zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Eventure unter Florian Haslauer, der lange Zeit als Energiespezialist für A. T. Kearney in Österreich tätig gewesen war, im Auftrag des E-Wirtschafts-Verbands Oesterreichs Energie.

Bei der Präsentation der Studie am 31. Oktober in Wien betonte Haslauer, die E-Wirtschaft habe sich während der krisenhaften Vorgänge im Jahr 2022 „verantwortungsvoll verhalten.“ Seiner Studie zufolge beschaffen die Energieunternehmen den Strom zur Versorgung der Endkunden mit einer Vorlaufzeit von neun bis 24 Monaten und geben die dabei bezahlten Preise abgefedert sowie mit entsprechenden Verzögerungen an die Endkunden weiter. Bei Bestandskunden seien die Vorlaufzeiten länger als bei Neukunden. Dies führe dazu, dass langjährige Kunden später von Preisanstiegen im Großhandel betroffen seien, aber auch später von nachfolgenden Preissenkungen profitierten.

Zu der immer wieder geäußerten Kritik, manche Versorger erzeugten Strom günstig mit Wasserkraftwerken, orientierten sich bei den Endkundenpreisen aber an Börsenindizes, stellte Haslauer klar: „Die Bedarfprofile der Kunden entsprechen üblicherweise nicht den Erzeugungsprofilen der Energieunternehmen.“ Daher seien diese zum Stromhandel faktisch gezwungen. Überdies diene insbesondere der langfristige Handel auch der Absicherung gegen Preis- und Mengenrisiken. Anders als die etablierten Versorger beschafften alternative Anbieter Strom vergleichsweise kurzfristig. Sie seien daher von entsprechenden Ausschlägen im Großhandel stärker betroffen. Im vergangenen Jahr habe dies dazu geführt, dass etliche der alternativen Unternehmen die Preisrisiken nicht mehr verkraften konnten und den Markt verließen. Die davon betroffenen über 100.000 Haushaltskunden wurden, wie gesetzlich vorgeschrieben, von den etablierten Versorgern, aufgefangen.

Wettbewerb als Schönwetterthema

Infolge der Marktaustritte mancher Anbieter verringerte sich auch die Intensität des Wettbewerbs, konstatierte Haslauer. Geschuldet sei das dem Geschäftsmodell der alternativen Anbieter, das nur bei relativ stabilen, respektive bei tendenziell sinkenden Preisen funktioniere: „Wenn die Preise, wie im vergangenen Jahr, steigen, klappt dieses Modell einfach nicht mehr.“ Insofern kann der Wettbewerb auf dem Strommarkt als „Schönwetterthema“ bezeichnet werden, bestätigte Haslauer der Redaktion.

Haslauer geht davon aus, dass die Großhandelspreise für Strom auf absehbare Zeit etwa zwei Mal so hoch bleiben wie vor dem „Krisenjahr“ 2022. Ein Absinken unter dieses Niveau sei kaum zu erwarten.

Gut agiert, schlecht kommuniziert

Laut der Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt, zeigt Haslauers Studie, „dass die E-Wirtschaft in der Krise verantwortungsvoll und angemessen agiert hat. Wir haben von alternativen Anbietern gekündigte Kunden übernommen und deren Versorgung gesichert.“ Im Wesentlichen habe die Branche ihre Aufgaben gut erfüllt, teilweise aber leider schlecht kommuniziert und damit an Vertrauen verloren. Umso mehr gelte es, dieses wiederzugewinnen.

Von der Redaktion auf die über 50 anhängigen Gerichtsverfahren wegen angeblich unzulässiger Preiserhöhungen angesprochen, konstatierte Schmidt, es mangle an Rechtssicherheit. Die einschlägigen Bestimmungen im Elektrizitätsrecht forderten die „Angemessenheit“ der Erhöhungen, „und darüber können Juristen ewig diskutieren.“ Gefragt sei der Gesetzgeber, der Rechtssicherheit schaffen müsse. Grundsätzlich gehe es um eine Rückkehr zum Zustand vor der Einführung der umstrittenen Bestimmungen. Im Wesentlichen wünsche die E-Wirtschaft die Möglichkeit, den Kunden mit einer klar definierten, ausreichend bemessenen Vorlaufzeit schriftlich Preisänderungen ankündigen zu können, die freilich begründet werden müssten. Reagiere ein Kunde nicht innerhalb der angegebenen Frist auf das betreffende Schreiben, sollte die Änderung Geltung erlangen. Entsprechende Gespräche mit der Politik sowie der Regulierungsbehörde E-Control sind laut Schmidt im Gange.

Prüfung positiv

Positiv beurteilt Schmidt die Ankündigung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die Bestimmungen zur Grundversorgung zu prüfen. Der Kreis der Personen, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen dürfen, ist laut Schmidt nicht klar definiert. Überdies bestehen in den neun Bundesländern unterschiedliche Detailregelungen. Sorge der VfGH für Rechtssicherheit, sei dies zu begrüßen. Eine „Grundsicherung“, die jeder Kunde nach Belieben in Anspruch nehmen kann, darf es aus Sicht der E-Wirtschaft nicht geben.

Dienstag, 31.10.2023, 13:36 Uhr
Klaus Fischer

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