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Energie & Management > Studien - Denkfabrik modelliert Reform umweltschädlicher Subventionen
Quelle: alphaspirit / Fotolia
Studien

Denkfabrik modelliert Reform umweltschädlicher Subventionen

Energie- und Stromsteuer im Industriesektor, Besteuerung von Dienstwagen und Dieselkraftstoff − eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung mahnt Reformen bei Subventionen an.
Wie vertragen sich staatliche Subventionen im Industrie- und Verkehrssektor mit der Energiewende? Dieser Frage sind Experten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in einer Studie nachgegangen. In dem 88 Seiten zählenden Papier, das sie im Auftrag der Bertelsmamn-Stiftung erarbeitet haben, mahnen sie den Abbau umweltschädlicher Entlastungen an.

„Die Sektoren Industrie und Verkehr werden die Klimaziele 2030 nach heutigem Stand verfehlen und es bedarf zusätzlicher Maßnahmen zur schnelleren Minderung der Treibhausgasemissionen“, betonen die Autoren der Studie. Sie empfehlen, durch den Abbau von Subventionen Wettbewerbsverzerrungen zwischen fossilen und erneuerbaren Energieträgern, Antriebsarten und Verkehrsmitteln zu korrigieren.

Für den Industriesektor schlagen die Experten des FÖS bei der Energiesteuer eine schrittweise Reduzierung und schließlich Abschaffung von Entlastungen vor. Was die Stromsteuer betrifft, sprechen sie sich für eine „stärkere Differenzierung der Entlastungstatbestände“ aus. Ihre Vorschläge zielen auf die allgemeine Entlastung, den Spitzenausgleich sowie die Entlastung für spezifische industrielle Prozesse und Verfahren.
 
Die Entlastungen bei fossilen Energieträgern sollten sofort beziehungsweise in einem Übergangszeitraum von drei Jahren auslaufen, schreiben sie. Gezielter sollte die Entlastung energieintensiver Branchen im internationalen Wettbewerb erfolgen. Und es sollten „mehr Anreize für Dekarbonisierung, Effizienz und Einsatz erneuerbarer Energien gesetzt werden“.
 
Modellrechnung zur Subventionierung von Diesel
Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft

Im Verkehrssektor hält das FÖS eine Reform der Dienstwagenbesteuerung und die Abschaffung der Energiesteuerbegünstigung für Dieselkraftstoff für Pkw und auch Lkw für zielführend. Die Studienautoren modellieren eine Anhebung der Besteuerung von Dienstwagen von einem auf zwei Prozent. Ausgenommen sein sollen batterieelektrische Fahrzeuge.

Zudem kalkulieren sie mit einer Erhöhung des Energiesteuersatzes für Dieselkraftstoff. Dieser sollte, umgerechnet auf den Energiegehalt, genauso hoch sein wie der für Benzin. Gleichzeitig heben sie in ihrer Modellrechnung den Nachteil bei der Kfz-Steuer für Diesel-Pkw auf. In Kombination wirke „das dem Anreiz zu hohen Fahrleistungen entgegen, ohne die Mehrbelastung zu sehr zu steigern“, erklären sie. Halter von Dieselfahrzeugen mit geringer Fahrleistung „können von dieser Reform sogar profitieren“.

Der vorgeschlagene Subventionsabbau im Industriesektor hätte nach Einschätzung der FÖS-Modellierer „positive ökologische und fiskalische Auswirkungen“. Die Kosteneffekte auf Marktanteile, Produktion und Beschäftigung blieben gering. Im Jahr 2023 beliefen sich die Entlastungen im Rahmen von Energie- und Stromsteuer auf rund 795 Millionen Euro sowie 3.075 Millionen Euro, heißt es in der Studie.

Die zu erwartenden Produktionsrückgänge beziffern die Experten auf weit weniger als 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). „Eine ersatzlose Streichung der Energiesteuerentlastungen führt zu einem geringfügigen Produktionsrückgang von durchschnittlich 0,2 Prozent. Dies entspricht auch einer BIP-Abweichung von minus 0,2 Prozent, was bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt von 2022 Verluste in Höhe von 93 Euro pro Kopf bedeutet“, so die Autoren. Die vorgeschlagene Abschaffung der Entlastung bei der Stromsteuer hätte hingegen in mehr Produktionsbereichen Auswirkungen; Preiseffekte führten zu insgesamt höheren Produktionsverlusten. Im Durchschnitt aller Industriebranchen läge der relative Kosteneffekt bei 0,2 Prozent, während die gesamtwirtschaftliche Produktion eine relative Abweichung von 0,6 Prozent aufwiese.

Die Reform der Dienstwagenbesteuerung würde zu Mehreinnahmen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro pro Jahr führen, die Reform der Diesel-Besteuerung bei Pkw– Kraftstoff und Kfz-Steuer brächte dem Staat jährlich rund 1 Milliarde Euro. Würden Lkw mit einbezogen stiegen die Mehreinnahmen auf 6,8 Milliarden Euro.

Das FÖS meint, dass der Abbau umweltschädlicher Subventionen ein zentraler Baustein einer Paris-kompatiblen Finanzpolitik sei. „Er ist entscheidend für die Transformation der Wirtschaft im Einklang mit Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Teilhabe“, schreibt das Institut.

Die Studie „Reform unweltschädlicher Subventionen“ steht auf der Website des Instituts kostenlos als Downlaod bereit.

