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Energie & Management > Wasserstoff - Deutschland nimmt an Wasserstoff-Pilotauktion teil
Quelle: Shutterstock / r.classen
Wasserstoff

Deutschland nimmt an Wasserstoff-Pilotauktion teil

Als erster EU-Staat wird Deutschland den EU-Mechanismus „Ausschreibungen als Service“ der Europäischen Wasserstoffbank nutzen. Der Bund steuert zusätzliche Mittel bei. 
Die Bundesregierung will, wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 20. Dezember mitteilt, zusätzliche 350 Millionen Euro für Elektrolyseur-Projekte in Deutschland bereitstellen. Diese kommen on top zu den 800 Millionen Euro, die der EU-Innovationsfonds für Projekte in Europa vorsieht. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen weitere Projekte für grünen Wasserstoff angereizt und finanziert werden. 

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte das zügige Vorangehen der EU-Kommission beim Markthochlauf für grünen Wasserstoff. „Die deutsche Beteiligung an dieser Ausschreibung hilft uns bei der Umsetzung unserer nationalen Wasserstoffstrategie und schafft einen zusätzlichen Anreiz für Projekte in Deutschland“, so der Politiker. Die seit kurzem EU-weit laufende Ausschreibung des Innovationsfonds sei ein großer Schritt, die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff zu erhöhen. 

EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra sieht die europäische Industrie führend in der Entwicklung von grünem Wasserstoff. Sie verfüge bereits über eine „beeindruckende Anzahl von Projekten“, deren Träger bereit sind, an der Auktion teilzunehmen. Hoekstra: „Die Pilotauktion im Rahmen des Innovationsfonds wird dazu beitragen, Anreize für die notwendigen finalen Investitionsentscheidungen (FID) zu schaffen, damit diese Projekte verwirklicht werden können und der europäische Markt für erneuerbaren Wasserstoff an Größe gewinnt.“

Ausschreibung läuft seit dem 23. November

Zum Hintergrund: Am 23. November 2023 hatte die EU-Kommission die erste EU-weite Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff eröffnet (wir berichteten). Für grünen Wasserstoff, der in der EU hergestellt wird, übernimmt die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem Preis, den der Markt dafür zu zahlen bereit ist. Hersteller von regenerativ erzeugtem Wasserstoff können sich um eine Förderung in Form einer festen Prämie pro produziertem Kilogramm bewerben. Bis zum 8. Februar 2024 können sich Bieter über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal bewerben.

Die genaue Förderhöhe wird in dem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Hersteller von grünem Wasserstoff, die den geringsten Förderbetrag in Euro je hergestelltem Kilo bieten, bekommen den Zuschlag.

Der Mechanismus „Ausschreibungen als Service“ im Rahmen der Wasserstoffbank soll es den EU-Staaten ermöglichen, zusätzliche Projekte zu finanzieren, deren Träger an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mithilfe dieses Instrumentes sollen sie wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet ermitteln und unterstützen, ohne dass eine separate nationale Ausschreibung nötig ist.

Die Teilnahme der Mitgliedstaaten erfolgt auf freiwilliger Basis. Projektentwickler müssen in ihrem Gebot zum Ausdruck bringen, dass sie „Ausschreibungen als Service“ nutzen wollen, um für eine Förderung über diesen Mechanismus infrage zu kommen.

Die Förderung der Mitgliedsstaaten über diesen Mechanismus stellt eine Beihilfe dar. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Teilnahme an dem Mechanismus bei der Kommission notifizieren, profitieren jedoch von einem gestrafften beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren. Der Grund: Die Ausschreibung ist im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen konzipiert.

Der Innovationsfonds

Die durch den Innovationsfonds bereitgestellten Fördermittel stammen aus den Einnahmen des EU-Emissionshandels. Diese werden für den Zeitraum 2020 bis 2030 auf 40 Milliarden Euro geschätzt. Der Fonds soll finanzielle Anreize für Unternehmen und Behörden schaffen, in innovative kohlenstoffarme Technologien zu investieren. In seinen bisherigen Calls hat der Fonds bereits rund 6,5 Milliarden Euro für Projekte vergeben.

Wettbewerbliche Ausschreibungen, in denen die Förderung an jene Projekte mit dem niedrigsten gebotenen Förderbetrag in Euro pro Kilo grünen Wasserstoffs vergeben werden, sind ein Novum. Es handelt sich um ein neues Verfahren im Rahmen des Innovationsfonds, das eine schnelle und kosteneffiziente Subventionierung für den Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft ermöglichen soll. Die EU-Kommission erwägt nach eigener Aussage, Ausschreibungen als Verfahren künftig auch auf andere kohlenstoffarme Technologien auszuweiten. 

Die Europäische Wasserstoffbank ist eine Initiative zur Förderung der EU-internen Herstellung und des Imports von grünem Wasserstoff. Insgesamt will die EU spätestens 2030 rund 20 Millionen Tonnen Wasserstoff in ihrem Energiemix erreichen. 
 