Montag, 20.11.2023, 13:59 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Studien - Denkfabrik modelliert Reform umweltschädlicher Subventionen
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Studien
Denkfabrik modelliert Reform umweltschädlicher Subventionen
Energie- und Stromsteuer im Industriesektor, Besteuerung von Dienstwagen und Dieselkraftstoff − eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung mahnt Reformen bei Subventionen an.
Wie vertragen sich staatliche Subventionen im Industrie- und Verkehrssektor mit der Energiewende? Dieser Frage sind Experten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in einer Studie nachgegangen. In dem 88 Seiten zählenden Papier, das sie im Auftrag der Bertelsmamn-Stiftung erarbeitet haben, mahnen sie den Abbau umweltschädlicher Entlastungen an.

„Die Sektoren Industrie und Verkehr werden die Klimaziele 2030 nach heutigem Stand verfehlen und es bedarf zusätzlicher Maßnahmen zur schnelleren Minderung der Treibhausgasemissionen“, betonen die Autoren der Studie. Sie empfehlen, durch den Abbau von Subventionen Wettbewerbsverzerrungen zwischen fossilen und erneuerbaren Energieträgern, Antriebsarten und Verkehrsmitteln zu korrigieren.

Für den Industriesektor schlagen die Experten des FÖS bei der Energiesteuer eine schrittweise Reduzierung und schließlich Abschaffung von Entlastungen vor. Was die Stromsteuer betrifft, sprechen sie sich für eine „stärkere Differenzierung der Entlastungstatbestände“ aus. Ihre Vorschläge zielen auf die allgemeine Entlastung, den Spitzenausgleich sowie die Entlastung für spezifische industrielle Prozesse und Verfahren.
 
Die Entlastungen bei fossilen Energieträgern sollten sofort beziehungsweise in einem Übergangszeitraum von drei Jahren auslaufen, schreiben sie. Gezielter sollte die Entlastung energieintensiver Branchen im internationalen Wettbewerb erfolgen. Und es sollten „mehr Anreize für Dekarbonisierung, Effizienz und Einsatz erneuerbarer Energien gesetzt werden“.
 
Modellrechnung zur Subventionierung von Diesel
Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft

Im Verkehrssektor hält das FÖS eine Reform der Dienstwagenbesteuerung und die Abschaffung der Energiesteuerbegünstigung für Dieselkraftstoff für Pkw und auch Lkw für zielführend. Die Studienautoren modellieren eine Anhebung der Besteuerung von Dienstwagen von einem auf zwei Prozent. Ausgenommen sein sollen batterieelektrische Fahrzeuge.

Zudem kalkulieren sie mit einer Erhöhung des Energiesteuersatzes für Dieselkraftstoff. Dieser sollte, umgerechnet auf den Energiegehalt, genauso hoch sein wie der für Benzin. Gleichzeitig heben sie in ihrer Modellrechnung den Nachteil bei der Kfz-Steuer für Diesel-Pkw auf. In Kombination wirke „das dem Anreiz zu hohen Fahrleistungen entgegen, ohne die Mehrbelastung zu sehr zu steigern“, erklären sie. Halter von Dieselfahrzeugen mit geringer Fahrleistung „können von dieser Reform sogar profitieren“.

Der vorgeschlagene Subventionsabbau im Industriesektor hätte nach Einschätzung der FÖS-Modellierer „positive ökologische und fiskalische Auswirkungen“. Die Kosteneffekte auf Marktanteile, Produktion und Beschäftigung blieben gering. Im Jahr 2023 beliefen sich die Entlastungen im Rahmen von Energie- und Stromsteuer auf rund 795 Millionen Euro sowie 3.075 Millionen Euro, heißt es in der Studie.

Die zu erwartenden Produktionsrückgänge beziffern die Experten auf weit weniger als 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). „Eine ersatzlose Streichung der Energiesteuerentlastungen führt zu einem geringfügigen Produktionsrückgang von durchschnittlich 0,2 Prozent. Dies entspricht auch einer BIP-Abweichung von minus 0,2 Prozent, was bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt von 2022 Verluste in Höhe von 93 Euro pro Kopf bedeutet“, so die Autoren. Die vorgeschlagene Abschaffung der Entlastung bei der Stromsteuer hätte hingegen in mehr Produktionsbereichen Auswirkungen; Preiseffekte führten zu insgesamt höheren Produktionsverlusten. Im Durchschnitt aller Industriebranchen läge der relative Kosteneffekt bei 0,2 Prozent, während die gesamtwirtschaftliche Produktion eine relative Abweichung von 0,6 Prozent aufwiese.

Die Reform der Dienstwagenbesteuerung würde zu Mehreinnahmen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro pro Jahr führen, die Reform der Diesel-Besteuerung bei Pkw– Kraftstoff und Kfz-Steuer brächte dem Staat jährlich rund 1 Milliarde Euro. Würden Lkw mit einbezogen stiegen die Mehreinnahmen auf 6,8 Milliarden Euro.

Das FÖS meint, dass der Abbau umweltschädlicher Subventionen ein zentraler Baustein einer Paris-kompatiblen Finanzpolitik sei. „Er ist entscheidend für die Transformation der Wirtschaft im Einklang mit Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Teilhabe“, schreibt das Institut.

Die Studie „Reform unweltschädlicher Subventionen“ steht auf der Website des Instituts kostenlos als Downlaod bereit.

Montag, 20.11.2023, 13:59 Uhr
Manfred Fischer

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