 

Mittwoch, 20.12.2023, 16:22 Uhr
Davina Spohn
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Deutschland nimmt an Wasserstoff-Pilotauktion teil
Als erster EU-Staat wird Deutschland den EU-Mechanismus „Ausschreibungen als Service“ der Europäischen Wasserstoffbank nutzen. Der Bund steuert zusätzliche Mittel bei. 
Die Bundesregierung will, wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 20. Dezember mitteilt, zusätzliche 350 Millionen Euro für Elektrolyseur-Projekte in Deutschland bereitstellen. Diese kommen on top zu den 800 Millionen Euro, die der EU-Innovationsfonds für Projekte in Europa vorsieht. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen weitere Projekte für grünen Wasserstoff angereizt und finanziert werden. 

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte das zügige Vorangehen der EU-Kommission beim Markthochlauf für grünen Wasserstoff. „Die deutsche Beteiligung an dieser Ausschreibung hilft uns bei der Umsetzung unserer nationalen Wasserstoffstrategie und schafft einen zusätzlichen Anreiz für Projekte in Deutschland“, so der Politiker. Die seit kurzem EU-weit laufende Ausschreibung des Innovationsfonds sei ein großer Schritt, die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff zu erhöhen. 

EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra sieht die europäische Industrie führend in der Entwicklung von grünem Wasserstoff. Sie verfüge bereits über eine „beeindruckende Anzahl von Projekten“, deren Träger bereit sind, an der Auktion teilzunehmen. Hoekstra: „Die Pilotauktion im Rahmen des Innovationsfonds wird dazu beitragen, Anreize für die notwendigen finalen Investitionsentscheidungen (FID) zu schaffen, damit diese Projekte verwirklicht werden können und der europäische Markt für erneuerbaren Wasserstoff an Größe gewinnt.“

Ausschreibung läuft seit dem 23. November

Zum Hintergrund: Am 23. November 2023 hatte die EU-Kommission die erste EU-weite Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff eröffnet (wir berichteten). Für grünen Wasserstoff, der in der EU hergestellt wird, übernimmt die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem Preis, den der Markt dafür zu zahlen bereit ist. Hersteller von regenerativ erzeugtem Wasserstoff können sich um eine Förderung in Form einer festen Prämie pro produziertem Kilogramm bewerben. Bis zum 8. Februar 2024 können sich Bieter über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal bewerben.

Die genaue Förderhöhe wird in dem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Hersteller von grünem Wasserstoff, die den geringsten Förderbetrag in Euro je hergestelltem Kilo bieten, bekommen den Zuschlag.

Der Mechanismus „Ausschreibungen als Service“ im Rahmen der Wasserstoffbank soll es den EU-Staaten ermöglichen, zusätzliche Projekte zu finanzieren, deren Träger an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mithilfe dieses Instrumentes sollen sie wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet ermitteln und unterstützen, ohne dass eine separate nationale Ausschreibung nötig ist.

Die Teilnahme der Mitgliedstaaten erfolgt auf freiwilliger Basis. Projektentwickler müssen in ihrem Gebot zum Ausdruck bringen, dass sie „Ausschreibungen als Service“ nutzen wollen, um für eine Förderung über diesen Mechanismus infrage zu kommen.

Die Förderung der Mitgliedsstaaten über diesen Mechanismus stellt eine Beihilfe dar. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Teilnahme an dem Mechanismus bei der Kommission notifizieren, profitieren jedoch von einem gestrafften beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren. Der Grund: Die Ausschreibung ist im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen konzipiert.

Der Innovationsfonds

Die durch den Innovationsfonds bereitgestellten Fördermittel stammen aus den Einnahmen des EU-Emissionshandels. Diese werden für den Zeitraum 2020 bis 2030 auf 40 Milliarden Euro geschätzt. Der Fonds soll finanzielle Anreize für Unternehmen und Behörden schaffen, in innovative kohlenstoffarme Technologien zu investieren. In seinen bisherigen Calls hat der Fonds bereits rund 6,5 Milliarden Euro für Projekte vergeben.

Wettbewerbliche Ausschreibungen, in denen die Förderung an jene Projekte mit dem niedrigsten gebotenen Förderbetrag in Euro pro Kilo grünen Wasserstoffs vergeben werden, sind ein Novum. Es handelt sich um ein neues Verfahren im Rahmen des Innovationsfonds, das eine schnelle und kosteneffiziente Subventionierung für den Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft ermöglichen soll. Die EU-Kommission erwägt nach eigener Aussage, Ausschreibungen als Verfahren künftig auch auf andere kohlenstoffarme Technologien auszuweiten. 

Die Europäische Wasserstoffbank ist eine Initiative zur Förderung der EU-internen Herstellung und des Imports von grünem Wasserstoff. Insgesamt will die EU spätestens 2030 rund 20 Millionen Tonnen Wasserstoff in ihrem Energiemix erreichen. 
 


 

Mittwoch, 20.12.2023, 16:22 Uhr
Davina Spohn

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